die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Berlin-Wedding“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 19.08.2024
- 21 C 59/24 -
Unzulässige Begründung einer Unterlassungsklage mit unzulässig aufgenommenen Fotos
Vorliegen eines Sachvortragsverwertungsverbots
Wird eine Unterlassungsklage mit unzulässig aufgenommenen Fotos begründet, so kann dies unzulässig sein. Insofern kann ein Sachvortragsverwertungsverbot vorliegen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft erhob im Jahr 2024 vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding gegen einen Miteigentümer einer im Erdgeschoss des Objektes gelegenen Sondereigentumseinheit Unterlassungsklage. In der Sondereigentumseinheit fanden wiederkehrend Treffen und Veranstaltungen einer Vielzahl von Personen zum gemeinsamen islamischen Gebet statt. Die Klägerin behauptete, dass die Besucher nicht die Hausordnung einhielten und etwa Kinderwagen und Schuhe im Hausflur abstellten. Zudem sollen Kinder frei herumlaufen, brüllen und das Gemeinschaftseigentum beschädigen. Schließich würden im Hausflur Mahlzeiten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 17.01.2024
- 7 C 554/22 -
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht mittels Bezugnahme auf Berliner Betriebskostenübersicht belegt werden
Durchschnittswerte der Übersicht bieten ersten Anhaltspunkt für unwirtschaftliches Handeln
Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht durch die Bezugnahme auf die Berliner Betriebskostenübersicht belegt werden. Die darin enthaltenen Durchschnittswerte bieten aber einen ersten Anhaltspunkt für ein unwirtschaftliches Handeln des Vermieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2022 die Mieterin einer Wohnung vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding auf Rückzahlung von Betriebskosten. Sie warf der Vermieterin ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor und verwies zur Begründung auf die Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Berliner Betriebskostenübersicht). Die darin enthaltenen Durchschnittswerte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 03.03.2023
- 16 C 301/21 -
Trittschallschutz muss die zur Zeit der Gebäudeerrichtung geltenden Anforderungen erfüllen
Grundsätzlich kein Anspruch auf Neubaustandard
Der Trittschallschutz in einer Mietwohnung muss grundsätzlich nur den Anforderungen Genüge tun, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Es besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf Neubaustandard. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding von der Vermieterin unter anderem einen besseren Trittschallschutz. Die Mieterin beschwerte sich über von der über ihr gelegenen Wohnung ausgehenden Kinderlärms. Das Miethaus wurde im Jahr 1962 errichtet. Der Trittschallschutz entsprach den Anforderungen, die zu dieser Zeit galten.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.07.2023
- 16 C 315/22 -
Keine Untervermietung einer Einzimmerwohnung trotz Belassen von persönlichen Sachen des Mieters in Wohnung und Behalt eines Schlüssels
Ausnahmsweise Möglichkeit der Untervermietung aus wirtschaftlichen Gründen
Der Vermieter muss auch dann nach § 553 Abs. 1 BGB einer Untervermietung einer Einzimmerwohnung nicht zustimmen, wenn der Mieter persönliche Sachen in der Wohnung belässt und einen Schlüssel behält. Ausnahmsweise ist die Untervermietung aber nach § 242 BGB möglich, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer 30 qm großen Einzimmerwohnung in Berlin wollte diese für den Zeitraum von September 2022 bis August 2024 untervermieten, da er in dieser Zeit beruflich in Bayreuth zu tun habe. Er gab dabei an, dass er persönliche Sachen in der Wohnung belassen und einen Schlüssel behalten wollte, um jederzeit Zugriff auf seine Sachen haben... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 27.01.2022
- 13 C 29/21 -
Klimaanlage in Wohnung ist als Zubehör als mitvermietet anzusehen
Anspruch des Mieters auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands
Eine in einer Wohnung befindliche Klimaanlage ist grundsätzlich als Zubehör als mitvermietet anzusehen. Für den Mieter besteht daher gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 mietete eine Frau eine Dachgeschosswohnung in Berlin an. Diese verfügte unter anderem über eine Klimaanlage. Im Mietvertrag war zudem geregelt, dass bestimmte Einrichtungsgenstände von der Mieterin übernommen werden sollten. Die Klimaanlage war davon aber ausdrücklich ausgenommen. Die Klimaanlage konnte nachfolgend von der Mieterin... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 22.06.2022
