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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Neumünster“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 18.11.2022
- 39 C 305/22 -

Diskriminierung aufgrund verweigerter Mitgliedschaft in Fitnessstudio wegen Sinti-Namens

Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 1.000 €

Wird einer Person die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio wegen ihres Sinti-Namens verwehrt, liegt eine Diskriminierung vor, welche gemäß § 21 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 1.000 € begründen kann. Dies hat das Amtsgericht Neumünster entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2021 wurde eine Sinteza angeblich wegen der pandemiebedingten Einschränkungen von einem Fitnessstudio in Neumünster abgewiesen. Die Frau trug einen in Neumünster als Familienname deutscher Sinti verbreiteten und bekannten Namen. Da das Fitnessstudio zur gleichen Zeit um neue Mitglieder warb, in der Vergangenheit bereits Verwandte der Sinteza mit gleichen Familiennamen angewiesen hatte und zwei Freundinnen von ihr ohne Probleme aufgenommen wurden, fühlte sich die Sinteza diskriminiert. Sie klagte daher schließlich auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.000 €.... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 04.08.2022
- 1 Ca 88b/22 -

Vorlage eines ungültigen Corona-Testzertifikats kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Schwerwiegende Pflichtverletzung führt zu unwiederbringlichen Vertrauensverlust

Legt ein Arbeitnehmer ein ungültiges Corona-Testzertifikat vor, kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. In einem solchen Verhalten liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung, welche geeignet ist, dass Vertrauens­verhältnis unwiederbringlich zu zerstören. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Mitarbeiter einer Gemeinde in Schleswig-Holstein im Januar 2022 fristlos gekündigt, weil er an mehreren Tagen ein ungültiges -Testzertifikat vorgelegt hatte. Nach den Vorgaben der Arbeitgeberin musste ein Testzertifikat einer offiziellen Teststation vorgelegt werden. Dem kam der Arbeitnehmer zunächst auch nach, änderte dann jedoch seine Meinung,... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Neumünster, Beschluss vom 03.08.2021
- 3 Ca 362 b/21 -

Urlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden

ArbG Neumünster lehnt Klage eines Arbeitnehmers ab

Wer im Erholungsurlaub arbeitsunfähig erkrankt, dem werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Die Arbeitgeberin zahlt dann Entgeltfortzahlung und nicht etwa Urlaubsentgelt. Was ist aber, wenn sich ein Arbeitnehmer im Urlaub - ohne selbst infiziert zu sein - nur aufgrund eines Kontaktes mit einer an Covid-19 erkrankten Person in Quarantäne begeben muss? In diesem Fall gewährt die Arbeitgeberin dennoch den - beantragten und genehmigten - Urlaub des Arbeitnehmers. Die Quarantänetage werden also auf den Urlaub angerechnet. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster am 3. August 2021 entschieden.

Die Arbeitgeberin hatte dem klagenden Arbeitnehmer wie beantragt Urlaub für den 23. bis 31. Dezember 2020 genehmigt. Danach ordnete das Gesundheitsamt für den Kläger für den Zeitraum 21. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 Quarantäne an. Die Beklagte zahlte für die beantragte Zeit Urlaubsentgelt und rechnete die Tage auf den Urlaubsanspruch des Klägers an. Der Kläger ist der Auffassung,... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Neumünster, Beschluss vom 27.06.2018
- 3 BV 3a/18 -

Filialleiter in der Systemgastronomie kann in den Betriebsrat gewählt werden

Wahlanfechtung des Arbeitgebers erfolglos

Ein Filialleiter kann in den Betriebsrat gewählt werden und ist nicht etwa zwingend ein leitender Angestellter. Eine aus diesem Grund vom Arbeitgeber angestrengte Anfechtung der Betriebsratswahl blieb erfolglos. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster entschieden.

Im zu verhandelnden Fall hat die bundesweit im Bereich der Systemgastronomie mit einer großen Anzahl von Filialen vertretene Arbeitgeberin mit der zuständigen Gewerkschaft einen Tarifvertrag geschlossen, wonach die Filialmitarbeiter in Teilregionen jeweils einen gemeinsamen Betriebsrat wählen. Bisheriger Vorsitzender des Betriebsrats der Teilregion, für die das Arbeitsgericht Neumünster... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 23.01.2013
- 3 Ca 1359 b/12 -

Arbeitgeber kann Arbeitsvertrag mit ungenau beschriebener geschuldeter Tätigkeit bei gleichwohl hoher Vergütung nicht ohne weiteres anfechten oder fristlos kündigen

Ehemalige Lottogewinner verlieren Kündigungsrechtsstreit

Allein der Umstand, dass im Arbeitsvertrag die Tätigkeit des Arbeitnehmers nur rudimentär beschrieben ist und dem Arbeitnehmer gleichwohl hohe Vergütungsansprüche zustehen, berechtigt den Arbeitgeber weder zur Anfechtung noch zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster entschieden.

Die Beklagten des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eheleute und machten vor nahezu 20 Jahren einen immensen Lottogewinn. Hierüber wurde in den Medien berichtet. Jetzt schreibt die Ehefrau Kinderbücher über einen Esel Joshi. Der Kläger nahm Kontakt zu den Eheleuten auf und die Parteien unterzeichneten sodann am 11. September 2011 einen Arbeitsvertrag. Danach wurde der Kläger als "Vertriebsmanager"... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 20.01.2000
- 4 Ca 1034 b/99 -

Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Bildschirmbrillen

Wer von einem ca. 7stündigen Arbeitstag ca. 30 bis 45 Minuten am Bildschirm arbeitet, kann vom Arbeitgeber Erstattung der angemessenen Kosten einer Bildschirmbrille verlangen, wenn ihm augenärztlich eine Brille speziell für die Arbeit am Bildschirm verordnet wurde (Arbeitsgericht Neumünster vom 20.1.2000, Az. 4 Ca 1034 b / 99).

Der Kläger benutzt als Betriebsratsvorsitzender den PC des Betriebsrates. Eine Sekretärin hat der Betriebsrat nicht. Die PC sind im Betrieb vernetzt. Es wird viel papierlos kommuniziert. Der Kläger ist sowohl kurz- als auch weitsichtig. Er trug am Arbeitsplatz zunächst stets seine normale Lesebrille und rückte beim Blick in den PC stets näher an den Bildschirm, um dort lesen zu können.... Lesen Sie mehr