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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anpassung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.12.2023
- 203 C 73/23 -
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung ist pro Abrechnung nur einmal möglich
Nachträgliche Anpassung ausnahmsweise bei veränderten Umständen möglich
Die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann pro Abrechnung nur einmal erfolgen. Ausnahmsweise kommt eine nachträgliche Anpassung gestützt auf § 313 BGB in Betracht, wenn sich die Umstände verändern und diese zum Zeitpunkt der vorherigen Anpassung noch unbekannt waren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in Köln rechnete die Vermieterin im April 2022 über die Heiz- und Betriebskosten ab. Zugleich erhöhte sie die Vorauszahlungen, die ab Juni 2022 gezahlt werden sollten. Im November 2022 erhöhte die Vermieterin nochmals die Heizkostenvorauszahlungen und begründete dies mit den gestiegenen Energiepreisen infolge des Ukrainekrieges. Die Mieterin war mit der erneuten Erhöhung nicht einverstanden, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Mieterin. Die erneute Erhöhung der Vorauszahlungen sei unwirksam.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.06.2022
- 49 C 13/22 -
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen nicht mit etwaig zu erwartenden Kostensteigerungen begründbar
Erhöhung kann mit Ergebnis der Betriebskostenabrechnung begründet werden
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen kann nicht mit einer etwaig zu erwartenden Kostensteigerung begründet werden. Vielmehr kommt es gemäß § 560 Abs. 4 BGB allein auf das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung an. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg über die Zulässigkeit einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen um ca. 45 €. Die Vermieterin hatte die Erhöhung mit einer nicht näher spezifizierten zu erwartenden Kostensteigerung begründet.Das Amtsgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.05.2022
- 3 AZR 408/21 -
BAG zur Betriebsrentenanpassung: Kein Verstoß gegen Unions- oder Verfassungsrecht
Regelungen in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG und § 30 c Abs. 1a BetrAVG nicht zu beanstanden
Wird die betriebliche Altersversorgung u.a. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1 b Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) durchgeführt und ist nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, entfällt nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG die Verpflichtung des die Versorgung zusagenden Arbeitgebers zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG. Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2553) fiel ab dem 31. Dezember 2015 die weitere Voraussetzung in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG weg, wonach zur Berechnung der garantierten Leistung der nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgesetzte Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckungsrückstellung nicht überschritten werden darf. Dies ist mit Unionsrecht vereinbar. Die durch § 30 c Abs. 1a BetrAVG angeordnete Geltung der am 31. Dezember 2015 in Kraft getretenen Änderung auch für Anpassungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2016 liegen, stellt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung dar.
Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern langjährig als Angestellte beschäftigt. Seit 1. Oktober 2011 bezieht sie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Beklagte führt diese über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes aG (BVV) durch. Bei diesem handelt es sich um eine regulierte Pensionskasse unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 12.07.2019
- S 26 AY 18/19 ER und S 25 15/19 ER -
Auch Leistungen an Asylbewerber sind jährlich anzupassen
Zuständige Behörde muss auch bei fehlender Bekanntmachung des Bundesministeriums über Erhöhung von Bedarfen jährliche Anpassungen für Leistungen nach dem AsylbLG vornehmen
Das Sozialgericht Oldenburg hat in zwei einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Stadt Wilhelmshaven und die Stadt Oldenburg verpflichtet, die Zahlungen an eine Asylbewerberin bzw. einen Asylbewerber neu zu berechnen und dabei jährliche Anpassungen der Bedarfshöhe zu berücksichtigen.
