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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Äste“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.02.2019
- V ZR 136/18 -
BGH: Nachbargesetz von Baden-Württemberg schließt Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden von Ästen nicht aus
Regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt
Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 des Nachbargesetzes von Baden-Württemberg (NRG BW) unverjährbar. Vielmehr unter liegt der Anspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg gegen seinen Nachbarn auf Zurückschneiden von Ästen einer Fichte, die in sein Grundstück hineinragten. Der Nachbar hielt den Anspruch für verjährt und damit für nicht gegeben, da der Grundstückseigentümer die Klage erst mehr als drei Jahre später erhoben hatte. Der Grundstückeigentümer ließ dies nicht gelten. Er verwies auf § 26 Abs. 3 NRG BW, wonach der Anspruch auf Zurückschneiden von Ästen nicht verjährt.Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Ravensburg wiesen die Klage ab. Der Anspruch auf Rückschnitt der Äste sei nach §§... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.06.1987
- 21 U 57/86 -
Kein Anspruch auf jährliche Ausgleichzahlungen wegen Herüberwehen von Birkensamen, Laub und Zweige dreier Birken
Keine unzumutbare Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung
Wehen von einem Nachbargrundstück wegen dreier Birken Samen, Laub und Zweige auf ein Grundstück, so wird dadurch nicht die ortsübliche Nutzung des Grundstücks in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Ein Anspruch auf Zahlung einer jährlichen Entschädigung nach § 906 Abs. 2 BGB besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstückseigentümer klagte gegen seinen Nachbarn auf Zahlung einer jährlichen Entschädigung wegen der Beeinträchtigung durch dreier Birken des Nachbarn. Durch die Birken wurde regelmäßig Birkensamen, Laub und Zweige auf das klägerische Grundstück geweht, was einen erhöhten Reinigungsaufwand mit sich brachte. Der Kläger verlangte daher... Lesen Sie mehr
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