die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Dortmund“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 18.04.2024
- 514 C 112/23 -
Anspruch auf Beseitigung eines auf Gemeinschaftseigentum stehenden Strandkorbs und einer Wäschespinne
Vorliegen einer optischen Beeinträchtigung
Stellt ein Wohnungseigentümer auf dem Gemeinschaftseigentum einen Strandkorb und eine Wäschespinne ab und sind beide Gegenstände vom Sondereigentum des Nachbarn aus zu sehen, so steht dem Nachbarn ein Anspruch auf Unterlassung zu. Insofern liegt nämlich eine optische Beeinträchtigung vor. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2023 erhob eine Wohnungseigentümerin vor dem Amtsgericht Dortmund Klage auf Unterlassung gegen ihre Nachbarn. Beide Parteien bildeten eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie hatten für die jeweiligen Terrassen ein Sondernutzungsrecht. Die Nachbarn haben in dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Garten immer wieder einen Strandkorb und eine Wäschespinne aufgestellt. Die Klägerin sah darin eine optische Beeinträchtigung. Beide Gegenstände konnten vom Sondereigentum der Klägerin aus gesehen werden.Das Amtsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß §... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 14.12.2023
- 729 OWi 135/23 -
Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen verweigerter Herausgabe der Rohmessdaten und Bedienungsanleitung
Unangemessenheit der Durchsuchung des Polizeipräsidiums
Verweigert die Polizei trotz entsprechenden Antrags des Verteidigers und Anordnung des Gerichts die Herausgabe der Rohmessdaten und der Bedienungsanleitung, ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG einzustellen. Die Durchsuchung des Polizeipräsidiums erscheint unangemessen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens vor dem Amtsgericht Dortmund im Jahr 2023 verfügte das Gericht die Herausgabe der Rohmessdaten und Bedienungsanleitung an den Verteidiger. Einen entsprechenden Antrag hatte der Verteidiger schon im Verwaltungsverfahren gestellt. Eine Herausgabe erfolgte jedoch nicht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 20.05.2022
- 244 M 410/22 -
Räumungsvollstreckung nach "Berliner Modell" umfasst nicht Wegschaffung von Müll und Gerümpel
Verbrauch des Räumungstitels nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung
Beantragt der Vermieter eine Räumungsvollstreckung nach dem "Berliner Modell", so wird von der Vollstreckung nicht die Wegschaffung von Müll und Gerümpel umfasst. Vielmehr ist der Räumungstitel nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung verbraucht. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2020 beantragte ein Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit der einer seiner Wohnungen nach dem "Berliner Modell". Dem kam der Gerichtsvollzieher nach. Da in der Wohnung aber weiterhin Müll und wertloses Mobiliar vorhanden blieb, beanspruchte der Vermieter zusätzlich deren Wegschaffung durch den Gerichtsvollzieher. Dieser verweigerte... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 26.05.2017
- 729 Ds 121/17 -
Kein zweimaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgrund Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle
Beide Teilfahrten gelten rechtlich als eine Tat
Wird eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis durch eine Polizeikontrolle unterbrochen und sodann wieder aufgenommen, ohne dass die Polizei die Weiterfahrt untersagt, so liegt rechtlich nur einmal die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG vor. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Vater im September 2016 in Dortmund seinen minderjährigen Sohn zu einem Arzt bringen. Obwohl er über keine Fahrerlaubnis verfügte, fuhr er seinen Sohn mit dem Auto zum Arzt. Auf der Fahrt geriet er jedoch in eine Polizeikontrolle, da er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte. Bei der Kontrolle machte der Vater falsche Angaben... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 28.02.2017
- 729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17 -
Blendung durch eingeschaltetes Abblendlicht eines parkenden Autos entschuldigt keinen Auffahrunfall
Pkw-Fahrer bemerkte Abblendlicht des parkenden Autos von weitem
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Auffahrende durch das eingeschaltete Abblendlicht eines am Fahrbahnrand parkenden Autos geblendet wurde, macht er sich eines fahrlässigen Verkehrsverstoßes schuldig, wenn er das mit Abblendlicht parkende Auto bereits von weitem bemerkt hatte. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am Abend eines Tages im November 2016 kam es an einer Kreuzung in Dortmund zu einem Auffahrunfall. Ursache dessen war, dass der Auffahrende aufgrund des eingeschalteten Abblendlichts eines am rechten Fahrbahnrand parkenden Autos derart geblendet wurde, dass dieser nichts mehr sehen und somit das vor ihm an der Kreuzung stehende Fahrzeug nicht... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 23.02.2017
