Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.05.2018
- 4 RVs 37/18 -
Verurteilung wegen Volksverhetzung nach Leugnung des Holocaust und des Vernichtungslagers Auschwitz bestätigt
Leugnen des Holocausts und der Vernichtung von Juden im Konzentrationslager stellt strafbare Tathandlungen dar
Die Verurteilung einer heute 89 Jahre alten Angeklagten wegen Volksverhetzung nach Leugnung des Holocausts und eines in Auschwitz unterhaltenes Vernichtungslager ist nicht zu beanstanden. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Revision der Frau gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Detmold als unbegründet. Die vom Landgericht wegen Volksverhetzung in zwei Fällen verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist damit rechtskräftig.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Angeklagte hatte in der Zeit von Juli bis Dezember 2014 eine Internetseite mit von ihr selbst verfassten, zum Teil auch auf dem Postweg versandten Artikeln unterhalten. In diesen hatte sie u.a. den Holocaust und ein in
Verurteilung wegen Volksverhetzung
Aufgrund dieser Taten wurde die Angeklagte in erster Instanz wegen
Inabredestellen von Tatsachen fällt nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit
Mit ihren im Internet veröffentlichten und im Sitzungssaal verteilten Schriften habe die Angeklagte einen als
Schriften der Angeklagten zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet
Das Leugnen des Holocausts und der unter der Herrschaft der Nationalsozialisten vorgenommenen Vernichtung von Juden im
Die Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt. Die im September 2016 begangene Tat sei auch kein Fall legitimer Strafverteidigung.
Auch der Rechtsfolgenausspruch der Kammer weise keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf. Das hohe Alter der Angeklagten sei zu ihren Gunsten berücksichtigt worden.
Hintergrund: Wegen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Singen des "U-Bahn-Liedes" kann den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.10.2015
[Aktenzeichen: 1 RVs 66/15]) - 60-jähriger Münchener wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt
(Amtsgericht München, Urteil vom 11.05.2015
[Aktenzeichen: 844 Ds 111 Js 132270/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26026
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26026
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.