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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dichtes Auffahren“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 30.07.2015
- 943 OWi 417 Js 204821/14 -

Drängeln auf der Autobahn: Fahrverbot wegen dichten Auffahrens trotz drohender beruflicher Nachteile

Absehen vom Fahrverbot nur im besonderen Härtefall möglich

Das Amtsgericht München veruteilte einen 39-jährigen PKW Fahrer aus Achern wegen Nichteinhaltens des Sicherheits­abstandes zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem Monat Fahrverbot.

Der Mann fuhr am im Juli 2014 um 17.30 Uhr mit seinem PKW auf der Autobahn A 99 bei Grasbrunn in Richtung Süden. Bei einer Geschwindigkeit von 115 Stundenkilometern hielt er den erforderlichen Sicherheitsabstand von 57,5 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Sein Abstand betrug nur 15 Meter und damit weniger als 3/10 des normalen Tachowertes. Er wurde geblitzt und räumte den Sachverhalt ein. Die zuständige Richterin verurteilte ihn zu der Regelgeldbuße und dem Regelfahrverbot.Der PKW Fahrer wollte das Fahrverbot nicht akzeptieren. Er hat dem Gericht eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vorgelegt, aus der hervorgeht,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 01.02.1957
- 8 Ds 96/56 -

Dichtes Auffahren auf einen PKW auf der Autobahn mit mehrmaliger Betätigung der Hupe und des Lichtzeichens begründet Strafbarkeit wegen Nötigung

Anwendung von Gewalt durch Auffahrenden

Wer auf der Autobahn mit seinem Fahrzeug dicht auf ein vorausfahrenden PKW auffährt und zudem mehrmals die Hupe und das Lichtzeichen betätigt, wendet Gewalt an und macht sich daher wegen Nötigung (§ 240 StGB) strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 1956 befuhr ein Mercedesfahrer mit einer Geschwindigkeit von etwa 140 bis 150 km/h die Überholspur einer Autobahn. Vor ihm fuhr mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h ein Ford. Als der Mercedesfahrer auf den Ford aufschloss, passte er sich seiner Geschwindigkeit an und fuhr eine Weile hinter ihm her. Da dem Mercedesfahrer es aber... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.03.2007
- 2 BvR 932/06 -

BVerfG: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein

Immer sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend

Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann – insbesondere bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe – den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch erfüllen und zwar auch dann, wenn es im innerörtlichen Verkehr stattfindet. Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Damit war die Verfassungsbeschwerde eines wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilten Beschwerdeführers erfolglos. Der Beschwerdeführer war mit seinem Fahrzeug innerorts über eine Strecke von knapp 300 Metern bei einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h einem vor ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer dicht aufgefahren, um diesen zu schnellerem Fahren oder einer Freigabe... Lesen Sie mehr