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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Barabfindung (§ 207 UmwG)“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.09.2020
- 21 W 121/115 -

OLG Frankfurt am Main: Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheits­aktionäre der Dyckerhoff AG nicht angemessen

Bemessung der angemessenen Abfindung allein anhand der gezahlten Vorerwerbspreise nicht sachgerecht

Mit Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 12.7.2013 schloss die Dyckerhoff AG ihre Minderheits­aktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung aus. Die gewährte Abfindung war nicht angemessen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) und erhöhte die Abfindung entsprechend um 4,92 € auf 52,08 € je Aktie.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Jahr 2012 erreichte die damalige Mehrheitsaktionärin der Dyckerhoff AG durch Aktienzukäufe einen Anteil von über 95 % des Grundkapitals. Im Anschluss verlangte sie den Ausschluss der Minderheitsaktionäre, den die Hauptversammlung der Gesellschaft im Juli 2013 gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von 47,16 € beschloss. Daraufhin beantragten die Minderheitsaktionäre die gerichtliche Überprüfung der Barabfindung. Das Landgericht Frankfurt am Main legte die angemessene Abfindung anhand von der Mehrheitsaktionärin gezahlter Vorerwerbspreise auf 52,40 € fest.Die hiergegen von den Verfahrensbeteiligten... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.10.2016
- VIII R 10/13 -

BFH verneint Besteuerung der Barabfindung bei Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Besteuerung würde zu einem Zugriff auf bereits steuerentstrickte Aktien in verfassungs­rechtlich unzulässiger Weise führen

Erhält ein Aktionär einen Barausgleich anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien, die wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren, ist die Zahlung nicht in eine einkommen­steuer­pflichtige Dividende umzuqualifzieren. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein Barausgleich gezahlt, unterliegt dieser nach § 20 Abs. 4a Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Einkommensteuer. Die Vorschrift wurde mit der Abgeltungsteuer eingeführt und ist erstmals auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Kapitalerträge anzuwenden.Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin im Jahr 2006 Aktien... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Beschluss vom 21.06.2013
- 5 HK O 19183/09 -

Anträge der Minderheits­aktionäre auf höheren Barabfindung der Hypo Real Estate Holding AG abgewiesen

LG München I erklärt Barabfindung anlässlich des Squeeze out für angemessen

Das Landgericht München I hat die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als 1,30 Euro je Aktie der Minderheits­aktionäre anlässlich des Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG zurückgewiesen.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG hatte am 5. Oktober 2009 beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 1,30 Euro je Aktie auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) zu übertragen (Squeeze out). Hiergegen hatten insgesamt 272 Antragsteller Spruchverfahren eingeleitet, um die Angemessenheit... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2010
- II ZR 270/08 -

Bundesgerichtshof zur Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung und einem Spruchverfahren

Der Bundesgerichtshof hat den Nachbesserungsanspruch von Aktionären bei Übernahmen begrenzt. Vom Ergebnis eines nachträglichen Spruchverfahrens profitieren nur die Aktionäre, die ihre Aktien behalten haben und dem Schiedsverfahren beigetreten sind. Wer seine Aktien umgetauscht hat oder sich hat abfinden lassen, geht leer aus.

Die Siemens-Nixdorf Informationssysteme AG (im Folgenden SNI) wurde 1992 in die Beklagte, die Siemens AG, eingegliedert. Als Abfindung wurden den Aktionären der SNI Aktien der Beklagten in einem Verhältnis von sechs Aktien der SNI gegen eine der Beklagten gewährt. Aktienspitzen sollten mit 156,50 DM (80,02 €) entgolten werden. Mit Beschluss vom 31. Januar 2003 setzte das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 14.06.2010
- 9 W 88/09 -

Höhe einer Barabfindung für Aktionäre kann auch geschätzt werden

Bei Einigkeit aller Beteiligten bis auf einen einzelnen Minderheitsaktionär ist Schätzung zulässig

Übernimmt ein Mehrheitsaktionär die Aktien von Minderheitsaktionären, darf das angerufene Gericht die Höhe der zu zahlenden Abfindung je Aktie schätzen. Dies entschied das Landgericht Hannover und wurde hierin durch das Oberlandesgericht Celle bestätigt.

Gegenstand der Entscheidung war ein so genanntes gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren. Ein solches Verfahren wird durchgeführt, wenn sich ein Mehrheitsaktionär Aktien der Minderheitsaktionäre übertragen lässt und es dann zum Streit über die Höhe der zu zahlenden Abfindung je Aktie (§§ 327 a bis 327f des Aktiengesetzes) kommt. Nach Ansicht der Richter des Landgerichts Hannover, ist... Lesen Sie mehr

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Landgericht Dortmund, Beschluss vom 19.03.2007
- 18 O 5/03 AktG -

Landgericht verdoppelt die Abfindung für ausscheidende Aktionäre

Die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund hat durch Beschluss vom 19.03.2007 (18 O 5/03 AktG) die Abfindung für Inhaber von ca. 1.300.000 Vorzugsaktien eines Herstellers von Sanitärarmaturen von je 12,70 € auf je 25,41 € erhöht.

Nach dem Verkauf des Mehrheitsanteils an dem als Aktiengesellschaft organisierten Unternehmen durch die Eigentümerfamilien an eine Private-Equity-Gesellschaft war im Februar 2000 dessen Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft beschlossen worden. Damals bot das Unternehmen ausscheidenden Aktionären eine Barabfindung von 12,70 € für jede Vorzugsaktie an. Einige Aktionäre widersprachen... Lesen Sie mehr