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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gartenbewässerung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 12.10.2016
- 5 C 72/16 -
Kein Anspruch auf Mangelbeseitigung zwecks Fortsetzung vertragswidrigen Verhaltens
Unerwünschte Bewässerung des nicht vermieteten Gartens durch Mieter
Ein Mieter kann nicht die Reparatur eines Gartenwasserhahns verlangen, wenn er diesen dazu nutzt, den nicht angemieteten Garten entgegen des Willens des Vermieters zu bewässern. Es besteht kein Anspruch auf Mangelbeseitigung, wenn dies der Fortsetzung eines vertragswidrigen Verhaltens dient. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung hielten sich dafür zuständig den nicht angemieteten Garten vor ihrer Terrasse zu bewässern. Nachdem der dafür benutzte Außenwasserhahn funktionsunfähig wurde, verlangten die Mieter von der Vermieterin die Reparatur. Diese weigerte sich aber mit der Begründung, dass sie die Bewässerung des Gartens durch die Mieter nicht wünsche. Sie befürchtete eine Beschädigung der unter dem Garten liegenden Tiefgarage. Die Mieter erhoben aufgrund der Weigerung Klage.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen die Mieter. Diesen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.07.2015
- 3 U 1468/14 -
Nachbarhilfe aus Gefälligkeit: Nachbar haftet trotz Haftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit sowie Abdeckung des Schadens durch Versicherung des Geschädigten begründet Haftungsbeschränkung
Verursacht ein Nachbar im Rahmen einer Gefälligkeit einen Schaden, so kann trotz bestehender Haftpflichtversicherung die Haftung nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. Eine solche Haftungsbeschränkung ist dann anzunehmen, wenn im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit ein typischer Schaden eintritt und die Versicherung des Geschädigten für den Schaden aufkommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstückseigentümer erklärte sich dazu bereit, während eines Kuraufenthalts seines Nachbarn im Juni 2011 dessen Haus zu versorgen. Dazu gehörte auch die Bewässerung des Gartens mit Hilfe eines an der Außenzapfstelle des Hauses angebrachten Wasserschlauchs. Er drehte eines Tages nach der Bewässerung zwar die am Schlauch befindliche Spritze... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2012
- 9 A 2646/11 -
Erhebung von Schmutzwassergebühren bei nachweisbarer Wasserverwendung zur Gartenbewässerung unzulässig
Zur Gartenbewässerung verwendetes Wasser ist bei Berechnung von Schmutzwassergebühren abzuziehen
Frischwassermengen, die für die Gartenbewässerung verwendet worden sind, sind bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen. Die in den Entwässerungsgebührensatzungen der beklagten Stadt Bielefeld für die streitbefangenen Gebührenjahre 2007 bis 2010 enthaltene Regelung, nach der erst Mengen über 20 m³ abgezogen werden (so genannte Bagatellgrenze, die sich auch in den Gebührensatzungen vieler anderer Gemeinden findet), ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
In dem zugrunde liegenden Streitfall erhob ein Bielefelder Grundstückseigentümer Klage gegen den gegen ihn erlassenen Gebührenbescheid. In diesem wurden dem Kläger Schmutzwassergebühren für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, in Rechnung gestellt.In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass bei der Berechnung... Lesen Sie mehr
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