die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Neukölln“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 16.12.1987
- 4 C 313/87 -
Ortsüblicher Lärm aufgrund Kinderspielplatzes rechtfertigt keine Mietminderung
In Gegenden des sozialen Wohnungsbaus ist Lärm spielender Kinder als ortsüblich zu dulden
Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt seine Miete aufgrund des Lärms spielender Kinder zu mindern, wenn die Lärmbelästigung als ortsüblich anzusehen ist. In Gegenden des sozialen Wohnungsbaus ist von einem Spielplatz ausgehender Kinderlärm als ortsüblich zu bezeichnen und somit zu dulden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, weil von einem auf dem Wohngrundstück befindlichen Kinderspielplatz Lärm ausging. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an und klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Neukölln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zugestanden. Ein Recht zur Mietminderung wegen des Lärms spielender Kinder habe nicht bestanden.Nach Ansicht des Amtsgerichts stelle eine Lärmbelästigung nur dann einen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 26.06.2014
- 7 C 95/14 -
Ordentliche Kündigung eines psychisch erkrankten Mieters bei bestehender Gesundheitsgefährdung der Mitmieter und Vorliegen von Sachschäden zulässig
Entzünden eines offenen Feuers in der Wohnung sowie Verursachung einer massiven Überschwemmung begründen erheblichen Pflichtenverstoß
Einem psychisch erkrankten Mieter kann jedenfalls dann ordentlich gekündigt werden, wenn durch sein Verhalten eine Gesundheitsgefahr für die Mitmieter besteht und er fremdes Eigentum beschädigt. So stellt es einen erheblichen Pflichtenverstoß dar, wenn der Mieter ein offenes Feuer in der Wohnung entzündet und eine massive Überschwemmung verursacht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein unter schizoaffektiven Psychosen leidender Mieter entzündete im März 2014 ein offenes Feuer in seiner Wohnung. Die daraufhin von den Mitmietern alarmierte Feuerwehr musste die Wohnungstür aufbrechen, um das Feuer zu löschen. Einige Tage später verursachte der Mieter eine massive Überschwemmung. So lief das Wasser von der im 3. Obergeschoss... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Beschluss vom 25.06.2014
- 17 C 1004/14 -
Nachbarstörendes Fußball-Gegröhle nach 22 Uhr bei Spielen der deutschen Fußballnationalmannschaft untersagt
Amtsgericht Neukölln erlässt Einstweilige Verfügung gegen lärmenden Nachbarn
Das Berliner Amtsgericht Neukölln hat eine Einstweilige Verfügung erlassen, mit der es Nachbarn untersagt hat, während der Fußballweltmeisterschaft nach 22 Uhr außerhalb ihrer Wohnung zu lärmen und so andere Nachbarn in ihrer Nachtruhe zu stören.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Eilverfahrens sind seit längerem uneins über die Art und Weise ihres nachbarschaftlichen Zusammenlebens und tragen zuweilen ihre Konflikte mit gerichtlicher Hilfe aus.Mit seiner Entscheidung untersagte das Amtsgericht den Antragsgegnern nun bis zum 14. Juli 2014 während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft außerhalb... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 17.10.2012
- 5 C 84/12 -
Ohrfeige durch Besucher eines Mieters rechtfertigt keine Kündigung
Handlungen eines Besuchers sind dem Mieter grundsätzlich nicht zuzurechnen
Ohrfeigt der Besucher eines Mieters den Vermieter, so stellt dies kein Kündigungsgrund des Mietverhältnisses dar. Denn das Verhalten des Besuchers kann dem Mieter regelmäßig nicht zugerechnet werden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bekam die Mieterin einer Wohnung regelmäßig Besuch. Die Vermieterin beschwerte sich öfters darüber. Sie fand es auch nicht in Ordnung, dass die Mieterin dem Besucher bei sich übernachten ließ und ihm einen Schlüssel für die Wohnung aushändigte. An einem Tag im April 2012 spitzte sich die Auseinandersetzung zu. Als die Vermieterin den Besucher auf die Übernachtungen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 02.07.2008
- 21 C 274/07 -
Natürliche Verschattung durch Bäume stellt keinen Mangel der Wohnung dar
Beseitigungsanspruch und Recht zur Mietminderung besteht daher nicht
