die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewährleistungsfristen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.01.2014
- 4 U 102/13 -
"B-Ware" muss nicht zwingend gebraucht sein
Zweijährige Gewährleistungsfrist kann ohne klare Feststellung über tatsächlich erfolgten Gebrauch des Artikels nicht auf ein Jahr verkürzt werden
Werden Verbrauchsgüter als "B-Ware" vertrieben, kann die zweijährige Gewährleistungsfrist nicht auf ein Jahr verkürzt werden, wenn nicht positiv festgestellt werden kann, dass die so angebotenen Artikel tatsächlich bereits gebraucht worden sind. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Essen ansässige Beklagte vertreibt Unterhaltungsmedien. Sie bot im November 2011 über die Internetplattform eBay ein Notebook als "B-Ware" an, und zwar unter Hinweis auf die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte einjährige Verjährungsfrist für gebrauchte Sachen. In dem Angebot findet sich die Erläuterung, dass als "B-Ware" solche Verkaufsartikel bezeichnet würden, "die nicht mehr original verpackt sind, bzw. bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlte. Ebenfalls gehören hierzu Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt bzw. vom Kunden angesehen wurden [...]".... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2013
- V R 31/12 -
Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer für Unternehmer eingeschränkt
Unternehmer sollen mit der Umsatzsteuer als indirekte Steuer nicht belastet werden
Unternehmer sind nicht verpflichtet, Umsatzsteuer über mehrere Jahre vorzufinanzieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Umsatzsteuerrechtlich müssen Unternehmer im Rahmen der sog. Sollbesteuerung ihre Leistungen bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer zu diesem Zeitpunkt die ihm zustehende Vergütung - bestehend aus Entgelt und Steuerbetrag - bereits vereinnahmt hat. Die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer entfällt nach § 17... Lesen Sie mehr