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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesparteitag“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.06.2014
- 2 BvE 4/13 -
Bundestagswahlkampf 2013: Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der NPD gegen den Bundespräsidenten wegen Äußerungen während der Zeit des Bundestagswahlkampfes 2013 zurückgewiesen. Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst. Hierbei hat er die Verfassung und die Gesetze zu achten, darunter auch das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit. Einzelne Äußerungen des Bundespräsidenten können jedoch gerichtlich nur dann beanstandet werden, wenn er mit ihnen unter evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsaufgabe und damit willkürlich Partei ergreift. Dies war vorliegend nicht der Fall.
Im August 2013 nahm der Antragsgegner an einer Gesprächsrunde vor mehreren hundert Berufsschülern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren in einem Schulzentrum in Berlin-Kreuzberg teil. In der unter dem Motto „22.09.2013 - Deine Stimme zählt!“ stehenden Veranstaltung wies der Antragsgegner unter anderem auf die Bedeutung von freien Wahlen für die Demokratie hin und forderte die Schülerinnen und Schüler zu sozialem und politischem Engagement auf. Auf die Frage einer Schülerin ging der Antragsgegner auch auf Ereignisse ein, die mit den Protesten von Mitgliedern und Unterstützern der Antragstellerin gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf in... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 23.10.2013
- 14 U 17/13 -
"Gleichnamigkeit" erlaubt - "Wählergemeinschaft Die GRÜNEN Marl" darf weiterhin "Die Grünen" im Namen tragen
Jahrelang unbeanstandete Namensgleichheit begründet schutzwürdiges Interesse beider Namensträger an weiterer Nutzung des Namens
Die "Wählergemeinschaft Die GRÜNEN Marl" darf in ihrem Namen die Bezeichnung "Die Grünen" und auch das Emblem der Sonnenblume führen. Die Bundespartei "Bündnis 90/Die Grünen" hat keinen Anspruch darauf, diese Bezeichnung und das Sonnenblumenemblem allein verwenden zu dürfen. Hierauf hat das Oberlandesgericht Hamm im Berufungsverfahren der klagenden Bundespartei gegen die beklagte Wählergemeinschaft hingewiesen. Die Bundespartei hat daraufhin die Berufung zurückgenommen, sodass das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen, mit dem ein Unterlassungsanspruch der Klägerin abgewiesen wurde, rechtkräftig ist.
Zum Namen der im Jahre 1980 als Bundespartei gegründeten Klägerin, die heute "Bündnis 90/Die Grünen" heißt, gehören seit langen Jahren die Bezeichnung "Die Grünen" und das Sonnenblumenemblem. Die beklagte Wählergemeinschaft ist unter ihrem Namen seit 1979 im Stadtrat von Marl vertreten und verwendet seit dieser Zeit ebenfalls das Emblem einer Sonnenblume. Eine Verbindung der Klägerin... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.07.2013
- 2 BvC 1/13; 2 BvC 2/13 und 2 BvC 3/13 -
Vereinigung Deutsche Nationalversammlung vom Bundesverfassungsgericht als wahlvorschlagsberechtigte Partei anerkannt
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
Bundesverfassungsgericht hatte über Beschwerden von zwölf Vereinigungen hinsichtlich der Nichtanerkennung als vorschlagsberechtigte Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Elf Nichtanerkennungsbeschwerden blieben dabei erfolglos. Die Beschwerde der Vereinigung Deutsche Nationalversammlung (DNV) war dagegen erfolgreich.