Den Entscheidungen lag ein Antragsverfahren von Asylbewerbern aus Wilhelmshaven (Aktenzeichen S 26 AY 18/19 ER) und Oldenburg (Aktenzeichen S 25 AY 15/19 ER) zugrunde, die sich gegen die Höhe der ihnen jeweils nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligten Zahlungen wandten. Die Festsetzung der Höhe der ihnen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) gewährten Leistungen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 01.06.2017
- 10 U 727/15 -
Krankentagegeldversicherung: Versicherer hat Zeitpunkt einer behaupteten Berufsunfähigkeit nachzuweisen
OLG Koblenz zum Anspruch von Versicherten auf Krankentagegeldleistungen
Der Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Beendigung der Leistungspflicht einer Krankentagegeldversicherung setzt voraus, dass mit einer Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht zu rechnen ist oder die Heilungschancen so schlecht sind, dass ungewiss ist, ob der Versicherte je wieder arbeiten kann. Die Prognose muss ex ante für den Zeitpunkt gestellt werden, zu dem der Versicherer das Ende der Leistungspflicht behauptet. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Versicherungskunde einen Schlaganfall erlitten hatte und die Krankentagegeldversicherung nicht die von ihm erhofften Zahlungen leistete, verklagte er die Versicherungsgesellschaft. Der Versicherer hatte zunächst unter Zuhilfenahme von Steuerunterlagen eine Vertragsanpassung mit reduzierter Krankentagegeldzahlung versucht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2014
- I-22 U 134/13 -
Programmierleistung: Vertrag zur Herstellung bzw. Anpassung einer individuellen Software ist als Werkvertrag einzustufen
Softwareherstellung als individuelle Programmierleistung
Beinhaltet ein Vertrag die Herstellung bzw. Anpassung einer individuellen Software, so ist er als Werkvertrag einzustufen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit über die rechtliche Einordnung eines Vertrags, dessen Inhalt die Herstellung bzw. Anpassung einer den besonderen Bedürfnissen des Anwenders entsprechenden Software beinhaltete.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass ein Vertrag mit dem Schwerpunkt der individuellen Programmierleistung einen Werkvertrag darstellt.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.01.2015
- BVerwG 9 C 1.14 bis BVerwG 9 C 5.14 -
Verzögerter Straßenbau: Grundstückseigentümer können bei vertraglich vereinbarten Erschließungskosten nicht zu Nachforderungen herangezogen werden
Inflationsbedingte Steigerung des Erschließungsaufwandes begründet keinen Anpassungsanspruch der Gemeinde
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Grundstückseigentümer, die sich mit der Gemeinde vertraglich über die von ihnen zu tragenden Erschließungskosten geeinigt haben, nicht für Mehrkosten herangezogen werden können, die im Wesentlichen inflationsbedingt entstanden sind.
Die beklagte Stadt Menden (Sauerland) schloss Anfang der 1970er Jahre mit den Klägern sogenannte Ablösungsverträge. Darin verpflichteten sich die Kläger, die auf ihre Baugrundstücke entfallenden anteiligen Erschließungskosten bereits vor Fertigstellung der Erschließungsstraße zu zahlen. Damit sollte der nach der endgültigen Herstellung der Straße an sich fällige Erschließungsbeitrag... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.05.2013
- II ZR 2/12 und II ZR 67/12 -
BGH zur Anpassung von Genussscheinbedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
Genussscheinbedingungen sind bei fehlender Regelung im Fall des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages anzupassen
Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Fällen über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie Genussscheinbedingungen anzupassen sind, wenn das emittierende Unternehmen als abhängige Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließt.
In dem einen Fall hat die R. Hypothekenbank AG im Jahr 2000 Genussscheine zu einem Gesamtnennbetrag in Höhe von 200 Mio. Euro in einer Stückelung zu je 1.000 Euro begeben. Die Klägerin ist Eigentümerin von 22 dieser Genussscheine.Die Genussscheine hatten eine Laufzeit bis Ende 2012. In den Genussscheinbedingungen heißt es u. a.: Die Genussscheininhaber erhalten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.02.2013
- VIII ZR 184/12 -
BGH: Mieter dürfen Fehler in der Betriebskostenabrechnung selbst korrigieren und Vorauszahlungen entsprechend dem Ergebnis anpassen
Zu viel gezahlte Betriebskosten können mit der Miete verrechnet werden
Weist eine Betriebskostenabrechnung Fehler auf, so ist der Mieter berechtigt den Fehler selbst zu korrigieren und die Vorauszahlungen entsprechend seines Abrechnungsergebnisses anzupassen. Zudem kann er die zu viel gezahlten Betriebskosten gegenüber der Miete aufrechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer Wohnung war zu Vorauszahlungen der Betriebskosten in Höhe von etwa 200 € monatlich verpflichtet. Er erkannte innerhalb einer Betriebskostenabrechnung Fehler. Er korrigierte sie und errechnete neben einem geringeren Vorauszahlungsbetrag in Höhe von etwa 170 € ein Guthaben von ca. 370 €. Er kürzte daraufhin entsprechend seinem... Lesen Sie mehr
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