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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „fließender Verkehr“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.11.2019
- 2 Ss-Owi 1092/19 -

Verkehrsüberwachung aufgrund Einsatzes privater Dienstleister in weiteren Kommunen gesetzwidrig

Überwachung des fließenden Verkehrs durch nichtig zum "Ordnungs­polizei­beamten" bestellten privaten Dienstleister unzulässig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nach seiner Grund­satz­entscheidung vom 6. November 2019 zur gesetzeswidrigen Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister auch eine Entscheidung des Amtsgerichts Hanau bestätigt, wonach auch die Verkehrsüberwachung bei drei Kommunen im Amtsgerichtsbezirk Hanau (Hammersbach, Niederdorfelden, Schöneck) aufgrund des Einsatzes privater Dienstleister gesetzwidrig war.

Im zugrunde liegenden Streitfall war gegen den Betroffenen ein Bußgeld wegen einer in Hammersbach begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat erlassen worden.Das Amtsgericht Hanau hatte den Betroffen auf seinen Einspruch hin freigesprochen. Die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs in der Gemeinde Hammersbach sei durch einen erneut vom Landrat des Main-Kinzig-Kreises nichtig zum "Ordnungspolizeibeamten" bestellten privaten Dienstleister im Wege der unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt worden. Dies sei gesetzeswidrig, wie vom Oberlandesgericht bereits in der Lauterbach-Entscheidung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 25.01.2013
- 344 C 8222/11 -

Verkehrsunfall beim Ausparken: Erster Anschein deutet auf ein Verschulden des Ausparkenden hin

Klägerin muss entstandene Reparaturkosten selbst übernehmen

Beim Ausparken ist der Einfahrvorgang in den fließenden Verkehr erst abgeschlossen, wenn eine Strecke von 30 Metern mit angepasster Geschwindigkeit fahrbahnparallel zurückgelegt wurde. Davor spricht bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, das sich im fließenden Verkehr befindet der erste Anschein für das Verschulden des Einfahrenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang Januar 2011 parkte die Klägerin ihren VW Touran am rechten Fahrbahnrand der Baldurstraße in München. Als sie einige Zeit später ausparkte, näherte sich von hinten ein Taxi. Es kam zum Zusammenstoß, wodurch der VW vorne links beschädigt wurde. Die veranschlagten Reparaturkosten betrugen 1858 Euro. Diese Kosten wollte die Klägerin... Lesen Sie mehr