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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitspause“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.09.2024
- L 21 U 40/21 -
Sturz beim Tabletten-Holen während einer Arbeitspause: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift nicht
Kein „überwiegend betriebliches Interesse“
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Näherin, die eine Arbeitspause einlegt, um von ihr vergessene, regelmäßig eingenommene Medikamente aus ihrem Auto zu holen, auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Die seinerzeit 60-jährige Klägerin trat an einem Tag im Juli 2020 kurz vor 6 Uhr morgens ihre Frühschicht in einer Näherei an. Zu ihrem Arbeitsplatz war sie mit ihrem Pkw gefahren und hatte diesen in der Nähe des Betriebs auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. Gegen 9.30 Uhr bemerkte sie, dass sie die von ihr regelmäßig einzunehmenden Epilepsie-Tabletten in ihrem Pkw vergessen hatte. Da ihre Schicht erst gegen 11 Uhr enden sollte, ging sie zu ihrem Auto, um die Tabletten zu holen. Auf dem Rückweg zur Arbeit stürzte sie auf einem Fußweg und brach sich das rechte Handgelenk. Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, dieses Ereignis als Arbeitsunfall... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.03.2011
- 8 Sa 1854/10 -
Keine Kündigung bei fehlender Abmeldung im Zeiterfassungssystem bei Raucherpausen ohne vorherige Abmahnung
Abmahnung ist nur entbehrlich, wenn keine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers zu erwarten ist
Die fristlose Kündigung soll ein Arbeitsverhältnis beenden, dessen Fortführung dem kündigenden Vertragspartner nicht weiter zuzumuten ist. Andernfalls setzt die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung jedoch eine Abmahnung voraus. So muss ein Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, sein Fehlverhalten zu ändern und damit das Vertrauen seines Arbeitgebers wiederzugewinnen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.
Im vorliegenden Fall wurde einem seit mehr als zehn Jahren bei einem Logistikunternehmen beschäftigten Sachbearbeiter fristlos gekündigt, da er es häufiger unterlassen hatte, Arbeitsunterbrechungen vorschriftsmäßig anzumelden. Der Arbeitgeber warf seinem Mitarbeiter vor, er habe sich nicht wie vorgesehen am Terminal im Zugangsbereich des Großraumbüros abgemeldet, als er dieses zu privat... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2012
- 2 A 11355/11.OVG und 2 A 11356/11.OVG -
Bereitschaftsdienst der Feuerwehr gilt auch während Arbeitspausen
Arbeitszeitvorschriften findet auf Berufsfeuerwehren keine Anwendung
Feuerwehrleute müssen sich auch während ihrer Ruhepausen in der Feuerwache für Noteinsätze bereithalten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Dienstplan der Mainzer Berufsfeuerwehr sieht von Montag bis Donnerstag jeweils zwei Schichten von 7:00 bis 17.00 Uhr und von 17:00 bis 7.00 Uhr sowie freitags bis sonntags jeweils 24-Stunden-Schichten vor. Während der drei festgelegten Pausen sind die Feuerwehrbeamten zwar von der Arbeit befreit; sie dürfen jedoch die Feuerwache nicht verlassen, damit sie auch in dieser Zeit jederzeit... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.11.2010
- 8 Sa 492/10 -
Pausenzeiten mehrfach deutlich überzogen: Kündigung eines Fluglotsen gerechtfertigt
Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet
Ein Flugsicherungsunternehmen darf einen Fluglotsen fristlos kündigen, der seine Pausen nachts mehrfach um 20 Minuten bis eine Stunde überzogen hat und dadurch sein Arbeitsplatz im Tower unbesetzt blieb. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Der 35-jährige Kläger des zugrunde liegenden Rechtsstreits ist Fluglotse und war seit April 2001 beschäftigt. Ab 1. April 2004 war er im Tower eines süddeutschen Flughafens eingesetzt. In der Nachtschicht ist dort nach den einschlägigen Vorschriften zur Flugsicherung eine Besetzung von zwei Fluglotsen vorgeschrieben. Die Pausen von je zwei Stunden sind abzusprechen. Jeder Fluglotse... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2010
- 10 Sa 562/09 -
Exzessive Raucherpausen eines Kettenrauchers: Keine Kündigung wegen Überschreitung der Pausenzeiten
Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers
Exzessive Raucherpausen sind kein Grund zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Allerdings darf der Arbeitgeber die Pausen von der bezahlten Arbeitszeit abziehen.
Ein 54jähriger Arbeitnehmer hatte gegen seine Kündigung geklagt. Der Mann hatte mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass er kurze Raucherpausen einlegen dürfe, ohne das Zeiterfassungsgerät zu bedienen, also ohne sich offiziell von seinem Arbeitsplatz abzumelden. Je nach Länge der täglichen Arbeitszeit - der Mann arbeitete in Gleitzeit - wurden pauschal einige Minuten Pause abgezogen.... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.06.2009
- L 9 AL 129/08 -
Hessisches LSG: Überforderter Busfahrer erhält Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit
Überforderung durch Arbeitsbedingungen stellt wichtigen Grund für Kündigung dar
Kündigt ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund, erhält er Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von 12 Wochen. Ein wichtiger Grund für die Kündigung kann jedoch in der objektiven Überforderung des Arbeitnehmers liegen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein 41-jähriger Mann arbeitete 6 Jahre als Busfahrer für die Hanauer Straßenbahn AG. Anschließend war er bei einem in Mörfelden-Walldorf ansässigen Busunternehmen beschäftigt. Bereits nach 2 ½ Monaten kündigte er und beantragte Arbeitslosengeld. Aufgrund der Kündigung stellte die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen fest. Der arbeitslose Mann, der jetzt in Oberfranken... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2008
- 9 AZR 737/07 -
BAG: Lenkzeitunterbrechung der BVG ist rechtmäßig
Straßenbahnverkehr mit einer Linienstrecke bis zu 50 Kilometern unterliegt nicht der VO Nr. 561/2006/EG. Den Fahrern von Straßenbahnen ist deshalb nicht, wie in Art. 7 VO vorgeschrieben, nach einer ununterbrochenen Lenkzeit von 4 ½ Stunden eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten zu gewähren. Eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers ergibt sich auch nicht aus der FPersV.
Das sog. Fahrpersonalrecht legt ua. fest, wie lange Fahrer im Straßenverkehr ununterbrochen ein Fahrzeug lenken dürfen und welche Lenkzeitunterbrechungen zwingend einzulegen sind. Kennzeichnend ist das Ineinandergreifen von EG-Recht und nationalem Recht. Die Vorschriften bezwecken die Sicherheit im Straßenverkehr, den Gesundheitsschutz der abhängig beschäftigten Fahrer, das EG-Recht zusätzlich... Lesen Sie mehr
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