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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Adoptionskosten“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.03.2020
- 12 A 1353/17 -
Ehepaar haftet nach erfolgloser Auslandsadoption
Möglicherweise existenzgefährdende Höhe der Erstattungsbeträge steht Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung nicht entgegen
Ein Ehepaar aus dem Rheinland, das ein Kind aus Thailand adoptieren wollte, sich während der sechsmonatigen Adoptionspflegezeit aber entschied, das fünfjährige Mädchen doch nicht anzunehmen, muss Kosten für den Lebensunterhalt des hiernach in einer Einrichtung im Kreis Euskirchen untergebrachten Kindes erstatten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls beabsichtigten im Jahr 2014, ein fünfjähriges Mädchen aus Thailand zu adoptieren, das bereits wenige Wochen nach der Geburt von seiner Mutter in ein Kinderheim gegeben worden war. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Auslandsadoptionen mussten die Kläger im Vorfeld eine vom Jugendamt öffentlich zu beurkundende Erklärung abgeben, nach der sie bereit sind, das vorgeschlagene Kind anzunehmen. Aufgrund dieser Erklärung sind Adoptionsbewerber außerdem verpflichtet, etwa im Fall des Scheiterns der Adoption während der vorausgehenden sechsmonatigen Adoptionspflege, sämtliche durch öffentliche... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.03.2015
- VI R 60/11 -
Adoptionskosten können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
Entschluss zur Adoption beruht nicht auf einer Zwangslage
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. von § 33 des Einkommensteuergesetzes sind.
Im zugrunde liegenden Verfahren sah der Bundesfinanzhof die infolge organisch bedingter Sterilität entstandenen Aufwendungen nicht als zwangsläufige Krankheitskosten an, weil es an einer medizinischen Leistung fehle. Die Kosten seien aber auch nicht aus anderen Gründen zwangsläufig. Denn der Entschluss zur Adoption beruhe nicht auf einer Zwangslage, sondern auf der freiwilligen Entscheidung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2011
- 6 K 1880/10 -
Kosten für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Adoptionskosten sind keine zwangsläufigen Ausgaben
Adoptionskosten können nicht als außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das Kosten für die Adoption eines Kindes in Höhe von 8.560 € als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht hatte.Die Kläger können aus Gründen der primären Sterilität keine leiblichen Kinder zeugen und lehnen aus ethischen und gesundheitlichen Gründen künstliche Befruchtungsmethoden... Lesen Sie mehr
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