die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitnehmerverleih“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.11.2024
- 9 AZR 13/24 -
Kein Konzernprivileg, wenn der Arbeitnehmer zum Zweck der Überlassung eingestellt oder beschäftigt wird
Bundesarbeitsgericht zum Konzernprivileg bei Arbeitnehmerüberlassung
Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall kann sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) berufen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kommt nach § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer aus einem der in § 9 Abs. 1 AÜG aufgeführten Gründe unwirksam ist. Diese Rechtsfolge tritt nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG bei einer Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen nicht ein, es sei denn, der Arbeitnehmer wird „zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt“. Der Kläger war vom 14. Juli 2008 bis zum 30. April 2020 bei der S-GmbH als Sitzefertiger angestellt. Seine vertraglich geschuldete Tätigkeit verrichtete er auf dem Werksgelände der Beklagten, einem Unternehmen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2022
- 4 AZR 83/21 -
Verlängerung der Überlassungshöchstdauer durch Tarifvertrag möglich
Tariflich festgelegte Überlassungshöchstdauer von 48 Monaten rechtmäßig
Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Die hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Diese sei auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend.
Der Kläger war der Beklagten ab Mai 2017 für knapp 24 Monate als Leiharbeitnehmer überlassen. Die Beklagte ist Mitglied im Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. (Südwestmetall). In ihrem Unternehmen galt daher der zwischen Südwestmetall und der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) geschlossene „Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit“. Der Tarifvertrag regelt... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2022
- 9 AZR 228/21 -
BAG zur unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung durch Leihfirma aus dem EU-Ausland führt nicht zu einer Übernahmepflicht des deutschen Entleihbetriebs
Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt iSv. § 1 AÜG aF ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Nr. 1 AÜG aF, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union unterliegt. Die Voraussetzungen eines Arbeitgeberwechsels nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF sind in diesem Fall nicht erfüllt.
Die Klägerin ist französische Staatsangehörige und hat ihren Wohnsitz in Frankreich. Sie wurde von einer Gesellschaft, die ihren Sitz in Frankreich hat, zum 1 . Oktober 2014 als Fachberaterin/Ingenieurin eingestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt kraft Rechtswahl französischem Recht. Vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. April 2016 wurde die Klägerin von ihrer Arbeitgeberin, die nicht... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.06.2021
- 6 AZR 390/20 (A) -
Vereinbarkeit der Personalgestellung nach TVöD (VKA) mit Leiharbeitsrichtlinie?
Die Beantwortung dieser Fragen betrifft die Auslegung des Unionsrechts und fällt damit in die Zuständigkeit des Gerichtshofs
Das Bundesarbeitsgerichts hat den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um die Beantwortung zweier Fragen zur Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2008/104/EG ersucht.* Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt davon ab, ob die Personalgestellung iSv. § 4 Abs. 3 TVöD unter den Schutzzweck und damit in den Anwendungsbereich der Leiharbeitsrichtlinie fällt. Wenn dies zuträfe, käme es für die Entscheidung darauf an, ob die Leiharbeitsrichtlinie eine Bereichsausnahme wie die in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG geregelte zulässt.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Klägers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft im Wege der Personalgestellung bei einem Drittunternehmen zu erbringen, nachdem sein Aufgabenbereich zu diesem verlagert worden ist.Der Kläger ist bei der beklagten GmbH seit April 2000 beschäftigt. Die Beklagte betreibt ein Krankenhaus, deren Trägerin... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.02.2017
- 1 ABR 62/12 -
BAG zur Arbeitnehmerüberlassung einer DRK-Schwester
Betriebsrat kann Zustimmung verweigern
Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verstößt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Arbeitgeberin zum 1. Januar 2012 eine Krankenschwester in ihrem Krankenhausbetrieb einzusetzen, die Mitglied einer DRK-Schwesternschaft ist. Grundlage hierfür ist ein mit der DRK-Schwesternschaft geschlossener Gestellungsvertrag. Der Betriebsrat der Arbeitgeberin verweigerte form- und fristgerecht seine Zustimmung zu der Einstellung.... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.12.2015
- 1 Sa 439b/14 -
Kameramann kann als Arbeitnehmer einer Rundfunkanstalt trotz Selbstverleih über Arbeitnehmerverleih-GmbH angesehen werden
Kameramann als Geschäftsführer der Arbeitnehmerverleih-GmbH kann jedoch nicht selbst verliehen werden
Ein Kameramann kann als Arbeitnehmer einer Rundfunkanstalt gelten, obwohl er sich selbst über eine Arbeitnehmerverleih-GmbH verliehen hat. Der Verleih ist deswegen unerheblich, da der Kameramann als Geschäftsführer der Arbeitnehmerverleih-GmbH sich nicht verleihen darf. Weiß dies die Rundfunkanstalt, kann sie sich zudem nicht auf den Arbeitnehmerverleih berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Kameramann war seit 1996 freiberuflich für eine Rundfunkanstalt tätig. Da die Einsatzzeit eines freien Kameramann aufgrund einer internen Vorschrift auf maximal 60 Tage im Jahr begrenzt war, gründete der Kameramann im Jahr 2000 auf Vorschlag des damaligen Produktionschefs der Rundfunkanstalt eine Arbeitnehmerverleih-GmbH, wurde deren... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 28.08.2014
- S 81 KR 280/12 -
Illegale Arbeitnehmerüberlassung im ARD-Hauptstadtstudio
RBB beschäftigte scheinselbständigen Tonassistenten
Darüber, wer Arbeitgeber eines Tonassistenten war und ob er im Rahmen seiner Tätigkeit von April 2007 bis Dezember 2010 der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung unterlag, musste nunmehr das Sozialgericht entscheiden.
