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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „bewachen“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2021
- 4 ZB 20.1217 -
Steuerfreiheit von Herdenschutzhunden setzt Haltung und Einsetzung zu Betriebszwecken sowie Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus
Keine Notwendigkeit der Bewachung von auf eingezäunten Weiden befindlichen Herden
Regelt eine Hundesteuersatzung, dass Herdenschutzhunde steuerfrei sind, wenn sie zu Erwerbszwecken gehalten werden, setzt dies die Haltung und Einsetzung der Hunde ausschließlich zum Betriebszweck sowie die Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus. Die Steuerfreiheit wegen Notwendigkeit der Bewachung einer Herde greift nicht, wenn sich die Herde auf einer eingezäunten Weide befindet. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Betreiber eines landwirtschaftlichen Viehbetriebs in Bayern für zwei neu angeschaffte Pyrenäenberghunde die Hundesteuer für 2019 in Höhe insgesamt 60 EUR zahlen. Die Landwirte hielten dies für nicht rechtmäßig und erhoben daher gegen den Steuerbescheid Klage. Sie führten an, dass eine Befreiung von der Hundesteuer vorliege, da die Hunde zur Bewachung ihrer Herde und damit Erwerbszwecken diene.Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach dienen die Hunde weder Erwerbszwecken noch handle es sich um Hunde, die zur Bewachung von Herden zwingend notwendig seien.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.11.2015
- BVerwG 6 C 67.14 -
Keine "Firmenwaffenscheine" für Bewachungsunternehmer
Waffenrechtliche Erlaubnis für das Führen einer Schusswaffe kann nur für konkrete Bewachungsaufträge erteilt werden
Bewachungsunternehmer können eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) nur für konkrete Bewachungsaufträge erhalten, für die glaubhaft gemacht ist, dass aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objekts Schusswaffen erforderlich sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt ein Bewachungsunternehmen (Objektschutz, Personenschutz, Geld- und Werttransporte). Das zuständige Landratsamt Fürth erteilte ihm zunächst auf drei Jahre befristete Waffenscheine für Bewachungsunternehmer. Es hatte dem Kläger die Waffenscheine nicht für konkrete einzelne Bewachungsaufträge, sondern als allgemeine, auftragsübergreifend... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 29.08.2012
- S 73 KR 1505/10 -
"Toilettenfrauen" sind Reinigungskräfte - keine Trinkgeld-Bewacher
Anwendung des Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks: Berliner Firma muss über 100.000 Euro Versicherungsbeiträge nachzahlen
Ein Betrieb, der sich für die Erlaubnis zum Sammeln von Trinkgeldern verpflichtet, z. B. in Warenhäusern und Einkaufszentren öffentlich zugängliche Kundentoiletten sauber zu halten, ist ein Reinigungsbetrieb. Die bei ihm angestellten Toilettenfrauen sind schwerpunktmäßig Reinigungskräfte und nicht lediglich Bewacherinnen von Trinkgeldtellern. Für sie gilt der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks. Die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge berechnet sich deshalb nach den tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestlöhnen und nicht nach den niedrigeren tatsächlich gezahlten Löhnen. Dies entschied das Sozialgericht Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall führte die Deutsche Rentenversicherung Bund im September 2009 eine Betriebsprüfung bei einem Berliner „Reinigungsservice“ durch, der sich auf die Betreuung öffentlich zugänglicher Toilettenanlagen in Einkaufszentren, Warenhäusern und ähnlichen Einrichtungen spezialisiert hat. Im Ergebnis forderte die Rentenversicherung für den Prüfzeitraum 2005 bis 2008... Lesen Sie mehr
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