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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „amtsärztliche Untersuchung“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.2024
- 2 C 17.23 -

Beamtin verweigert ärztliche Untersuchung: Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand rechtmäßig

Suchpflicht nach anderweitiger Verwendung kann unterbleiben

Wird aus der Verweigerung einer - rechtmäßig angeordneten - ärztlichen Begutachtung auf die Dienstunfähigkeit eines Beamten geschlossen, entfällt die Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Klägerin war Lehrerin im Dienst des beklagten Landes. Aufgrund verschiedener dienstlicher Konflikte, die aus Sicht des Dienstherrn Anlass zu Zweifeln an ihrer Dienstfähigkeit gaben, ordnete dieser wiederholt die amtsärztliche Untersuchung der Klägerin an. Die Klägerin kam den Untersuchungsanordnungen nicht nach. Der Beklagte versetzte die Klägerin daraufhin wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand, ohne eine anderweitige Verwendbarkeit der Klägerin zu prüfen. Die nach erfolglos durchgeführtem Vorverfahren erhobene Klage ist in beiden Instanzen ohne Erfolg geblieben.Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen: Auch dann,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 08.03.2022
- 1 B 274/21 -

Bei Suizidgefahr besteht Pflicht für Ausländerbehörde amtsärztliche Untersuchung vor Abschiebung einzuleiten

Amtsärztliche Auswertung vorliegender ärztlicher und psychologischer Äußerungen unzureichend

Bestehen Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr bei einer ausreisepflichten Person, so muss die Ausländerbehörde eine amtsärztliche Untersuchung einleiten und eine fachärztliche Stellungnahme bzw. ein Gutachten einholen. Die amtsärztliche Auswertung vorliegender ärztlicher und psychologischer Äußerungen genügt nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein ausreisepflichtiger Mann im Dezember 2021 mittels eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht Göttingen gegen eine Abschiebung. Er führte unter Vorlegung diverser fachärztlicher Stellungnahmen und Arztbriefen an, wegen einer Suizidgefahr nicht reisefähig zu sein. Die Ausländerbehörde hielt die Suizidgefahr nach Aufwertung der ärztlichen Stellungnahmen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.10.2020
- 2 B 11161/20.OVG -

Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungs­anordnung möglich

Ausschluss einer isolierten Anfechtung mit der verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantie nicht in Einklang zu bringen

Eine amtsärztliche Untersuchungs­anordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten kann nicht nur im Rahmen des Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhesetzungs­verfügung inzident gerichtlich überprüft werden, sondern ist auch isoliert angreifbar. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eil­rechtsschutzverfahren, das damit der gegenteiligen Auffassung des Bundes­verwaltungs­gerichts nicht folgte.

Ein Polizeibeamter des Landes Rheinland-Pfalz wurde bei einer nächtlichen Polizeikontrolle angetroffen, als er mit seinem Wagen im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit unterwegs war. Die Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,79 Promille; zudem wurden Benzodiazepine in seinem Blut festgestellt. Nach einer Untersuchung durch den polizeiärztlichen Dienst ordnete das Land gegenüber... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2020
- 6 A 3273/19 -

Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit aufgrund Weigerung der amtsärztlichen Untersuchung

Keine anderweitige Möglichkeit zur Feststellung der Dienstunfähigkeit als mittels amtsärztlicher Untersuchung

Weigert sich ein Beamter einer rechtmäßigen Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit nachzukommen, kann der Dienstherr ihn allein deswegen zur Ruhe setzen. Es bestehen keine anderen Möglichkeiten zur Feststellung der Dienstfähigkeit als Mittels einer amtsärztlichen Untersuchung. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund des auffälligen Kommunikationsverhaltens eines beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigten Steuerinspektors bestanden Zweifel an seiner Dienstfähigkeit. Aus diesem Grund ordnete das Land im November 2014 eine amtsärztliche Untersuchung an. Da sich der Steuerinspektor hartnäckig weigerte, sich untersuchen zu lassen, ging das Land... Lesen Sie mehr