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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg-Harburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 24.06.2015
- 647 C 6/15 -

Umlage von Mahn- und anderen Kosten des Strom­grund­versorgers ohne Offenlegung der Berechnungs­grundlage unzulässig

Kunden steht Offenlegung der Berechnungsweise gesetzlich zu

Ein Stromgrundversorger (hier: Vattenfall) kann nur dann Mahn-, Ratenplan sowie An- und Abschaltkosten in Rechnung stellen, wenn die Berechnungs­grundlage dafür offenbart wird.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Stromgrundversorger einem säumigen Kunden Mahnkosten (insgesamt 37,20 Euro), Ratenplankosten (16 Euro) und Aus- und Einschaltkosten (144,80 Euro) in Rechnung gestellt und die Beitreibung der Forderung versucht. Die Kosten seien entstanden, weil der Kunde einerseits die monatlichen Abschläge nicht bezahlt habe, Vattenfall durch die abgesprochene Ratenzahlungsvereinbarung weitere Kosten entstanden und aufgrund der Nichtzahlung dieser Raten letztlich der Strom ab- und nach Vertragsschluss mit einem neuen Kunden wieder angestellt worden sei.Das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschied, dass der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 10.11.2003
- 644 C 241/03 -

Beschädigung eines Pkw durch aufgewirbelten Stein: Vor dem Rasenmähen besteht Pflicht des Freizeitgärtners zur Absuche der Rasenfläche nach Steinen

Keine Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung bei vorgenommener Sichtkontrolle

Wird ein Pkw während des Rasenmähens durch einen aufgewirbelten Stein beschädigt, so besteht dann kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Freizeitgärtner vor dem Rasenmähen die Rasenfläche nach Steinen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen abgesucht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2002 wurde ein Pkw auf einem Campingplatz beschädigt. Zur Beschädigung kam es aufgrund eines durch einen Rasenmäher aufgewirbelten Steins. Der Fahrzeugbesitzer machte für den Schaden den rasenmähenden Freizeitgärtner verantwortlich und klagte daher auf Zahlung von Schadenersatz.Das Amtsgericht Hamburg-Harburg... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 14.06.1995
- 647 C 96/95 -

Bezeichnung des feuerroten Chevrolet Corvette Stingray des Vermieters als "Zuhälterwagen" rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Bezeichnung wegen Üblichkeit nicht beleidigend

Bezeichnet der Mieter den feuerroten Chevrolet Corvette Stingray als "Zuhälterwagen", so liegt keine Beleidigung vor. Eine fristlose Kündigung aufgrund der Bemerkung wäre daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bezeichnet der Mieter einer Wohnung den feuerroten Chevrolet Corvette Stingray seines Vermieters als "Zuhälterwagen". Der Vermieter sah darin eine Beleidigung und kündigte den Mieter fristlos. Da dieser die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschied gegen den Vermieter. Diesem... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Harburg, Beschluss vom 30.12.1985
- 610a II 17/85 -

Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung von Gartenzwergen aus dem Gemeinschaftsgarten

Unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass keine Gartenzwerge mehr in dem Gemeinschaftsgarten aufgestellt werden. Eine unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Wohnungseigentümerin fühlte sich durch zwei im Gemeinschaftsgarten der Anlage aufgestellte etwa 20 und 25 cm große Gartenzwerge belästigt. Sie sah darin eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihrer Rechte und klagte auf Beseitigung.Das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Sie habe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 18.03.2011
- 641 C 363/10 -

"Messie": Vermüllung der Wohnung berechtigt zu einer fristlosen Kündigung

Vorherige Abmahnung jedoch erforderlich

Vermüllt der Mieter seine Wohnung bzw. lässt er sie verwahrlosen, so kann der Vermieter nach erfolgter Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger begehrte vom beklagten Mieter die Räumung von Wohnraum. Vorangegangen war nach einer erfolglosen Abmahnung eine fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen des verwahrlosten und vermüllten Zustands der Wohnung des Beklagten. Die Wohnung war nur über Kriechgänge erreichbar und zugestellt mit Unrat und Kartons mit abgelaufenen sowie... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 16.02.2007
- 645 C 250/06 -

Verkehrsunfall: Sachverständigengutachten kann auch bei Bagatellschaden notwendig sein

Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung ist für die Erforderlichkeit von Sachverständigengutachten maßgeblich

Auch bei einem so genannten Bagatellschaden kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich sein. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg und verurteilte eine Haftpflichtversicherung zur Übernahme der entstandenen Sachverständigenkosten.

Im zugrunde liegenden Fall war bei einem Verkehrsunfall ein Schaden in Höhe von 473,04 Euro entstanden. Die Kosten für das Sachverständigengutachten beliefen sich auf 254,82 Euro. Die Haftpflichtversicherung wollte die Kosten für das Sachverständigengutachten nicht übernehmen, da es sich um einen so genannten Bagatellschaden handeln würde und das Sachverständigengutachten daher nicht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 21.09.1992
- 643 C 230/92 -

Gerüche: Vermieter kann seinen Mietern das Kochen nicht verbieten

Mieter müssen keine besonderen Vorkehrungen gegen Kochgerüche treffen

Essensgerüche stellen nicht schon per se einen Verstoß gegen mietvertragliche Verpflichtungen dar. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg und wies die Klage einer Vermieterin ab, die ihre Mieter zwingen wollte, das Kochen in der Wohnung einzuschränken. Die Richter stellten klar, dass Kochen einem sozialtypischen Verhalten entspreche.

Das gelte auch in Zeiten der um sich greifenden Verbreitung von Fertiggerichten. Die mit dem Kochen verbundene Geruchsentstehung sei unmittelbar natürlicher Bestandteil des Kochvorgangs. In nicht wenigen Fällen übe sie eine stimulierende und appetitanregende Wirkung aus.Die mit der Essenszubereitung einhergehenden Gerüche seien als deren unmittelbarer Annex von allen... Lesen Sie mehr