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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Binnenschifffahrtsgesetz“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.11.2011
- BVerwG 6 C 6.11 -

BVerwG: Keine Haftungsbeschränkung für Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei Schiffsunfall

Kostenerstattungsansprüche stellen keine Ansprüche wegen Sachschäden im Sinne des Binnenschifffahrtsgesetzes dar

Ein Schiffseigner kann seine ordnungsrechtliche Haftung für die Kosten eines Einsatzes der Feuerwehr, die aus Anlass eines Schiffsunfalls angefallen sind, nicht nach den Vorschriften des Binnenschifffahrtsgesetzes beschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Nach dem Binnenschifffahrtsgesetz kann ein Schiffseigner seine Haftung unter anderem für Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden, die an Bord oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes eingetreten sind, auf einen Betrag beschränken, der sich grundsätzlich an den technischen Merkmalen seines Schiffes orientiert. Die Haftungsbeschränkung wird bewirkt durch die Errichtung eines Fonds, in den der Schiffseigner die Haftungssumme einzuzahlen hat. Sie wird auf der Grundlage der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung auf die Gläubiger verteilt.Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war Eigentümerin eines Motortankschiffs,... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 25.11.2010
- 8 A 3077/09 -

Schiffseignerin haftet für Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Höhe von 70.000 Euro

Schäden durch Gewässerverunreinigungen und Aufwendungen zu ihrer Vermeidung von Haftungsbeschränkung ausgenommen

Die Eignerin eines in den Niederlanden zugelassenen Motortankschiffs haftet für Kosten in Höhe von knapp 70.000 Euro für den Einsatz von Freiwilliger Feuerwehren, Technischem Hilfswerk und weiterer Hilfsorganisationen anlässlich eines Unfalls, bei dem ochentzündlich und wassergefährdend sowie gesundheitsschädliches Xylol aus dem Schiff ausgelaufen ist. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel entschieden.

Im vorliegenden Fall ist es zu dem Einsatz der Hilfsorganisationen gekommen, nachdem der Steuermann eines im Gernsheimer Rheinhafen liegenden Schiffes während des Löschens der Ladung - rund 650 Tonnen als hochentzündlich und wassergefährdend eingestuftes, bei Einatmen und Hautberührung gesundheitsschädliches Xylol - im Steuerhaus versehentlich den Fahrhebel bewegt und dadurch die Schiffsmaschine... Lesen Sie mehr