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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anschnallpflicht“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.08.2024
- 3 U 81/23 -

Gurtpflicht ist eine drittschützende Norm und nichtangeschnallte Fahrzeuginsassen haften bei einem Unfall mit

Gesetzliche Anschnallpflicht soll auch andere Fahrzeuginsassen schützen

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß § 21 a Abs. 1 der Straßen­verkehrs­ordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere Mitfahrer verletzen, selbst haftbar gemacht werden können. Bei der gesetzlichen Gurtpflicht handele sich um eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen solle. Das durch den Verstoß gegen die Gurtpflicht begründete Mitverschulden tritt hier im Fall aber hinter dem ganz überwiegenden Verschulden des Unfallverursachers zurück.

Im konkreten Fall blieb die Klage der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wegen der behaupteten Verletzungen der Beifahrerin des anderen Fahrzeugs jedoch erfolglos. Der Unfallverursacher haftete für die Verletzungen der Beifahrerin des anderen Fahrzeugs. Er nahm die Beklagte, die nicht angeschnallt hinter der Beifahrerin saß, in Anspruch und behauptete, die Knie der Beklagten seien in die Rücklehne der Beifahrerin eingedrungen, was zu weiteren Schäden geführt habe. Der Senat hat eine Mithaftung der Beklagten abgelehnt, weil der Gurtpflichtverstoß gegenüber dem erheblichen Verschulden des stark alkoholisierten und die zulässige Höchst-geschwindigkeit... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.01.2020
- 4 O 494/15 -

Autofahrer betrunken: Beifahrer erhält 400.000 Euro Schmerzensgeld wegen Querschnittslähmung nach Unfall

Psychische Leiden und Leben im Pflegeheim rechtfertigen Höhe des Schmerzensgeldes

Das Landgericht Frankenthal hat dem Opfer eines Verkehrsunfalls ein Schmerzensgeld 400.000 Euro zugesprochen. Damit sprach das Gericht ein für die Verhältnisse in Deutschland auffallend hohes Schmerzensgeld aus und begründete dies mit den außergewöhnlich schweren Unfallfolgen für den Verletzten.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als Beifahrer im Fahrzeug eines betrunkenen Fahrers schwer verletzt worden. Dieser war gegen 4.00 Uhr nachts in Lambrecht mit 1,1 Promille Blutalkoholgehalt unterwegs, als er mit seinem Fahrzeug von der Straße abkam. Die Verletzungen des Klägers waren so schwer, dass sie zu einer Querschnittslähmung führten.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 25.10.2019
- 5 U 55/17 -

Haftung nach Verkehrsunfall: Zum Anspruch auf Schadensersatz bei Mitverschulden des nichtangeschnallten Beifahrers

Mitverursachung ist nicht nur nach unfallbedingten Verletzungen durch nicht angelegten Sicherheitsgurt zu bemessen

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Beifahrer verletzt wird hat dieser grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch kann aber gemindert werden, sofern der Beifahrer nicht angeschnallt war. Das Mitverursachen ist jedoch nicht danach zu bemessen, welche unfallbedingten Verletzungen dem Beifahrer aus dem nicht angelegten Sicherheitsgurt resultieren. Vielmehr muss eine Gesamtbetrachtung der Schadensentstehung und eine Abwägung aller Umstände zu erfolgen. Erst danach sind die Ansprüche um eine Mithaftungsquote zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock hervor.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die zum Unfallzeitpunkt 16-jährige Klägerin war zu zwei Bekannten ins Auto gestiegen. Nach kurzer Fahrt kam das vom damals 21-jährigen Beklagten geführte Fahrzeug von der Kreisstraße ab und kollidierte mit Straßenbäumen. Der Fahrer und die Klägerin erlitten schwere Verletzungen. Der weitere Beifahrer verstarb noch an der Unfallstelle.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Dorsten, Urteil vom 11.12.2006
- 3 C 170/06 -

Schmerzensgeld von 1.000 Euro aufgrund von Schnittwunden an Stirn und Schürfwunde am Knie durch Verkehrsunfall

Mitverschulden von 50 % wegen Nichtanlegen des Gurtes

Erleidet ein Unfallgeschädigter aufgrund eines grob verschuldeten Verkehrsunfalls Schnittwunden an der Stirn sowie eine Schürfwunde am Knie, so steht ihm ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zu. Dieses ist jedoch auf 500 Euro zu kürzen, wenn der Unfallgeschädigte nicht angeschnallt war und ihm somit ein Mitverschulden von 50 % anzulasten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dorsten hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Januar 2011 zu einem Verkehrsunfall, weil ein Autofahrer trotz einer für ihn "rot" zeigenden Ampel in die Kreuzung hineinfuhr und dabei mit dem Fahrzeug eines weiteren Autofahrers zusammenstieß. Der Unfallgeschädigte machte aufgrund der unfallbedingten Verletzungen ein Schmerzensgeldanspruch geltend. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 30.05.2016
- 19 OWi-89 Js 968/16-92/16 -

Keine Anschnallpflicht bei Befahren eines Kreisverkehrs in Schritt­geschwindig­keit

