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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auslandseinsatz“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.09.2021
- 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20 -
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Doppelte Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Ruhegehaltfähigkeit auf Höchstruhegehaltssatz gedeckelt
Während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten können bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit auch dann doppelt zu berücksichtigen sein, wenn sie vor dem 1. Dezember 2002 absolviert worden sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger waren Berufssoldaten der Bundeswehr. Sie traten zwischen 2008 und 2018 in den Ruhestand. Ihre Anträge, von ihnen während Auslandsverwendungen vor Dezember 2002 geleistete Dienstzeiten bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit doppelt zu berücksichtigen, lehnte die Beklagte ab. In den dagegen geführten Gerichtsverfahren verpflichteten die Oberverwaltungsgerichte die Beklagte, über die Anträge der nach dem 13. Dezember 2011 in den Ruhestand getretenen Berufssoldaten erneut zu entscheiden. Die Klage des bereits 2008 in den Ruhestand getretenen Berufssoldaten ist dagegen im Berufungsverfahren ohne Erfolg geblieben.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.11.2020
- 2 BvR 477/17 -
Kunduz-Einsatz der Bundeswehr: Verfassungsbeschwerde über abgelehnte Amtshaftungsansprüche gescheitert
Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde über Versagung von Amtshaftungsansprüchen aufgrund Auslandseinsatzes der Bundeswehr nicht zur Entscheidung an
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die zivilgerichtliche Versagung von Amtshaftungsansprüchen gegen die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt durch den Bundesgerichtshof, richtete. Die Beschwerdeführer hatten Amtshaftungsansprüche aufgrund Schäden, die ihnen durch den Luftangriff der Bundeswehr in Kunduz entstanden waren, geltend gemacht. Die Beschwerdeführer sind in allen Gerichtsinstanzen unterlegen.
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im September 2009 wurden in Kunduz (Afghanistan) bei einem Luftangriff, der von einem Oberst der Bundeswehr angeordnet worden war, auch zahlreiche Zivilisten getötet oder verletzt. Die Beschwerdeführer erhoben - in allen Instanzen erfolglos - Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland als Angehörige... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2016
- OVG 6 S 22.16 -
Auswärtiges Amt ist Presse gegenüber nicht zur Auskunft über Vorbereitung von Auslandseinsätzen verpflichtet
Bekanntwerden von Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass das Auswärtige Amt nicht verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft über den Inhalt der völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Prüfung des sogenannten "Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS" sowie der Beteiligung an AWACS-Aufklärungsflügen in der Türkei zu geben. Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Anti-IS-Koalition geht zurück auf eine Beistandsbitte Frankreichs nach den Anschlägen in Paris am 13. November 2015. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg änderte damit die erstinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.
Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht aus, dass der Anspruch auf Auskunftserteilung nicht bestehe, weil das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann. Ob und wie sich das Bekanntwerden von Informationen auf die Außenpolitik der Bundesregierung und die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten auswirkt, hänge von... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2016
- III ZR 140/15 -
Kunduz: Keine Anwendung des deutschen Amtshaftungsrechts auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr
Kein Schadensersatzanspruch für nahe Angehörige der getöteten Zivilisten
Das deutsche Amtshaftungsrecht findet keine Anwendung auf Schadensfälle, die bei dem bewaffneten Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte ausländischen Bürgern zugefügt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im vorliegenden Fall nehmen die Kläger, afghanische Staatsangehörige, die beklagte Bundesrepublik Deutschland mit der Behauptung auf Schadensersatz in Anspruch, nahe Angehörige seien bei einem Militäreinsatz getötet worden. Der Klage liegt ein Luftangriff auf zwei von Taliban-Kämpfern entführte, in der Nähe von Kunduz (Afghanistan) auf einer Sandbank liegengebliebene Tanklastzüge zugrunde.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.06.2016
- BVerwG 5 C 1.15 -
Ausnahmeregelung für Verein "Ärzte ohne Grenzen" bei schwerbehindertenrechtlicher Ausgleichsabgabe möglich
Im Rahmen von Hilfseinsätzen im Ausland besetzte Stellen müssen bei Ausgleichsabgabe möglicherweise nicht berücksichtigt werden
Arbeitgeber, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten. Bei der Berechnung dieser Abgabe sind kraft Gesetzes Stellen nicht zu berücksichtigen, auf denen Personen beschäftigt werden, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer Art bestimmt ist. Danach ist nicht auszuschließen, dass sich der Verein "Ärzte ohne Grenzen", die im Rahmen von Hilfseinsätzen im Ausland besetzten Stellen nicht anrechnen lassen muss. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist der Verein "Ärzte ohne Grenzen. Er begehrt die Rückzahlung eines Teils der von ihm in den Jahren 2010 und 2011 entrichteten Ausgleichsabgabe (insgesamt etwa 35.400 Euro). Er beschäftigt Mitarbeiter sowohl in Deutschland als auch im Ausland, um entsprechend seiner Satzung Menschen in Not, Opfern von natürlich verursachten oder von Menschen... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2015
- 1 A 421/14 und andere -
Klagen von Personenschützern der deutschen Botschaften in Bagdad und Kabul auf mehr Freizeitausgleichs und Auslandsbesoldung weitgehend erfolglos
Für Freizeitausgleich im Inland können keine Auslandsdienstbezüge beansprucht werden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Klagen von sieben Personenschützern, die an den Botschaften in Bagdad und Kabul eingesetzt waren und für ihre absolvierten Einsätze eine Zuerkennung von mehr Freizeitausgleich sowie die Gewährung von Auslandsdienstbesoldung begehrten, überwiegend abgewiesen.