Der Bundeswahlausschuss hat am 4. und 5. Juli 2013 festgestellt, welche Vereinigungen als wahlvorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag anzuerkennen sind. Gegen die Nichtanerkennung haben zwölf Vereinigungen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.Das Verfahren der Nichtanerkennungsbeschwerde ist im Jahr 2012 neu geschaffen... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.04.2013
- BVerwG 6 C 5.12 -
Klage der FDP gegen Sanktionsbescheid wegen "Möllemann-Spenden" teilweise erfolglos
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheids
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit um den Sanktionsbescheid, mit dem der Präsident des Deutschen Bundestages die Bescheide über die Gewährung staatlicher Mittel an die Freie Demokratische Partei (FDP) für die Jahre 1997 bis 2001 sowie 2003 teilweise zurückgenommen und gegen die Partei Rückerstattungs- und Abführungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 3,5 Mio. Euro festgesetzt hat, teilweise an die Vorinstanz zurückverwiesen, im Übrigen aber die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheids bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat wie bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg angenommen, dass der FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 Barspenden im Wert von insgesamt über 786.000 Euro von seinem damaligen Landesvorsitzenden Jürgen W. Möllemann rechtswidrig erlangt hat. Die Partei hat zum einen gegen das Verbot verstoßen, Spenden anzunehmen, bei... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2011
- OVG 3 S 141.11 -
Kein Bundesparteitag der Bürgerbewegung pro Deutschland im Gemeinschaftshaus Lichtenrade
Bezirk kann Nutzung der Räume auf bestimmte Veranstaltungen beschränken
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist nicht verpflichtet, der Bürgerbewegung pro Deutschland das Gemeinschaftshaus Lichtenrade für den am 26. November 2011 geplanten Bundesparteitag zu überlassen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf die Beschwerde des Landes Berlin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. Oktober 2011 aufgehoben, mit dem der Bezirk Tempelhof-Schöneberg verpflichtet worden war, dem Bundesverband der Bürgerbewegung pro Deutschland das Gemeinschaftshaus Lichtenrade für seinen am 26. November 2011 geplanten Bundesparteitag zu überlassen.... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2011
- OVG 3 S 142.11 -
Neuruppin muss NPD den „Stadtgarten“ für Bundesparteitag überlassen
Vorlage eines abgestimmten Sicherheitskonzeptes seitens der NPD nicht erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Fontanestadt Neuruppin der NPD des Kulturhaus „Stadtgarten“ zur Durchführung des 33. Bundesparteitages am 12. und 13. November 2011 überlassen muss.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte über die Beschwerden der Fontanestadt Neuruppin und der NPD gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 9. November 2011 zu entscheiden, wonach die Fontanestadt Neuruppin zur Überlassung des Kulturhauses „Stadtgarten“ zur Durchführung des 33. NPD-Bundesparteitages am 12. und 13. November 2011 verpflichtet worden war.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2011
- 1 S 2966/11 -
Bundesparteitag der NPD darf nicht in Offenbacher Abtsberghalle stattfinden
Parteiinterne politische Veranstaltungen nicht vom Widmungszweck der Halle umfasst
Die Stadt Offenburg ist nicht verpflichtet, der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) am 12. und 13. November 2011 die Abtsberghalle für ihren Bundesparteitag zur Verfügung zu stellen, da parteiinterne politische Veranstaltungen nicht vom Widmungszweck der Halle umfasst sind. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Fall ging im September 2011 ging bei der Stadt Offenburg von privater Seite eine Reservierungsanfrage für den 12. und 13.11.2011 ein. Danach sollte die Abtsberghalle für die Durchführung einer Informationsveranstaltung zum Thema „sexueller Kindesmissbrauch“ angemietet werden. Als die Stadt daraufhin der Privatperson einen Benutzungsvertrag übersandte, meldete sich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 09.11.2011
- VG 1 L 791/11 -
NPD Bundesparteitag: Fontanestadt Neuruppin muss NPD das Kulturhaus "Stadtgarten" zur Verfügung stellen
Gemäß Widmungszweck steht das Kulturhaus allen Parteien offen
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Fontanestadt Neuruppin zur Überlassung des Kulturhauses "Stadtgarten" an die NPD zur Durchführung ihres 33. Bundesparteitages am 12. und 13. November 2011 mit der Maßgabe verpflichtet, dass zuvor ein mit den zuständigen Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept vorgelegt wird.
Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass im Rahmen des von der Fontanestadt Neuruppin bestimmten Widmungszwecks grundsätzlich alle politischen Parteien einen Anspruch auf Nutzung des Kulturhauses zusteht, sofern dieses im begehrten Zeitraum nicht durch eine vorher beantragte Veranstaltung belegt ist. Da am 12. und 13. November 2011 eine andere Veranstaltung nicht stattfinden sollte,... Lesen Sie mehr
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