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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Alkoholverbot“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.08.2022
- VG 24 L 183/22 -

Alkoholgenuss im Park dient der Erholung und entspricht der widmungsgemäßen Nutzung öffentlicher Grünanlagen

Verwaltungsgericht Berlin kippt Alkoholverbot im Park

Das vom Bezirksamt Mitte von Berlin verhängte Alkoholverbot im Monbijoupark und im James-Simon-Park hat nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst keinen Bestand.

Am 21. Juli 2022 erließ das Bezirksamt Mitte eine bis zum 11. September 2022 befristete und für sofort vollziehbar erklärte Allgemeinverfügung, nach der der Konsum sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken in den beiden Grünanlagen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt ist; ausgenommen wird das Mitführen alkoholischer Getränken nur im Rahmen der Durchquerung der Grünanlage. Zur Begründung berief sich die Behörde im Wesentlichen auf die für die Grünanlagen schädlichen Folgen, die auf nächtlichen Alkoholkonsum durch zahlreiche Personen zurückzuführen seien. Die Nutzung einer Grünanlage zur Nachtzeit hauptsächlich zum Konsum alkoholischer Getränke... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 19.08.2021
- 5 L 642/21.KO und  5 L 665/21.KO -

Kein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken zur Nachtzeit in Teilen der Koblenzer Altstadt

Ruhestörungen durch größere Menschen­ansammlungen sollen verhindert werden

Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat in zwei gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass die von der Stadt Koblenz gegenüber Gastronomie­betrieben verfügten Verbote, keine alkoholischen Getränke zur Mitnahme in den Monaten April bis einschließlich Oktober während der Nachtzeit (21.00 Uhr bis 06.00 Uhr) zu verkaufen, vorläufig zu beachten sind.

Weil es insbesondere in den Sommermonaten auf Straßen und Plätzen u. a. zu Ruhestörungen durch größere Menschenansammlungen gekommen war, verfügte die Stadt Koblenz in den hiervon betroffenen Bereichen gegenüber einzelnen Gaststätten Verkaufsverbote für Alkohol zur Mitnahme während der Nachtzeit. Gleichzeitig ordnete sie die sofortige Vollziehung ihrer Verfügungen an.... Lesen Sie mehr

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2021
- 20 NE 21.76 -

Bayerischer Verwaltungs­gerichts­hof setzt bayernweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug

Weitere Kontakt­beschränkungen aber weiterhin in Kraft

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum (§ 24 Abs. 2 der 11. BayIfSMV) vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg insoweit stattgegeben. Die weiter beantragte Außervollzugsetzung der Regelungen über Kontakt­beschränkungen, über die Schließung von Bibliotheken und Archive sowie über die 15-km-Regelung für tagestouristische Ausflüge hat er abgelehnt.

Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht der Verwaltungsgerichtshof aus, dass nach § 28 a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers. Die Entscheidung des Senats... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2020
- 13 MN 393/20 -

OVG Lüneburg kippt Sperrzeit und des Alkohol-Außer-Haus-Verkaufsverbots für Gastronomiebetriebe in Niedersachsen

Konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Infektionsschutz so nicht notwendig

Das Ober­verwaltungs­gerichts Lüneburg hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 die Vorschrift des § 10 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2020, vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 393/20).

In dem hier vorliegenden Fall geht es konkret um den § 10 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ordnet für jeden Gastronomiebetrieb eine Sperrzeit an, die um 23.00 Uhr beginnt und um 6.00 Uhr endet, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem oder in der der Gastronomiebetrieb liegt, die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 28.10.2020
- 2 B 296/20 -

OVG Saarlouis setzt Vorverlegung der Sperrstunde für Gaststätten außer Vollzug

Vorverlegung der Sperrstunde stellt Eingriff in grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit dar

Das Oberverwaltungs­gericht des Saarlandes in Saarlouis hat mit Beschluss vom 28.10.2020, den § 3 Abs. 1 der Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 bei regionalem Infektionsgeschehen im Landkreis St. Wendel vom 18.10.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit darin die Untersagung des Betriebs eines Gaststättengewerbes in der Zeit von 23 bis 1 Uhr des jeweiligen Folgetages angeordnet wird.

Der Betreiber einer Gaststätte in St. Wendel hat sich mit einem Normenkontrollantrag in der Hauptsache (Aktenzeichen 2 C 295/20) und zugleich mit einem Eilverfahren gegen die Vorverlegung der Sperrstunde gewendet. Er hat im Wesentlichen geltend gemacht, da den Gaststättenbetreibern bereits eine Vielzahl von Schutz- und Hygienevorgaben einschließlich eines Alkoholausschankverbots ab... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.10.2020
- 14 L 422/20 und 14 L 424/20 -

Eilantrag erfolgreich: VG kippt Berliner Sperrstunde für Gaststätten

Sperrstunde hält rechtliche Überprüfung nicht stand

Das VG Berlin hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die mit der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutz­verordnung verhängte Sperrstunde für Gaststätten einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält.

Die Antragsteller, insgesamt elf Gastronomen, wandten sich in zwei Eilverfahren gegen die nach § 7 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der Fassung vom 6. Oktober 2020 in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen (Sperrstunde). Hiergegen setzten sich die Antragsteller, insgesamt elf Gastronomen, in zwei Eilverfahren zur Wehr.Das VG... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.08.2020
- 20 CS 20.1821 -

BayVGH: Vorläufiges Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke in Bamberg voraussichtlich rechtmäßig

Verbot als geeignete Maßnahme um die Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass das von der Stadt Bamberg verhängte Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ab 20 Uhr („Steh-Bier-Verbot“) an Wochenenden und während der (ausgefallenen) „Sandkerwa“ in bestimmten Teilen der Bam-berger Altstadt voraussichtlich rechtmäßig ist. Er hat einen in erster Instanz ergangenen anderslautenden Beschluss geändert und einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag abgelehnt.

Die Betreiberin von drei Gastronomiebetrieben in der Bamberger Altstadt hielt das mit Allgemeinverfügung vom 27. Juli 2020 verhängte Verbot für unverhältnismäßig. Sie hatte dagegen Klage erhoben und gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragt.Das Verwaltungsgericht Bayreuth war dem Antrag gefolgt und hatte die aufschiebende Wirkung der Klage zugunsten der Antragstellerin... Lesen Sie mehr

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.04.2018
- 3 B 126/18 -

Alkoholverbot während Protest­veranstaltung aufgrund von Sicher­heits­interessen zulässig

Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Steigerung bereits vorhandener aggressiver Grundstimmung

Aus Sicher­heits­interessen kann auf einer Protest­veranstaltung von der zuständigen Behörde der Konsum von Alkohol verboten werden. So liegt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor, wenn die bereits vorhandene latent aggressive Grundstimmung durch Alkoholkonsum gesteigert wird. Dies hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Wochenende im April 2018 fand auf dem Areal eines Hotels eine Veranstaltung unter dem Motto "Reconquista Europa - Gegenkultur schaffen" statt. Die Veranstaltung sollte vorwiegend von jüngeren Männern aufgesucht werden. Es sollten Bands mit Namen, wie "Amok", "Sturmwehr", "Bataillon 500" und "True Aggression" auftreten. Geplant waren... Lesen Sie mehr