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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.06.1987
- 21 U 57/86 -
Kein Anspruch auf jährliche Ausgleichzahlungen wegen Herüberwehen von Birkensamen, Laub und Zweige dreier Birken
Keine unzumutbare Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung
Wehen von einem Nachbargrundstück wegen dreier Birken Samen, Laub und Zweige auf ein Grundstück, so wird dadurch nicht die ortsübliche Nutzung des Grundstücks in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Ein Anspruch auf Zahlung einer jährlichen Entschädigung nach § 906 Abs. 2 BGB besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Kläger. Dieser habe kein Anspruch auf einer jährlichen Ausgleichszahlung nach § 906 Abs. 2 BGB gehabt. Denn durch die herübergewehten Samen, Blüten, Blätter und
Beeinträchtigung durch Birken war nicht unüblich
Zudem sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts zu beachten gewesen, dass in einer ländlichen Gemeinde ein Bestand von drei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Kein Anspruch auf Entschädigung wegen herbstlichen Laubfall und Herabfall von Blüten- und Samenteilen
(Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.05.1980
[Aktenzeichen: 13 S 15/80]) - OLG Karlsruhe: Keine "Laubrente" vom Nachbarn wegen zweier Eichen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2009
[Aktenzeichen: 6 U 184/07])
- Grundstückseigentümer kann Laubrente für Kiefernadeln aus Nachbars Garten verlangen
(Landgericht Lübeck, Urteil vom 02.09.1986
[Aktenzeichen: 14 S 122/85]) - Anspruch auf jährliche Geldentschädigung bei unzumutbarer und wesentlicher Grundstücksbeeinträchtigung durch Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.03.1983
[Aktenzeichen: 6 U 150/82])
- BGH zum finanziellen Ausgleich für Laub, Tannennadeln und Tannenzapfen aus dem Nachbargarten
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2003
[Aktenzeichen: V ZR 102/03]) - Kein Abwehranspruch gegen ortsüblichen Laubfall von Bäumen aus benachbarten Gärten
(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 23.05.2000
[Aktenzeichen: 13 S 10117/99])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1987, Seite: 1101 NJW-RR 1987, 1101
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Dokument-Nr. 17051
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