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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Alibiabrechnung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.06.2018
- 4 StR 561/17 -
Haftstrafe gegen ehemaligen Geschäftsführer der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH bestätigt
Lediglich Verfahrenseinstellung wegen Leasing eines für Betriebszwecke nicht benötigten Fahrzeuges
Die Verurteilung des ehemaligen Geschäftsführers der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE GmbH) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie die Verurteilung eines für das Unternehmen tätig gewesenen Computerspezialisten wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wurden nunmehr durch den Bundesgerichtshof bestätigt.
Der Angeklagte hatte seine Pflichten als Geschäftsführer der EBE GmbH in fünf Fällen verletzt und dem Unternehmen dadurch einen Gesamtschaden in Höhe von rund 650.000 Euro zugefügt.In einem Fall hatte er einen bestehenden Zahlungsanspruch gegen die Firma eines befreundeten Unternehmers unter Verwendung von Scheinrechnungen ausbuchen lassen. Zwei weiteren Taten lag zugrunde, dass er bei der EBE GmbH angestellte und von ihr entlohnte Mitarbeiter dafür abgestellt hatte, Bürgermeister der Stadt Essen unentgeltlich eine längere Zeit zu chauffieren. Dem ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens hatte er Arbeitsentgelt in unberechtigter... Lesen Sie mehr
Landgericht Bonn, Urteil vom 08.01.2015
- 6 S 138/14 -
Scheinabrechnung zur Fristwahrung: Vorsätzlich falsche Betriebskostenabrechnung wahrt nicht die Abrechnungsfrist
Nachzahlungsanspruch des Vermieters gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen
Der Vermieter muss eine Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter mitteilen. Andernfalls ist sein Anspruch auf Nachzahlung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen. Erstellt der Vermieter vorsätzlich eine falsche Abrechnung, so gilt die Abrechnungsfrist als nicht eingehalten. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da die Vermieterin einer Eigentumswohnung von ihrem Verwalter nicht rechtzeitig die Jahresabrechnung für 2011 erhielt, erstellte sie im Dezember 2012 auf Basis des Jahres 2010 die Betriebskosten für das Jahr 2011. Aus dieser ergab sich eine Nachforderung von fast 257 Euro. Nachdem die Vermieterin von ihrem Verwalter die Jahresabrechnung erhielt,... Lesen Sie mehr
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