die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Genehmigungsvorbehalt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2019
- 27 C 95/18 -
Zulässiger Genehmigungsvorbehalt für Hundehaltung in einer Wohneigentumsanlage
Beschluss über Genehmigungsvorbehalt entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Hundehaltung einer Genehmigung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer bedarf, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist damit zulässig. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im August 2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Hundehaltung nur durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gestattet sei. Die Tierhaltung war aber weiterhin grundsätzlich erlaubt. Mit dem Genehmigungsvorbehalt war eine Wohnungseigentümerin nicht einverstanden und erhob daher Klage.Das Amtsgericht Bonn entschied gegen die Klägerin. Es entspreche ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Haustierhaltung mehrheitlich beschließe, eine Genehmigungspflicht für die Tierhaltung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Spandau, Urteil vom 13.04.2011
- 13 C 574/10 -
Haltung eines Yorkshire Terriers kann durch eine Tierhalteklausel untersagt werden
Generelles Verbot einer Tierhaltung jedoch unwirksam
Ein Vermieter kann durch eine Tierhalteklausel dem Mieter einer Wohnung die Hundehaltung verbieten. Die Haltung von Kleintieren muss er hingegen gestatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Spandau hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin vom Beklagten die Zustimmung zur Haltung eines Yorkshire Terriers. Der Beklagte lehnte die Zustimmung unter Berufung auf die Tierhalteklausel des Mietvertrages ab. Diese lautete:"Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.06.2012
- XII ZB 24/12 -
Fixierung eines Betreuten bedarf richterlicher Genehmigung
Diesbezügliche Generalvollmacht für Betreuer unbeachtlich
Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mittels Beckengurts, stellen freiheitentziehende Maßnahmen im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB dar. Das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen wird nicht dadurch verletzt, dass die Einwilligung eines von ihm Bevollmächtigten in eine freiheitsentziehende Maßnahme der gerichtlichen Entscheidung bedarf. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erteilte die 1922 geborene Betroffene ihrem Sohn und ihrer Tochter eine Generalvollmacht. Diese enthielt unter anderem folgenden Passus: "Die Generalvollmacht umfasst auch die Befugnis zu Unterbringungsmaßnahmen im Sinne von § 1906 BGB, insbesondere zu einer Unterbringung, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist […] sowie zur Vornahme von sonstigen Freiheitsentziehungsmaßnahmen... Lesen Sie mehr