Kommt es aufgrund des Baumbestands zu einer natürlichen Verschattung der Wohnung, stellt dies kein Mangel der Mietsache dar. Ein Anspruch auf Beseitigung der Bäume oder ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung beschwerte sich über eine Verschattung. Hintergrund dessen war, dass sich vor seiner Wohnung Kastanien und Buchen befanden. Vor dem Einzug waren die Bäume noch nicht so groß. Erst mit der Zeit nahm das Gelände vor der Wohnung den Charakter eines Waldes an. Der Mieter verlangte von der Vermieterin... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 12.04.2012
- 10 C 456/11 -
Mieter darf kein Katzennetz auf dem Balkon anbringen
Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache liegt vor
Der Mieter einer Wohnung darf auf seinem Balkon kein Katzennetz anbringen. Dies stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar und berechtigt den Vermieter die Beseitigung zu verlangen. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung brachte ohne Zustimmung der Vermieterin ein an einer Holzkonstruktion angebrachtes Katzennetz an ihrem Balkon an. Nach dem Mietvertrag war die Mieterin verpflichtet bei einer baulichen Veränderung der Mietsache die Zustimmung der Vermieterin einzuholen. Die Vermieterin verlangte nachfolgend die Beseitigung des... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 15.06.2012
- 2 C 340/11 -
Halten von drei Frettchen stellt keine erlaubnisfreie Kleintierhaltung dar
Unpünktliche Mietzahlungen und eigenmächtige Elektroinstallationen berechtigen zu einer fristlosen Kündigung
Hält der Mieter einer Wohnung Frettchen und lässt sie frei herumlaufen, führt er eigenmächtig Elektroinstallationen durch und zahlt er seine Miete wiederholt nicht pünktlich, so berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger die Räumung und Herausgabe der vom Beklagten gemieteten Wohnung. Der Beklagte zahlte seine Miete wiederholt unpünktlich. Laut Mietvertrag musste die Miete bis zum 3. eines jeden Monats eingegangen sein. Weiterhin hielt er in seiner Wohnung Frettchen, die er auch frei herumlaufen ließ. Dies hatte ihm der Kläger nicht genehmigt. Außerdem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 28.04.2010
- 16 C 348/09 -
Winterdienstvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag
Leistung einer Tätigkeit steht im Vordergrund
Wird ein Vertrag zur Leistung der Winterpflicht geschlossen, so handelt es sich dabei um einen Geschäftsbesorgungsvertrag auf dem die Regelung des Dienstvertrages Anwendung findet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Neukölln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall schlossen die Parteien einen Vertrag, nachdem sich die Klägerin verpflichtete für ein Grundstück gemäß dem Straßenreinigungsgesetz des Landes Berlin (StrReinG) die Schnee- und Glättebekämpfung durchzuführen. Als Gegenleistung wurde eine Pauschalvergütung vereinbart. Im Folgenden kam es zum Streit wegen einer nicht bezahlten Rate.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 05.10.2011
- 13 C 197/11 -
Mieter haftet für Schäden aufgrund eines verstopften Balkon-Abflusses
Ordnungsgemäßer Abfluss steht im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Mieters
Verstopft der Abfluss auf dem Balkon eines Mieters und kommt es infolge dessen zu einem Wassereinbruch in der darunter liegenden Wohnung, so haftet der Mieter für die eingetretenen Schäden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Neukölln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall vermietete die Klägerin eine Wohnung im Obergeschoss an die Beklagte. Die Beklagte war für acht Wochen in ihre Wohnung nicht anwesend. Eine Freundin sollte währenddessen die Wohnung hüten. In dieser Zeit drang Wasser vom Balkon der von der Beklagten angemieteten Wohnung in das Wohnzimmer der darunter liegenden Wohnung. Die Klägerin behauptete, dass der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 24.04.2003
- 7 C 21/03 -
Vermieter darf Auslegen von Fußmatten verbieten
Keine Beeinträchtigung des Mietvertragszwecks
Der Vermieter darf im Mietvertrag das Auslegen von Fußmatten vor der Wohnungstür verbieten. Hält sich der Mieter nicht daran, so kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, selbst wenn Fußmatten in anderen Aufgängen des Hauses von ihm hingenommen werden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde das Auslegen von Fußmatten durch den Mietvertrag verboten. Ein Mieter hielt sich nicht an dem Verbot und wurde vom Vermieter auf Unterlassung verklagt.Das Amtsgericht Neukölln gab dem Vermieter recht. Dieser hatte gegen den Mieter ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB. Das Auslegen der Fußmatte durch den Mieter stellte eine... Lesen Sie mehr