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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Mitte“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 27.01.2015
- 14 C 265/14 -
Nachbar wirft mit Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt: Mietminderung von 5 % gerechtfertigt
Mieter müssen keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in der Nachbarschaft hinnehmen
Wirft ein Mitmieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf den Gehweg zum Hauseingang, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 5 %. Denn ein Mieter muss keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in seiner Nachbarschaft hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warf ein Mieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf dem zum Hauseingang führenden Gehweg. Ein Mitmieter fühlte sich dadurch so sehr angeekelt, dass er seine Miete um 12 % minderte. Die Vermieterin akzeptierte das Minderungsrecht jedoch nicht und erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Mitte entschied zum Teil zu Gunsten der Vermieterin. Zwar sei der Mieter nicht berechtigt gewesen seine Bruttomiete um 12 % zu mindern. Zulässig sei aber eine Mietminderung von 5 % gewesen. Es sei zu berücksichtigen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 04.02.2015
- 7 C 43/14 -
Kein ungepflegtes Treppenhaus bei vereinzelten Putzschäden und kleineren Farbabplatzungen sowie kein Anspruch auf Beseitigung von Graffiti an Hausfassade
Graffiti stellt bei fehlender Vereinbarung zur Beschaffenheit der Hausfassade keinen Mangel dar
Von einem ungepflegten Treppenhaus kann nicht allein dann ausgegangen werden, wenn vereinzelte Putzschäden und kleinere Farbabplatzungen vorliegen. Zudem begründet Graffiti an der Hausfassade dann keinen Beseitigungsanspruch des Mieters, wenn über die Beschaffenheit der Hausfassade keine Vereinbarung getroffen wurde und es sich auch nicht um eine Luxusimmobilie handelt. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter von einem seiner Mieter die Zustimmung für eine Mieterhöhung. Der Mieter weigerte sich aber diese zu erteilen, da seiner Meinung nach das Treppenhaus ungepflegt gewesen sei. Zudem forderte der Mieter die Beseitigung eines Graffitis an der Straßenfassade. Dies wiederum lehnte der Vermieter ab. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 21.01.2015
- 17 C 247/14 -
Einwendungen gegen eine plausible Nebenkostenabrechnung dürfen nicht pauschal erhoben werden
Konkrete Einwendungen nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen sind notwendig
Ist eine Nebenkostenabrechnung aus sich heraus plausibel und enthält sie keine "Ausreißer", darf der Mieter die Nachzahlung nicht damit verweigern, dass sie eine für ihn unerklärliche Kostensteigerung enthält. Eine solche pauschale Einwendung ist unerheblich. Vielmehr muss der Mieter nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen konkrete Einwendungen erheben. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 erhielten die Mieter einer Wohnung die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011. Nach dieser schuldeten die Mieter eine Nachzahlung. Da für die Mieter die Kostensteigerung nicht zu erklären war, erhoben sie Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung. Darauf reagierten die Vermieter nicht. Im März 2014 wurde das Mietverhältnis... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Mitte, Urteil vom 15.01.2015
- 21 C 43/14 -
Mieterhöhungsverlangen: Kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude sind nicht als Wohnwert mindernd zu berücksichtigen
Kein Vorliegen eines schlechten Instandhaltungszustands
Im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens mindern kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude nicht den Wohnwert. Denn insofern liegt kein schlechter Instandhaltungszustand vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter von seinen Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Dieser kamen die Mieter nur teilweise nach. Sie bemängelten einen schlechten Instandhaltungszustand des Gebäudes. So lagen Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude vor. Der Vermieter ließ dies nicht gelten und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 19.11.2014
- 9 C 303/13 -
Vermieter darf zu Unrecht genutzten Kellerraum aufbrechen und darin vorhandene Gegenstände entsorgen
Vermieter trifft keine Obhutspflicht an ausgeräumten Sachen
Hat ein Mieter einen Kellerraum durch verbotene Eigenmacht in Besitz genommen und nutzt er ihn daher zu Unrecht, so darf der Vermieter den Kellerraum aufbrechen und die darin gelagerten Gegenstände entsorgen. Eine Obhutspflicht an den ausgeräumten Sachen besteht für den Vermieter nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung nutzten einen Kellerraum und lagerten dort diverse Haushaltsgegenstände. Die Vermieterin ließ diesen Kellerraum im Februar 2013 aufbrechen und die dort gelagerten Gegenstände entsorgen. Die Mieter klagten daraufhin auf Schadenersatz.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Mitte, Urteil vom 26.02.2014
- 119 C 408/13 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung eines am Balkon angebrachten Transparentes mit der Aufschrift: "Wir lassen uns nicht Luxussanieren!"
