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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Entbindung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2022
- 13 PS 293/22 -
Examinierter Krankenpfleger ist von Amt als ehrenamtlicher Richter zu entbinden
Weitere Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pflegedienstes unerheblich
Ein examinierter Krankenpfleger ist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 VwGO vom Amt als ehrenamtlicher Richter zu entbinden. Die weitere Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pflegedienstes ändert daran nichts. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein examinierter Krankenpfleger sollte als ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht Hannover tätig werden. Er beantragte aber im Juni 2022 mit Hinweis auf seine Tätigkeit als Krankenpfleger seine Entbindung. Der Krankenpfleger war zudem als Geschäftsführer und in der Leitung eines Pflegedienstes tätig.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten des Krankenpflegers. Er sei vom Amt als ehrenamtlicher Richter zu entbinden. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 VwGO dürfen auch "Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen" die Berufung zum Amt als ehrenamtlicher Richter ablehnen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 15.05.2018
- 2 Wx 202/18 -
Notwendige Klärung der Testierfähigkeit des Erblassers begründet Aufhebung ärztlicher Schweigepflicht
Entbindung von Schweigepflicht entspricht mutmaßlichem Willen des Erblassers
Steht die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage, so entspricht es dem mutmaßlichen Willen des Erblassers seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste in einem Nachlassverfahren im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht Bonn geklärt werden, ob die Erblasserin testierfähig war und somit das vorhandene Testament wirksam war oder nicht. Zur Testierfähigkeit sollte der Arzt der Erblasserin Auskunft geben. Dieser berief sich aber auf seine ärztliche Schweigepflicht und verweigerte daher eine Aussage. Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19.03.2018
- 3 U 63/15 -
Gynäkologe haftet für behandlungsfehlerhaften Umgang mit pathologischem CTG
Gehirngeschädigtes Kind hat Anspruch auf 400.000 Euro Schmerzensgeld
Kommt ein Kind mit einer schweren Hirnschädigung zur Welt, nachdem ein Gynäkologe mit einem pathologischen CTG behandlungsfehlerhaft umgegangen ist, so dass das Kind mit einer Verzögerung von 45 Minuten entbunden wurde, kann dem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zustehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster ab.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus dem westlichen Münsterland kam im November 2008 aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren dauerhaften körperlichen und geistigen Schäden zur Welt. Hierfür nahm er den Beklagten, einen im westlichen Münsterland niedergelassenen Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, auf Schadensersatz in Anspruch.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 23.10.2015
- 12 W 538/15 -
Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht aufgrund mutmaßlichen Willens des verstorbenen Patienten
Arzt zur Aussage im Rahmen eines Erbschaftsstreits verpflichtet
Zwar kann die ärztliche Schweigepflicht auch nach dem Tod des Patienten gelten. Jedoch kann nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen eine Entbindung von der Schweigepflicht in Betracht kommen, wenn die Aussage des Arztes im Rahmen eines Erbschaftsstreits zwischen den Kindern des Verstorbenen benötigt wird. In diesem Fall kann sich der Arzt nicht auf sein Aussageverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod der Mutter stritten sich ihr Sohn und ihre Tochter um die Erbschaft. Es kam schließlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Trier. In dieser war von Bedeutung, ob die Verstorbene umfassend pflegebedürftig war. Dies behauptete jedenfalls die Tochter. Sie gab an, ihre Mutter gepflegt zu haben und verlangte... Lesen Sie mehr
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