Im hier zugrunde liegenden Fall beschäftigte von 2007 bis 2010 der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) für das von ihm geleitete ARD-Hauptstadtstudio einen scheinselbständigen Tonassistenten. Der Mitarbeiter war dem RBB von einem kleinen Subunternehmen, das Dienstleistungen im Bereich von Rundfunk und Fernsehen anbietet, vermittelt worden. Das Unternehmen besaß keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2013
- 9 AZR 51/13 -
Auch bei dauerhafter Leiharbeit entsteht kein automatischer Anspruch auf Festanstellung beim Entleiher
BAG zur Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung
Besitzt ein Arbeitgeber die erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande - und zwar auch dann nicht, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte zu 1., deren alleiniger Gesellschafter ein Landkreis ist, betreibt Krankenhäuser. Die Beklagte zu 2., eine 100 prozentige Tochter der Beklagten zu 1., hat eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie stellte 2008 den Kläger als IT-Sachbearbeiter ein. Dieser wurde als Leiharbeitnehmer ausschließlich in Einrichtungen der Beklagten... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2013
- 4 Sa 18/13 und 4 Sa 19/13 -
Streik im Ulmer Stadtverkehr: Ermahnungen in Personalakten sind zu entfernen
"Ermahnungen" wurden nicht vom richtigen Arbeitgeber ausgesprochen
Ermahnungen wegen verweigerter Arbeitsleistung müssen aus Personalakten der Arbeitnehmer entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Städte Ulm und Neu-Ulm betreiben gemeinsam die SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, die wiederum hundertprozentige Gesellschafterin der SWU Verkehr GmbH (Beklagte) und der SWU Nahverkehr GmbH ist. Die Beklagte betreibt und unterhält die Infrastruktur/Netze. Die SWU Nahverkehr GmbH ist von den Städten Ulm und Neu-Ulm als... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2013
- 2 Sa 6/13 -
Fremdpersonaleinsatz bei der Daimler AG erfolgte im Wege der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und nicht im Rahmen eines Werkvertrages
Beschäftigung im Rahmen eines Scheinwerkvertrages führt zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses
Bei der rechtlichen Unterscheidung zwischen Werk-/Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung kommt es vor allem darauf an, ob ein Arbeitnehmer in den Betrieb des Dritten eingegliedert wird und vom Dritten arbeitsvertragliche Weisungen erhält. Ist dies der Fall, ist von einer Arbeitnehmerüberlassung auszugehen und nicht von einer Fremdpersonalüberlassung im Rahmen eines Werkvertrages. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor. Das Gericht gab damit der Klage zweier Beschäftigter von Drittunternehmen statt, die ein Arbeitsverhältnis mit der Firma Daimler AG festgestellt wissen wollten.
Die 1957 bzw. 1960 geborenen Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls haben mit einem IT-Systemhaus Verträge als freie Mitarbeiter. Dieses IT-Systemhaus ist ein Subunternehmen eines führenden Dienstleisters für Informationstechnologie, der die Kläger im Rahmen eines Werkvertrages mit der Daimler AG ausschließlich bei der Daimler AG eingesetzt hat. Beide Kläger arbeiteten aufgrund... Lesen Sie mehr