wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abzweigung von Kindergeld“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2016
- 16 K 1697/15 AO -

Kein Anspruch auf Abzweigung des Kindergeldes bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes

Abzweigung scheidet bei fehlender Unterhalts­verpflichtung mangels Bedürftigkeit des Kindes aus

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Kind dann keinen Anspruch auf Abzweigung des Kindergeldes hat, wenn es einer entsprechenden Bedürftigkeit mangelt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begann im August 2013 eine Banklehre. Im Februar 2014 beantragte sie bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergelds aus dem Anspruch ihrer Mutter an sich selbst und teilte mit, dass sie inzwischen in einer eigenen Wohnung lebe. Nachdem die Mutter der Klägerin angegeben hatte, dass sie dieser Barunterhalt und Sachleistungen gewähre, lehnte die Familienkasse die Abzweigung ab.Im Rahmen des sich anschließenden Einspruchsverfahrens machte die Klägerin geltend, dass weder ihre Mutter noch ihr Vater Barunterhalt leisteten. Ihre Mutter übernehme allein den Familien-Mitgliedsbeitrag für... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 16.04.2013
- B 14 AS 81/12 R -

Hartz IV: Kindergeld des im Heim lebenden behinderten Kindes darf bei Grundsicherungs­bedarf der Mutter nicht als Einkommen angerechnet werden

Mutter und Sohn bilden durch Aufenthalt des Kindes in Einrichtung der Behindertenhilfe keine Bedarfsgemeinschaft

Lebt ein behindertes Kind nicht zu Hause bei der Mutter, sondern in einer Einrichtung der Behindertenhilfe und wird das für ihn erhaltene Kindergeld nachweislich direkt an den Sohn weitergeleitet, darf dieses Kindergeld bei der Berechnung des Grundsicherungs­bedarfs der Mutter vom Jobcenter nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Sohn seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung hat, bilden Mutter und Sohn keine Bedarfsgemeinschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­sozial­gerichts hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wendet sich gegen die von dem beklagten Jobcenter festgesetzte Höhe der Grundsicherungsleistungen; insbesondere gegen die Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen.Die Klägerin ist verwitwet und Mutter eines im Jahre 1986 geborenen Sohnes. Bei diesem sind eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB)... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.03.2011
- 12 K 2057/10 Kg -

Berücksichtigung behinderungsbedingter Betreuungsleistungen der Eltern

Zur Abzweigung von Kindergeld durch Kommunen

Das Finanzgericht Münster hat weitere Grundsätze aufgestellt, wann Kommunen, die Sozialleistungen an behinderte Kinder erbringen, berechtigt sind, im Wege der Abzweigung anstelle der Eltern die Zahlung des Kindergeldes an sich selbst zu verlangen. Danach ist den Eltern das Kindergeld zu belassen, sofern sie selbst für ihr behindertes Kind Aufwendungen zumindest in Höhe des monatlichen Kindergeldes erbringen. In die Berechnung seien - so das Gericht - auch deren eigene Betreuungsleistungen für das Kind einzubeziehen. Dies setze aber voraus, dass die Notwendigkeit der Betreuung und deren Durchführung nicht nur pauschal behauptet, sondern konkret dargelegt und glaubhaft gemacht würden.

Im Streitfall bezog eine Mutter für ihren volljährigen schwerbehinderten Sohn, der in ihrem Haushalt lebt, Kindergeld. Die Kommune zahlte an den Sohn fortlaufend Grundsicherungsleistungen. Aus diesem Grunde beanspruchte sie die Zahlung des Kindergeldes an sich (sog. Abzweigung). Die Mutter hielt dem entgegen, dass sie selbst erhebliche Aufwendungen für ihren Sohn trage. Aufgrund der... Lesen Sie mehr

Werbung

Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.03.2011
- 12 K 1891/10 Kg -

FG Münster: Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder

Gericht verneint Zulässigkeit einer Abzweigung des Kindergeldes an die Stadt

Das Finanzgericht Münster hatte darüber zu entscheiden, ob Kommunen, die so genannte Grundsicherungsleistungen für im Haushalt der Eltern lebende, behinderte Kinder erbringen, auf das für diese Kinder gezahlte Kindergeld zugreifen können oder müssen.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um das Kindergeld, das eine Mutter für ihren volljährigen, schwerstbehinderten Sohn bezieht. Dieser lebt im Haushalt seiner Eltern und ist an den Werktagen in einer Behindertenwerkstatt im Arbeitsbereich tätig. Hieraus erzielt er ein geringes Werkstatteinkommen. Seine Eltern erhalten Pflegegeld der Pflegestufe III. Die Stadt zahlt an das Kind... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.05.2009
- III R 37/07 -

BFH zur Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger

Kindergeld dient in erster Linie zur Deckung der Auslagen des Kindergeldberechtigten, nicht derer des Sozialleistungsträgers

Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind, das überwiegend auf Kosten des Sozialleistungsträgers in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist, ist nicht an den Sozialleistungsträger auszuzahlen (abzuzweigen), wenn der Kindergeldberechtigte zusätzliche Aufwendungen für das Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes erbringt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit die bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Im Streitfall gewährte der Sozialleistungsträger für die Unterbringung des Kindes in der Pflegeeinrichtung Eingliederungshilfe. Die kindergeldberechtigte Mutter wurde nur zu einem monatlichen Kostenbeitrag von 46 € herangezogen. Außerdem entstanden ihr Aufwendungen für ein Zimmer, das sie in ihrem Haus für Besuche ihrer Tochter vorhielt, ferner Übernachtungskosten, wenn sie das Kind... Lesen Sie mehr