Verringerung des Lichteinfalls und Sichtbegrenzung durch Mehrfachlagen von Netzplanen vor Balkon begründet Beseitigungsanspruch der Mieter
Bringen die Mieter einer Wohnung an ihrem Balkon ein Transparent mit der Aufschrift "Wir lassen uns nicht luxussanieren!" an, so kann der Vermieter dessen Beseitigung nicht verlangen, wenn dadurch die Mietsache nicht beschädigt wird. Es steht demgegenüber den Mietern aber ein Beseitigungsanspruch zu, wenn der Vermieter zur Verdeckung des Transparents vor dem Balkon eine mehrfache Lage von Netzplanen befestigt und es dadurch zu einer Verringerung des Lichteinfalls und zu einer Sichtbegrenzung führt. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Vermieterin im Herbst 2011 die Ausführung von Modernisierungsarbeiten ankündigte, brachten die Mieter einer im Haus befindlichen Wohnung auf ihrem Balkon ein Transparent mit der Aufschrift"Wir lassen uns nichtLuxussanieren!"an. Die Vermieterin ließ sich davon nicht beeindrucken und stellte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 08.08.2013
- 121 C 135/13 -
Malerpflicht des Vermieters: Vermieter muss dezente Farben verwenden
Hellblaue Farbgebung verstößt gegen Rücksichtsnahmegebot
Ist ein Vermieter verpflichtet die Wohnung der Mieter zu streichen, so muss er dezente Farben wählen. Dazu gehört die Farbe hellblau aber nicht. Will der Vermieter diese Farbe für die Wände verwenden, so verstößt er gegen das Rücksichtsnahmegebot aus § 241 Abs. 2 BGB. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Mitte verurteilte eine Vermieterin dazu, die Wände und Decken einer ihrer Mietwohnungen zu malern. Um der Verurteilung nachzukommen beauftragte sie eine Malerfirma. Diese sollte die Wände und Decken der bewohnten Räume in der Farbe hellblau streichen. Die Mieter der Wohnung wollten jedoch einen Anstrich in weiß. Da sich die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 01.02.2012
- 29 C 54/10 -
Winterdienstvertrag ist rechtlich als Werkvertrag einzuordnen
Denn: Erfolgreiche Schnee- und Eisbekämpfung ist geschuldet und nicht bloße Tätigkeit
Ein Vertrag, der auf die winterliche Reinigungsarbeit gerichtet ist, stellt sich als ein Werkvertrag dar. Denn es wird keine bloße Tätigkeit, sondern die erfolgreiche Schnee- und Eisbekämpfung geschuldet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall schlossen die Parteien einen Vertrag zur Übernahme der öffentlich-rechtlichen Winterdienstpflicht für den Zeitraum vom 1. November bis 30. April. Nachfolgend stritten sich die Parteien vor Gericht über schlecht geleistete Arbeiten der Reinigungsfirma und die zu zahlende Vergütung. In diesem Zusammenhang kam es auf die rechtliche Einordnung des Winterdienstvertrags an.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 24.10.2012
- 7 C 90/12 -
Urinpfützen im Hauseingang berechtigen zum Einbehalt der Miete
Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht
Ist ein Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt, so kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der zu zahlenden Miete ausüben. Ein Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung minderte seine monatliche Bruttomiete um 7 %. Grund dessen war, dass der Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt war. Die Vermieterin meinte, dass die Situation keinen Mangel dargestellt habe, da solche Verschmutzungen in Berlin nicht völlig auszuschließen seien. Sie erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr
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