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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gerümpel“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 20.05.2022
- 244 M 410/22 -
Räumungsvollstreckung nach "Berliner Modell" umfasst nicht Wegschaffung von Müll und Gerümpel
Verbrauch des Räumungstitels nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung
Beantragt der Vermieter eine Räumungsvollstreckung nach dem "Berliner Modell", so wird von der Vollstreckung nicht die Wegschaffung von Müll und Gerümpel umfasst. Vielmehr ist der Räumungstitel nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung verbraucht. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2020 beantragte ein Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit der einer seiner Wohnungen nach dem "Berliner Modell". Dem kam der Gerichtsvollzieher nach. Da in der Wohnung aber weiterhin Müll und wertloses Mobiliar vorhanden blieb, beanspruchte der Vermieter zusätzlich deren Wegschaffung durch den Gerichtsvollzieher. Dieser verweigerte sich jedoch. Er hielt den Vollstreckungsauftrag für erledigt und den für verbraucht. Der Vermieter suchte daraufhin gerichtliche Hilfe.Das Amtsgericht Dortmund entschied gegen den Vermieter. Beschränkt der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gießen, Urteil vom 19.01.2021
- 39 C 114/20 -
Messie-Syndrom: Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrags allein wegen Lagerung von Gerümpel unzulässig
Ohne Belästigung von Mitmietern oder konkreter Gefährdung der Mietsache kein Kündigungsrecht
Allein die Lagerung von Gerümpel in der Mietsache ohne Vorliegen einer Belästigung von Mitmietern oder konkreter Gefährdung der Mietsache rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrags nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gießen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieterin eines Einfamilienhauses wurde im August 2019 fristlos gekündigt. Der Vermieter warf der Mieterin vor, trotz erfolgter Abmahnung weiterhin Gerümpel im gemieteten Haus, im Keller, auf dem Dachboden , im Eingangsbereich außen und im Hof zu lagern. Beim Gerümpel handelte es sich um Gegenstände und Trödel aus dem ehemaligen Geschäftsbetrieb... Lesen Sie mehr
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