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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausbleiben“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2023
- 5 WF 138/22 -
Keine Erzwingung einer Kindesanhörung mittels Ordnungs- oder Zwangsmitteln
Vorliegen einer Gesetzeslücke
Eine Kindesanhörung kann nicht durch Ordnungs- oder Zwangsmittel erzwungen werden. Insofern besteht eine Gesetzeslücke. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da eine Mutter ihr 4-jähriges Kind im Rahmen eines Umgangsverfahrens wiederholt nicht zur Kindesanhörung brachte, verhängte das Amtsgericht Lörrach im Oktober 2022 gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 €. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Kindesmutter. Die Festsetzung eines Ordnungsgelds gegen die Kindesmutter nach § 33 FamFG wegen Nichterscheinens komme nicht in Betracht, da das persönlicher Erscheinen der Kindesmutter nicht angeordnet wurde. Ohnehin sei fraglich, ob das persönliche Erscheinen eines... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.04.2020
- 14 L 59.20 -
Coronagefahren rechtfertigen kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung
Durchführung der schriftlichen Abiturprüfungen unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig
Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, nicht an den ab dem 20. April 2020 angesetzten schriftlichen Abiturprüfungen teilzunehmen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin ist Schülerin und Abiturientin eines Berliner Gymnasiums. Nach dem Willen des Berliner Senats beginnen dort - wie an allen Berliner Schulen - ab dem 20. April 2020 die schriftlichen Abiturprüfungen. Unter Berufung auf etwaige mit den konkreten Prüfungsbedingungen verbundene Gesundheitsgefahren begehrt sie im Wege des vorläufigen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2017
- 424 C 26626/16 -
Zwangsräumung über 13 Jahre nicht veranlasst: Recht auf Wohnungsräumung seitens des Vermieters verwirkt
AG München zum Anspruch des Vermieters auf Herausgabe einer Wohnung nach Mietrückständen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass das Recht des Vermieters auf Räumung einer Wohnung verwirkt ist, wenn er über 13 Jahre hinweg die Zwangsräumung nicht veranlasst.
Im zugrunde liegenden Streitfall vermietete die beklagte Gemeinde im Landkreis München an das klagende Ehepaar seit Anfang 2000 eine gemeindliche Wohnung. Die beiden mittlerweile volljährigen Kinder des Ehepaares wohnten seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. ihrer Geburt ununterbrochen in der Wohnung. Wegen Mietrückständen in Höhe von 3.671 Euro erwirkte die Gemeinde gegen die Familie... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.03.2015
- 3 Ws (B) 58/15, 3 Ws (B) 58/15 - 162 Ss 11/15 -
Name und Anschrift des Attest ausstellenden Arztes genügt für weitere Aufklärung über behauptete Verhandlungsunfähigkeit
Ermittlung der Telefonnummer des Arztes unproblematisch möglich
Legt der Betroffene eines Bußgeldbescheids gegen diesen Einspruch ein und bleibt er der anschließenden Hauptverhandlung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes fern, so kann dies für ein entschuldigtes Fernbleiben sprechen. Das Gericht kann nicht allein deshalb, weil auf dem Attest keine Telefonnummer steht und somit Rückfragen angeblich nicht möglich sind, von einem unentschuldigten Fernbleiben ausgehen. Insofern genügen die auf dem Attest stehende Anschrift sowie der Name des Arztes, um die Telefonnummer zu ermitteln. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Betroffener im Juli 2014 wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid. Den Vorwurf hielt er jedoch für unbegründet und legte daher Einspruch gegen den Bescheid ein. Der anschließenden Hauptverhandlung blieb der Betroffene jedoch fern, so dass das Amtsgericht Tiergarten den Einspruch wegen eines unentschuldigten Fernbleibens... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.10.2014
- 10 AZB 24/14 -
Verhängung von Ordnungsgeld wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Beklagten nur bei Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung zulässig
Ordnungsgeld dient nicht der Erzwingung eines Vergleichsabschlusses
Bleibt die Partei eines Rechtstreits unentschuldigt dem Gerichtstermin fern, so darf nur dann ein Ordnungsgeld angedroht und verhängt werden, wenn durch das Ausbleiben die Sachverhaltsaufklärung erschwert und somit der Prozess verzögert wird. Das Ordnungsgeld dient nämlich nicht dazu, einen Vergleichsabschluss zu erzwingen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Rechtstreit über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Zu einem Gerichtstermin im November 2013 ordnete das Arbeitsgericht Berlin das persönliche Erscheinen der Klägerin und des Geschäftsführers des Beklagten an. Letzterer erschien jedoch nicht. Gegen den Geschäftsführer der Beklagten wurde daher ein Ordnungsgeld von 500... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 19.03.2014
- 1 Ss 15/14 -
Verwerfung der Berufung bei unentschuldigtem Nichterscheinen des Angeklagten zur Berufungsverhandlung
Anwesenheit eines zur Verteidigung bereiten Rechtsanwalt unerheblich
Erscheint der Angeklagte zu seiner Berufungsverhandlung nicht, so führt dies zur Verwerfung seiner Berufung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein zur Vertretung des Angeklagten bereiter Rechtsanwalt anwesend ist. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verwarf das Landgericht Braunschweig die Berufung eines Angeklagten gemäß § 329 Abs. 1 StPO, da er zur Berufungsverhandlung nicht erschien. Dagegen legte der Angeklagte Revision ein. Er führte an, dass eine Berufungsverwerfung bei Nichterscheinen des Angeklagten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (18633) unzulässig ist,... Lesen Sie mehr
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 08.11.2012
- 30804/07 -
EGMR: Zurückweisung einer Berufung im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausbleiben des Angeklagten verstößt gegen die Menschenrechtskonvention bei Anwesenheit eines zur Vertretung bereiten Verteidigers
Nichtentscheidung über Berufung stellt unzulässige Entziehung des Rechts auf Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 c) EMRK) dar
Wird eine Berufung im Rahmen eines Strafverfahrens deswegen zurückgewiesen, weil der Angeklagte unentschuldigt fernblieb, so liegt darin ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), wenn ein zur Vertretung bereiter Verteidiger anwesend ist. Durch die Nichtentscheidung über die Berufung wird dem Angeklagten in unzulässiger Weise das Recht auf Verteidigung nach Art. 6 Abs. 3 c) EMRK entzogen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2003 wurde ein Angeklagter wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 EUR verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Berufung ein. Zur Berufungsverhandlung erschien er jedoch nicht. Er ließ sich stattdessen von seinem Anwalt vertreten. Das Berufungsgericht verwarf angesichts des nicht... Lesen Sie mehr
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