Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.12.2017
- 8 AZR 853/16 -
BAG: Arbeitnehmerin steht wegen Impfschadens nach durchgeführter Grippeimpfung von Betriebsärztin kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu
Arbeitgeberin verletzt keine Pflichten aus Arbeitsvertrag oder Behandlungsvertrag
Erleidet eine Arbeitnehmerin bei einer durch eine Betriebsärztin selbstständig organisierten und unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt stehende Grippeimpfung einen Impfschaden, so haftet dafür nicht die Arbeitgeberin. Eine Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder dem Behandlungsvertrag kann ihr nicht angelastet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Arbeitgeberin auf Zahlung von Schmerzensgeld, da sie im November 2011 nach einer Grippeimpfung während der Mittagspause einen
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht weisen Schmerzensgeldklage ab
Sowohl das Arbeitsgericht Freiburg als auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wiesen die Schmerzensgeldklage ab. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts hafte die Beklagte nicht für den bei der von der
Bundesarbeitsgericht verneint Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Der Beklagten sei im Zusammenhang mit der
Kein Behandlungsvertrag zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin
Zwischen den Parteien sei nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts kein
Keine Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Die Beklagte habe auch keine Pflichten aus dem
Arbeitgeberin durfte auf ordnungsgemäße Pflichterfüllung der Betriebsärztin vertrauen
Aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts habe die Beklagte darauf vertrauen dürfen, dass die fachkundige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2019
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 14.12.2015
[Aktenzeichen: 1 Ca 226/14] - Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber bei Impfschaden aufgrund Grippeschutzimpfung durch Betriebsarzt
(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2016
[Aktenzeichen: 9 Sa 11/16])
Jahrgang: 2018, Seite: 1473 DB 2018, 1473 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 748 MDR 2018, 748 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 1835 NJW 2018, 1835 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 372 NJW-Spezial 2018, 372 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2018, Seite: 708 NZA 2018, 708
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27118
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27118
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.