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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufruf“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27.09.2024
- 56 Ga 11777/24 -
Arbeitsgericht untersagt Kita-Streik ab dem 30.09.2024
Gewerkschaft muss ihren Streikaufruf öffentlich widerrufen
Das Arbeitsgericht Berlin hat auf den Antrag des Landes Berlin im gerichtlichen Eilverfahren den von der Gewerkschaft ver.di ab dem 30.09.2024 angekündigten Streik in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin untersagt.
Zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Land Berlin waren seit April 2024 Gespräche über die pädagogische Qualität und über Entlastungen der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Auszubildenden in diesem Bereich geführt worden, die erfolglos blieben. Zu dem unbefristeten Streik ab dem 30.09.2024 hatte die Gewerkschaft ver.di am 26.09.2024 ihre Mitglieder aufgerufen, nachdem in einer Urabstimmung 91,7 % der Mitglieder dafür gestimmt hatten. Ziel des Streiks war die Erzwingung von Tarifverhandlungen über die Regelung einer Mindestpersonalausstattung, über Regelungen zum Belastungsausgleich (Konsequenzenmanagement) und für eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen.... Lesen Sie mehr
Anwaltsgericht Köln, Urteil vom 25.08.2014
- 10 EV 113/12 -
Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot aufgrund Empfehlung eines Rechtsanwalts zu strafrechtlich relevanten Verhalten
Aufruf zur Selbstjustiz zieht Verhängung eines Verweises sowie Geldbuße von 500 EUR nach sich
Empfiehlt ein Rechtsanwalt seiner Mandantin Selbstjustiz zu üben, da die Strafverfolgungsbehörden oft ihren Pflichten nicht nachkommen würden, so verstößt er gegen das Sachlichkeitsgebot aus § 43 a Abs. 3 BRAO. Dies kann die Verhängung eines Verweises sowie eine Geldbuße von 500 EUR nach sich ziehen. Dies hat das Anwaltsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2011 wurde ein Rechtsanwalt von einer Schülerin in einer strafrechtlichen Angelegenheit mandatiert. Hintergrund der Beauftragung war der Tritt eines Mitschülers in den Bauch der Schülerin anlässlich einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Mitschüler eingestellt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 21.07.2015
- Az. 1 A 4/15 -
Student hat keinen Unterlassungsanspruch gegen den AStA wegen vereinzelter allgemeinpolitischer Betätigungen
Urteil zu allgemeinpolitischer Betätigung des AStA
Ein Student kann nicht dagegen vorgehen, wenn der AStA sich nicht nur hochschulpolitisch sondern auch vereinzelt allgemeinpolitisch äußert. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hervor.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Unterlassungsklage eines Jurastudenten (Kläger) gegen die Studierendenschaft der Universität Osnabrück (Beklagte), vertreten durch den AStA, abgewiesen.Der Kläger machte in seiner Klage geltend, in insgesamt 74 Einzelfällen seit 2012 habe die Beklagte sich durch ihre verschiedenen Betätigungen und die Finanzierung bestimmter Hochschulgruppen... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.02.2014
- I ZR 75/13 -
Abo-Falle: Verbraucherzentrale darf Bank zur Kündigung des Girokontos eines zweifelhafte Forderungen geltend machenden Inkassounternehmens auffordern
Aufforderung zur Kündigung des Girokontos wegen systematischer Täuschung von Verbrauchern nicht unverhältnismäßig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale an ein Bankinstitut zur Kündigung eines Girokontos eines Unternehmens ausnahmsweise dann zulässig ist, wenn der Kontoinhaber ein Inkasso-Unternehmen ist, das zweifelhafte Forderungen eines Betreibers von Abofallen im Internet geltend macht.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie hat die Sparkasse Heidelberg in einem Schreiben zur Kündigung und Sperrung des Girokontos der Klägerin aufgefordert. Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen, das unter anderem für die W. GmbH tätig ist.Im Februar 2011 bot die W. GmbH auf ihrer Internetseite einen "Routenplaner-Service"... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.11.2013
- 32 Ss 135/13 -
Landtagsabgeordneter macht sich mit öffentlichem Aufruf zum "Schottern" strafbar
Abgeordneter kann sich nicht auf landesverfassungsrechtliche Indemnitätsvorschrift der Thüringischen Verfassung berufen
Ein Landtagsabgeordneter, der auf einer Internetseite öffentlich zum "Schottern" - zum Entfernen von Schottersteinen aus dem Gleisbett einer Schienenstrecke - aufruft, macht sich strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle und verwies darauf, dass sich der Landtagsabgeordnete bei Äußerungen außerhalb des Landtages nicht auf seine landesverfassungsrechtliche Indemnität, also seine strafrechtliche Verantwortungsfreiheit, berufen kann.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Etwa 1.780 Unterzeichner, darunter auch der Angeklagte - ein Abgeordneter der Partei "Die LINKE" im Thüringischen Landtag -, hatten sich im Jahr 2010 auf einer frei zugänglichen Internetseite mit ihren Namen in eine dort veröffentlichte Liste eingetragen, um die angekündigte "Schotter-Aktion" anlässlich des Castortransportes zu unterstützen.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 14.03.2013
- 31 Ss 125/12 -
Castor-Transport: Öffentlicher Aufruf zum "Schottern" ist gemäß § 316 b StGB strafbar
Aufruf zum Schottern ist als öffentliche Aufforderung zu Strafftaten anzusehen
Der öffentliche Aufruf zum so genannten "Schottern", dem Entfernen der Schottersteine aus dem Gleisbett einer Schienenstrecke, mit dem Ziel, einen Castor-Transport aufzuhalten, ist strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Fall hatten sich etwa 1.780 Unterzeichner, darunter auch der Angeklagte, im Jahr 2010 auf einer frei zugänglichen Internetseite mit ihren Namen in eine dort veröffentlichte Liste eingetragen, um die angekündigte "Schotter-Aktion" anlässlich des Castortransportes zu unterstützen. Ziel der Aktion war es den damaligen Castor-Transport aufzuhalten. Durch Entfernung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.09.2012
- 5 A 1701/11 -
Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" war zulässig
Versammlung war ohne einschränkende Auflagen von Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt
Das öffentliche Training für die Blockade eines «Naziaufmarsches» in Stolberg war zulässig. Die bloße Durchführung einer derartigen Probeblockade, bei der niemand behindert wird, ist weder als strafbare grobe Störung einer Versammlung (§ 21 VersammlG) noch als strafbare Aufforderung hierzu (§ 111 StGB) zu werten. Dies gilt auch dann, wenn das Training zu einer späteren echten Blockade mobilisieren soll. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger Anfang Februar 2011 ein öffentliches Blockadetraining in Stolberg als Versammlung mit etwa 100 Teilnehmern angemeldet. Das Training war Bestandteil der Mobilisierung des örtlichen Bündnisses "Den Naziaufmarsch gemeinsam blockieren!", das Anfang April 2011 friedliche Massenblockaden zweier Versammlungen rechtsextremer Gruppen plante. Unter... Lesen Sie mehr
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