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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bauvoranfrage“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 12.04.2022
- 7 K 292/22.TR -
Keine Erlaubnis für Bau eines atomsicheren Wochenendhaus in Oberemmel
Vorhaben fügt sich nicht in nähere Umgebung ein
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids zur Errichtung eines Wochenendhauses, welches nach der Baubeschreibung im Ernstfall auch als atomsicherer Schutzraum genutzt werden soll, abgewiesen.
Die Klägerin stellte im März 2021 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wochenendhauses in Konz-Oberemmel. Geplant sei die Errichtung eines eingeschossigen, teilweise unterirdischen Gebäudes in der Kubatur eines Oktagons mit 50 cm starken Außenwänden in Stahlbeton auf einer Grundfläche von ca. 90 m². Nach Errichtung solle das Gelände mit Erdreich aufgeschüttet und bepflanzt werden, sodass nur noch der Eingang zu sehen sei. Nachdem die im Gerichtsprozess beigeladene Stadt Konz ihr Einvernehmen zur Erteilung des beantragten Bauvorbescheides verweigert hatte, lehnte die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Verbandsgemeinde Konz die Erteilung des beantragten... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24.07.2013
- 1 LB 245/10 -
Abstellplatz für Wohnmobile in Dorfgebiet unzulässig
Vorhaben weder als Beherbergungsbetrieb noch als "sonstiger Gewerbebetrieb" im Dorfgebiet genehmigungsfähig
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Stellplatzes für acht Wohnmobile in einem Dorfgebiet verneint.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls möchte in einem als Dorfgebiet anzusehenden Ortsteil der Stadt Hitzacker einen Stellplatz für acht Wohnmobile mit einigen Fremdenzimmern, Wellnessbereich und Brötchenservice betreiben. Eine entsprechende Bauvoranfrage lehnte der Landkreis Lüchow-Dannenberg ab. Die dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Lüneburg abgewiesen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 09.10.2012
- 9 L 954/12 -
Amtsblatt muss "Amtsblatt" heißen und nicht "Amtliche Bekanntmachungen" - Öffentliche Bekanntmachung nur im "Amtsblatt" möglich
Zurückstellung einer Bauvoranfrage aufgrund formaler Fehler der öffentlichen Bekanntmachung nicht gerechtfertigt
Dem Bemühen der öffentlichen Verwaltungen, ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit durch eine „zeitgemäße“ Sprache zu verbessern, werden durch den Gesetzgeber in manchen Bereichen Grenzen gesetzt. Schreibt das Gesetz die Verwendung bestimmter Begriffe vor, sind diese nicht durch eine "moderne Behördensprache" zu ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Stadt Castrop-Rauxel die Entscheidung über eine Bauvoranfrage der Antragstellerin für einen Lebensmitteldiscountmarkt zurück, weil sie die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hatte und zu befürchten stand, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.... Lesen Sie mehr
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