Zum Schutz der Botschafter in Bagdad und Kabul werden Bundespolizeibeamte für die Dauer von in der Regel drei Monaten an das Auswärtige Amt abgeordnet und von dort an den betreffenden Botschaften eingesetzt. Die währenddessen über die reguläre Dienstzeit hinausgehenden Arbeitszeiten der Personenschützer wurden dadurch ausgeglichen, dass diese im Anschluss an den jeweiligen Einsatz eine... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.2013
- B 2 U 14/12 R -
Unfall eines Arbeitnehmers im Ausland steht nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Arbeitgeber muss gegebenenfalls Antrag auf Aufnahme in freiwillige Auslandsunfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft stellen
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Montageleiter, der von seinem Arbeitgeber auf einer Baustelle im Ausland eingesetzt wird, dort nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Für einen solchen möglichen Versicherungsschutz wäre zumindest Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis nicht nur bereits vor dem Auslandsaufenthalt im Inland bestand, sondern der Einsatz im Ausland im Voraus zeitlich begrenzt wurde und auch nach dem Ende der Entsendung im Inland weiter fortgeführt wird. Dies war im zugrunde liegenden Verfahren nicht der Fall.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt die Anerkennung seines in Kasachstan erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall. Der Kläger schloss im November 2007 mit der E. D. GmbH einen Arbeitsvertrag als Montageleiter auf einer Baustelle in Kasachstan, der mit dem Abschluss dieser Baustelle enden sollte. Nach einer Anfrage der Personalreferentin der Arbeitgeberin des Klägers übersandte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 27.06.2013
- 264 C 7320/13 -
Reisestornierung wegen Bundeswehr-Auslandseinsatz nicht von Versicherungsschutz gedeckt
Auslandseinsatz ist nicht mit Arbeitsplatzwechsel oder Einberufung zu einem Grundwehrdienst gleichzusetzen
Die Abkommandierung zu einem Auslandseinsatz ist nicht gleichzusetzen mit einer Einberufung zu einem Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst. Sie ist auch kein Arbeitsplatzwechsel. Ein Versicherungsschutz bei einer Reisestornierung besteht daher nicht. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall schloss ein Berufssoldat Anfang Mai 2012 eine Reiserücktrittsversicherung ab. In der Versicherung war unter anderem vereinbart, dass eine Übernahme der Stornierungskosten erfolgt, sofern ein Arbeitsplatzwechsel vorgenommen wird und die versicherte Reise in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. Darüber hinaus wurde die Bezahlung der Stornokosten... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.2011
- 5 AZR 171/10 -
Fehlende Vergütungsregelung für Auslandseinsatz: Bauarbeiter hat nur Anspruch auf Mindestlohn des Einstellungsortes
Anderweitige Vergütungsvereinbarung für Auslandseinsatz müssen zuvor vom Arbeitgeber festgelegt werden
Ein Bauarbeiter, der zu einem vorübergehenden Arbeitseinsatz ins Ausland entsendet wird und zuvor seitens des Arbeitgebers keine gesonderte Vergütungsregelung getroffen wird, hat nur Anspruch auf den geschuldeten tariflichen Mindestlohn. Ob dabei der Mindestlohn West oder der Mindestlohn Ost zu zahlen ist, bestimmt sich nach dem Einstellungsort. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war beim beklagten Inhaber eines Bauunternehmens mit Sitz in Mecklenburg- Vorpommern als Maurer beschäftigt und arbeitete überwiegend auf Baustellen in Dänemark. Dafür verlangte er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berufung auf § 612 BGB den nach seinem Vorbringen in Dänemark für einen dort eingestellten Maurer üblichen Lohn.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.07.2009
- BVerwG 1 WB 15.08 -
Auch bei Bundeswehrseinsätzen im Ausland sind Vertrauenspersonenversammlungen zu bilden
Interessenvertretung der Soldaten muss auch im Feldlager gegeben sein
Im Rahmen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr sind grundsätzlich die gleichen Soldatenvertretungen zu bilden wie im Inland. Insbesondere sind in den Feldlagern der Bundeswehr, sofern diese inländischen Kasernen entsprechen, Versammlungen der Vertrauenspersonen zu bilden, die die gemeinsamen Interessen der Soldaten gegenüber dem Feldlagerkommandanten vertreten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG), das seiner Funktion nach dem Personalvertretungsrecht für den öffentlichen Dienst vergleichbar ist, sieht unter anderem in militärischen Einheiten (z.B. Kompanien) und auf Schiffen und Booten der Marine die Wahl von Vertrauenspersonen der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften vor. Auf der Ebene der militärischen Verbände und der Kasernenbereiche werden außerdem... Lesen Sie mehr
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