- 729 OWi 19/17 (b) -
Geldbuße von 15 EUR rechtfertigt grundsätzlich Anordnung von Erzwingungshaft
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist aber zu beachten
Weigert sich ein Betroffener eine Geldbuße in Höhe von 15 EUR zu zahlen, rechtfertigt dies grundsätzlich die Anordnung von Erzwingungshaft gemäß § 96 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Dabei ist jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. So ist eine Erzwingungshaft unzulässig, wenn bereits das Verlangen einer Vermögensauskunft unverhältnismäßig wäre. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich der Betroffene einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine Geldbuße in Höhe von 15 EUR zu zahlen. Dadurch erhöhte sich die Forderung durch Mahngebühren, Zustellungskosten und Pfändungsgebühren auf 76 EUR. Die zuständige Behörde beantragte daher beim Amtsgericht Dortmund die Anordnung von Erzwingungshaft, um den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 04.02.2017
- 729 OWi 9/17 -
Kein Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß aufgrund irrtümlicher Annahme von Dauerrot
Handlungsunrecht ist wegen Irrtums herabgesetzt
Begeht ein Fahrzeugführer einen qualifizierten Rotlichtverstoß, weil er irrtümlich annimmt die Ampel sei defekt und zeige daher dauerhaft Rot, so ist das Handlungsunrecht herabgesetzt. Von einem Regelfahrverbot kann daher abgesehen werden. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Pkw-Fahrer an einem Abend im September 2016 an einer Ampel-Kreuzung nach links abbiegen. Er befand sich dazu an erster Position auf der Linksabbiegerspur. Nachdem die Geradeausfahrer bereits fünf Grünphasen hatten und die separate Ampel für Linksabbieger immer noch Rot zeigte, ging der Pkw-Fahrer von einem Defekt der Ampel aus und entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 27.03.2018
- 512 C 31/17 -
Waschküche als Ort für Eigentümerversammlung bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangsproblematik unzulässig
Während Eigentümerversammlung getroffene Beschlüsse rechtswidrig
Eine Waschküche als Ort für eine Eigentümerversammlung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zum Versammlungsort problematisch ist. Werden während einer solchen Versammlung Beschlüsse getroffen, so sind diese unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer einer Wohnung gegen zwei Beschlüsse, die während einer Eigentümerversammlung im August 2017 getroffen wurden. Sie hielten insbesondere die Art und Weise der Durchführung der Versammlung für unzulässig. So wurde sie in der Waschküche des Wohnhauses durchgeführt. Sie dauerte auch nur sieben Minuten an. Zudem war es ihrem Vertreter... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 13.03.2018
- 425 C 5350/17 -
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution besteht erst nachdem alle berechtigten Forderungen des Vermieters beglichen sind
AG Dortmund zum Anspruch auf Rückzahlung einer Mietsicherheit
Das Amtsgericht Dortmund hat entschieden, dass bei der Wohnraummiete ein Anspruch auf Rückzahlung einer Mietsicherheit erst fällig ist, wenn dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit bestand zwischen dem Kläger und der Beklagten bis Juni 2016 ein Mietverhältnis über eine Wohnung. Bei Abschluss des Vertrages wurde eine Klausel vereinbart, nach der die Mietkaution zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag dient. Weiter war geregelt, dass der Mieter, sofern der Vermieter sich berechtigterweise an der Kaution... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 12.12.2017
- 425 C 6305/17 -
Kein Anspruch des Wohnungseigentümers auf Entfernung eines im Hausflur abgestellten Kinderwagens durch Mieter einer Eigentumswohnung
Keine Beeinträchtigung des Wohnungseigentümers durch abgestellten Kinderwagen
Stellen die Mieter einer Eigentumswohnung im Hausflur einen Kinderwagen ab, so kann ein Wohnungseigentümer nicht die Beseitigung des Kinderwagens gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verlangen, wenn von diesem keine Beeinträchtigungen ausgehen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellten die Mieter einer im 1. Obergeschoss gelegenen Eigentumswohnung einen Kinderwagen im Erdgeschoss in einem Flurabschnitt ab, der zur Kellertreppe führt. Die Mieter waren Eltern eines 2 ½-jährigen Kindes. Die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung kam zwar an dem Kinderwagen ohne Probleme vorbei. Sie hielt das Abstellen des Wagens im Hausflur aber für... Lesen Sie mehr