- 7 C 92/22 -
Zeitweiser Betrieb eines Notstromaggregats auf Balkon rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses
Für fristlose Kündigung ist vorherige Abmahnung erforderlich
Der zeitweise Betrieb eines Notstromaggregats auf den Balkon rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Eine ordentliche Kündigung kommt nur bei Vorliegen einer Erheblichkeit der Pflichtverletzung in Betracht, was die Darlegung der Auswirkungen durch den Betrieb des Notstromaggregats auf andere Mieter oder den Vermieter erfordert. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2022 wurde dem Mieter einer Wohnung in Berlin unter anderem deshalb fristlos und fristgemäß gekündigt, weil er ein Notstromaggregat auf seinem nutzte. Da der Mieter die Kündigung nicht anerkannte, erhoben die Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Beschluss vom 24.09.2021
- 33 M 1729/21 -
Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel ist auch gegen dort nicht aufgeführte inzwischen volljährig gewordene Kinder der Mieter möglich
Ausnahme bei nach außen erkennbaren eigenständigen Mitbesitz des volljährigen Kindes
Die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel ist auch gegen dort nicht aufgeführte minderjährige Kinder der Mieter möglich. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Kinder volljährig werden. Es bedarf aber ein Vollstreckungstitel gegen das volljährige Kind, wenn es einen nach außen erkennbaren Mitbesitz an der Wohnung hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 wurde die Mieterin einer Wohnung in Berlin zur Räumung verurteilt. In der Wohnung lebte zudem der im Jahr 1992 geborene Sohn der Mieterin. Da der volljährige Sohn ein eigenes Zimmer in der Wohnung hatte und sich an der Miete beteiligte, verweigerte der Gerichtsvollzieher die Räumung der Wohnung. Seiner Meinung nach habe der Sohn... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 13.07.2020
- 9 C 214/20 -
Zulässigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung unter freiem Himmel während Corona-Pandemie
Störungen und Einflussnahme Dritter muss ausgeschlossen sein
Eine Wohnungseigentümerversammlung kann in Corona-Zeiten unter freiem Himmel abgehalten werden, wenn Störungen und Einflussnahme Dritter ausgeschlossen sind. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Corona-Pandemie entschloss sich ein Wohnungseigentumsverwalter in Berlin im April 2020 dazu, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren herbeizuführen. Dem und den Beschlussanträgen stimmten die Mehrheit der Wohnungseigentümer zu. Der Verwalter berief daraufhin eine Versammlung unter freiem Himmel auf dem Spielplatz der Wohnungseigentumsanlage... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 19.01.2018
- 14 C 376/17 -
Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung aufgrund Mäusebefalls des Flugzeugs
Kein Berufen auf außergewöhnlichen Umstand
Kommt es zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, weil das Flugzeug auf Mäusebefall untersucht werden muss, so steht den davon betroffenen Fluggästen eine Entschädigung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand gemäß Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten zwei Fluggäste von einer Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung, weil sie ihren Zielort Dalaman erst mit einer Verspätung von etwa 24 Stunden erreichten. Der Flug nach Dalaman sollte im Juni 2017 von Berlin-Tegel über Istanbul erfolgen. Der Zubringerflug von Berlin nach Istanbul konnte jedoch nicht ausgeführt werden, da ein Fluggast... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 20.11.2017
- 18 C 146/17 -
Verspätungen von 136 Flügen als pauschale Angabe belegt keinen außergewöhnlichen Umstand an einer konkreten Flugannullierung
Fluggesellschaft muss konkrete Tatsachen zum betreffenden Flug vortragen
Eine Fluggesellschaft belegt mit der Aussage, dass es am fraglichen Tag 136 verspätete Flüge gegeben habe, keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (VO) für eine Flugannullierung. Die Fluggesellschaft muss vielmehr konkrete Angaben zum betreffenden Flug machen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erreichte ein Fluggast im Januar 2017 sein Ziel Berlin-Tegel mit einer Verspätung von rund 24 Stunden. Er hatte einen Flug von Brest über Paris nach Berlin-Tegel gebucht. Der Flug startete jedoch von Brest mit einer Verspätung, wodurch der Fluggast seinen Anschlussflug in Paris nicht erreichte. Die Fluggesellschaft buchte ihn darauf auf einen Flug am Folgetag... Lesen Sie mehr