Geltung des Ausnahmetatbestands des § 21 a Abs. 1 Nr. 3 StVO

Befährt ein Autofahrer einen Kreisverkehr mit Schritt­geschwindig­keit, so muss er sich nicht anschnallen. Denn in diesem Fall greift der Ausnahmetatbestand des § 21 a Abs. 1 Nr. 3 StVO. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Autofahrer von dem Parkplatz eines Restaurants in ein Kreisverkehr hinein, um unmittelbar nach diesem in 5-10 m Entfernung auf einen Parkstreifen zu parken, um eine Apotheke aufzusuchen. Dabei fuhr er mit Schrittgeschwindigkeit und war nicht angeschnallt. Ihm wurde deswegen vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 26.02.2015
- 12 LA 137/14 -

Aufgrund einer linksseitigen Lähmung benötigte Hilfe beim Anschnallen rechtfertigt keine Befreiung von der Gurtanlegepflicht

Voraussetzung für Befreiung wäre Vorliegen von ernsthaften Gesundheitsschäden durch Sicherheitsgurt

Ein Beifahrer kann nur dann einen Anspruch auf Befreiung von der Gurtpflicht haben, wenn mit der Benutzung des Sicherheitsgurts ernsthafte Gesundheitsschäden verbunden sind. Dies ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn ein Beifahrer aufgrund einer linksseitigen Lähmung Hilfe beim Anschnallen benötigt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2012 beantragte ein Mann die Befreiung von der Anschnallpflicht als Beifahrer. Zur Begründung führte er aus, dass es ihm aufgrund einer linksseitigen Lähmung unmöglich sei den Sicherheitsgurt anzulegen. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag jedoch mit dem Hinweis ab, der Mann könne sich beim Anschnallen zum Beispiel vom Fahrer... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 07.06.2013
- 10 U 1931/12 -

Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes begründet Mitverschulden im Falle eines Verkehrsunfalls

Mitverschulden jedoch nur bei Verhinderung oder Verringerung der Verletzungsfolgen durch angelegten Sicherheitsgurt

Hat ein Autofahrer seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt und erleidet daher aufgrund eines Verkehrsunfalls eine schwerere oder überhaupt eine Verletzung, dann ist ihm ein Mitverschulden anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im März 2009 zu einem Verkehrsunfall wegen einer Vorfahrtsverletzung. Dadurch erlitt ein Autofahrer unter anderem eine Knieverletzung, eine Thoraxprellung, eine Gesichtsprellung sowie einen Nasenbeinbruch. Die Verantwortlichkeit an dem Unfall war unstreitig, jedoch bestand Streit darüber, ob dem Unfallopfer ein Mitverschulden anzulasten sei. Denn... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.11.2013
- 5 RBs 153/13 -

Autofahrer muss während der gesamten Fahrt auf vorschriftsmäßige Sicherung von Kindern im Fahrzeug achten

Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den Kraftfahrzeugführer gerechtfertigt

Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, dass ein im Fahrzeug befördertes Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig gesichert ist und bleibt. Im gebotenen Umfang hat er dies während der gesamten Fahrt zu kontrollieren. Unter Hinweis auf diese verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten hat das Oberlandesgericht Hamm die Verkehrs­ordnungs­widrig­keits­rechtliche Verurteilung eines 44 Jährigen aus Recklinghausen durch das Amtsgericht Marl bestätigt.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Betroffene fuhr am 25. Februar 2013 mit seiner vierjährigen Tochter in seinem Pkw im Stadtgebiet von Haltern. Bei einer Verkehrskontrolle fiel auf, dass die auf der Rückbank im Kindersitz sitzende Tochter nicht mehr angeschnallt war. Nachdem sie der Betroffene bei Fahrtbeginn angeschnallt hatte, hatte sie sich während der Fahrt alleine... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.05.2012
- I-6 U 187/11 -

30-prozentiger Mithaftungsanteil beim Unterlassen des Anschnallens im Reisebus

Verpflichtung zum Anschnallen besteht gemäß § 21 a Abs. 1 StVO

Die Mithaftung eines Reisenden in Höhe von 30 % für den bei ihm entstandenen Schaden ist sachgerecht, wenn dieser entgegen der Anschnallpflicht den vorhandenen Sitzgurt nicht anlegt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall machte die Klägerin eine Busfahrt im Reisebus mit dem Beklagten. Sie erlitt bei einer Überquerung von doppelten Bahngleisen eine Lendenwirbelkörperfraktur, denn die Klägerin wurde aus ihrem Sitz hochgeschleudert und fiel dann wieder auf ihren Sitz herab.Das Oberlandesgericht hielt eine Mithaftung der Klägerin in Höhe von 30 % für sachgerecht.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2012
- VI ZR 10/11 -

Bundesgerichtshof zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

Anschnallpflicht gilt nur während der Fahrt

Gemäß Straßenverkehrsordnung sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt grundsätzlich anzulegen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann hinsichtlich unfallbedingter Körperschäden zu einer Haftungskürzung wegen Mitverursachung führen. Kommt es jedoch an einem Unfallort, der ohne Körperschäden überstanden wurde, zu einem zweiten Unfall mit Körperschäden, entfällt eine Haftungskürzung wegen Verstoßes gegen die Anschnallpflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall befuhr die Klägerin mit ihrem Pkw nachts gegen 3.10 Uhr eine Bundesautobahn und verlor aus ungeklärten Gründen die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Dieses geriet ins Schleudern, stieß gegen die Mittelplanke und kam auf der linken Fahrspur unbeleuchtet zum Stehen. Kurz darauf prallte der Beklagte zu 1, der mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h und eingeschaltetem... Lesen Sie mehr