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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fensterputzen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.03.2016
- 63 S 213/15 -
Mieter nicht zur Schneeräumung und zum Auftauen eines Balkonabflusses sowie zum Fensterputzen nach Mietvertragsende verpflichtet
Mietausfallschaden wegen unrenoviert zurückgegebener Wohnung erfordert konkreten Mietinteressenten für sofortige Anschlussvermietung
Ein Mieter ist nicht verpflichtet, den Balkonabfluss aufzutauen und von Schnee zu befreien sowie die Fenster nach Mietvertragsende zu putzen. Zudem kann der Vermieter nur dann einen Mietausfallschaden wegen einer unrenoviert zurückgegebenen Wohnung verlangen, wenn er einen konkreten Mietinteressenten für eine sofortige Anschlussvermietung benennt. Ein Vermieter kann weiterhin auf Kosten des Mieters den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen, wenn der Mieter zu den Umständen des Verlustes des Schlüssels keine Angaben macht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verklagte ein Vermieter seinen ehemaligen Mieter auf Schadensersatzzahlungen. So sei es zu einem Wasserschaden in einer Wohnung gekommen, weil der Mieter seinen Balkonabfluss nicht auftaute und von Schnee befreit hatte. Zudem hatte er die Wohnung nach Mietvertragsende in einem unrenovierten Zustand übergeben. Dem Vermieter sei es daher nicht möglich gewesen die Wohnung sofort weiter zu vermieten, so dass ihm ein Mietausfallschaden entstanden sei. Da der Mieter darüber hinaus die Fenster nicht geputzt hatte, entstanden dem Vermieter Reinigungskosten. Schließlich musste er den Schließzylinder zur Wohnungstür austauschen,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 26.02.2004
- 11 C 3715/03 -
Betriebskosten: Vermieter darf nicht zweimal pro Woche Hausputz abrechnen
Gebot der Wirtschaftlichkeit
Die Reinigung des Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus durch eine Reinigungsfirma ist regelmäßig nur einmal pro Woche erforderlich. Ein Vermieter muss bei der Betriebskostenumlage den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Dies hat das Amtsgericht Regensburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Eigentümer einer Regensburger Appartementanlage den Hausflur zweimal wöchentlich über eine Firma reinigen lassen. Viermal im Jahr ließ er die Fenster im Treppenhaus putzen. Das war einem Mieter zuviel. Er wollte die hohen Betriebskosten nicht mehr zahlen. Das Amtsgericht Regensburg gab dem Mieter Recht.Die Reinigungsfrequenz -... Lesen Sie mehr
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