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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 13.04.2011
- 13 C 574/10 -
Haltung eines Yorkshire Terriers kann durch eine Tierhalteklausel untersagt werden
Generelles Verbot einer Tierhaltung jedoch unwirksam
Ein Vermieter kann durch eine Tierhalteklausel dem Mieter einer Wohnung die Hundehaltung verbieten. Die Haltung von Kleintieren muss er hingegen gestatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Spandau hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin vom Beklagten die
"Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten. Andere
Tierhalteklausel war wirksam
Das Amtsgericht Spandau entschied zu Gunsten des Beklagten. Der Klägerin habe kein Anspruch auf
Die
Vergleichbarkeit des Hundes mit einem Kleintier unbeachtlich
Nach Ansicht des Amtsgerichts Spandau sei die Entscheidung des Landgerichts Kassel (Urt. v. 30.01.1997 - 1 S 503/96) dabei unerheblich. Dies hatte angenommen, dass
Des Weiteren ziehe die Zuordnung kleiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2012
Quelle: Amtsgericht Spandau, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2011, Seite: 1687 GE 2011, 1687
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Dokument-Nr. 14780
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