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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrradständer“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 14.05.2020
- 25 C 5019/19 -
Berliner Mietspiegel 2019: Keine Wohnwerterhöhung bei Anschließmöglichkeit für Fahrräder mittels Bügelhalter für Vorderräder
Kein mit abschließbaren Fahrradabstellraum vergleichbarer Diebstahlschutz
Nach dem Berliner Mietspiegel 2019 gilt eine Anschließmöglichkeit für Fahrräder mittels eines Bügelhalters für Vorderräder nicht als wohnwerterhöhend. Darin liegt kein mit einem abschließbarem Fahrradabstellraum vergleichbarer Diebstahlschutz vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte einer Berliner Vermieterin im Jahr 2019 die Zustimmung zu einer höheren Miete. Sie begründete dies unter anderem mit dem Vorhandensein von Fahrradständern. Dabei handelte es sich um Bügelhalter für die Vorderräder.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass das Positivmerkmal "Fahrradabstellplätze mit Anschließmöglichkeit außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück" des Berliner Mietspiegels 2019 angesichts der Bügelhalter für Vorderräder nicht einschlägig ist. Die Orientierungshilfe für die Spanneinordnung lege fest, dass ein wohnwerterhöhendes Merkmal nur dann vorliegt, wenn entweder... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.06.2015
- 318 S 167/14 -
Installation von Fahrradständern auf Tiefgaragenstellplatz stellt zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum dar
Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" in Teilungserklärung meint Nutzung als Abstellmöglichkeit von Kraftfahrzeugen
Wird in der Teilungserklärung die Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" verwendet, meint dies das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Die Installation von Fahrradständern zwecks Abstellens von Fahrrädern auf einem im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz stellt daher eine zweckwidrige Nutzung dar, die nicht durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden kann. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 wurde den Eigentümern einer Wohnung durch Mehrheitsbeschluss genehmigt, auf ihren im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz ein Fahrradständer zu errichten und zwei Elektrofahrräder aufzustellen. Dies stieß nicht bei allen Wohnungseigentümern auf Gegenliebe, so dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Das... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 25.08.2015
- 11 S 387/14 -
Radfahrer haftet für Autobeschädigung aufgrund umgestürzten Fahrrads
Verkehrssicherungspflicht erfordert Ankettung des Fahrrads
Stellt ein Radfahrer sein Fahrrad an einem Fahrradständer ab, ohne es zugleich anzuketten, verstößt er gegen seine Verkehrssicherungspflicht. Fällt das Fahrrad um und beschädigt dabei ein parkendes Auto, so haftet dafür der Radfahrer. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Radfahrerin stellte ihr Fahrrad am Rand einer Straße an einem Fahrradständer ab, ohne es an diesem zu befestigen. Nachfolgend fiel das Fahrrad um und beschädigte ein dort parkendes Auto. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 EUR. Die Fahrzeughalterin klagte aufgrund dessen gegen die Radfahrerin auf Zahlung von Schadensersatz.... Lesen Sie mehr
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