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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betreuerwechsel“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.07.2017
- XII ZB 390/16 -

BGH: Gegen den Willen des Betreuten darf naher Verwandter nicht zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden

Ausschluss des nahen Verwandten bei entgegenstehenden gewichtigen Gründen des Wohls des Betreuten

Äußert ein Betreuter den Wunsch, von einem nahen Verwandten betreut zu werden, so darf nur dann dieser Wunsch zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn der Bestellung des nahen Verwandten zum Betreuer gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten entgegenstehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2014 hatte das Amtsgericht Jülich über die Verlängerung einer Betreuung zu entscheiden. Die Betroffene wurde seit dem Jahr 2008 von einem Berufsbetreuer betreut. Obwohl die Betroffene den Wunsch äußerte von ihren Eltern in vermögenrechtlichen Angelegenheiten betreut zu werden, hielt das Amtsgericht die Betreuung durch den Berufsbetreuer aufrecht. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Eltern in der Vergangenheit finanzielle Zuwendungen durch die Betroffene erhalten haben, ohne den Berufsbetreuer darüber zu informieren. Die Eltern begründeten dies damit, dass sie zu dem Berufsbetreuer... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.09.2015
- XII ZB 53/15 -

BGH: Behauptete bessere Behandlungsmethode für Betroffenen rechtfertigt keinen Betreuerwechsel

Grundsatz der Kontinuität spricht für Beibehaltung der Betreuung

Ein Betreuerwechsel für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge wird nicht durch die Behauptung gerechtfertigt, dass eine noch bessere Behandlungsmethode für den Betroffenen bestehe. Verweigert der bestehende Betreuer nicht die Vornahme einer besseren Behandlungsmethode, spricht der Grundsatz der Kontinuität für die Beibehaltung der Betreuung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2002 wurde ein damals 25-jähriger Mann von einem Blitz getroffen. Er ist seitdem körperlich und geistig behindert sowie pflegebedürftig. Bis auf ein knappes Jahr war der Vater als Betreuer für den Mann bestellt. Im Jahr 2012 beantragte die Mutter, sich selbst als Betreuerin zu bestellen. Sie führte an, dass sie ein Behandlungskonzept... Lesen Sie mehr