die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gleichstellungsbeauftragte“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.07.2024
- 5 C 14.22 -
Ausschluss einer Gleichstellungsbeauftragten vom Beteiligungsverfahren nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bei Selbstbetroffenheit
Gleichstellungsbeauftragte vom Beteiligungsverfahren bei Selbstbetroffenheit ausgeschlossen
Eine Gleichstellungsbeauftragte ist von der Ausübung ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte bei Personalangelegenheiten in ihrer Dienststelle ausgeschlossen, wenn sie von diesen selbst betroffen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Gleichstellungsbeauftragte eines Jobcenters begehrt die Feststellung, sie sei in Auswahlverfahren für mehrere Stellen zu beteiligen bzw. zur Mitwirkung berufen gewesen. Der Geschäftsführer des Jobcenters, der die Auswahlverfahren durchführte, hatte stattdessen ihre Stellvertreterin einbezogen, weil die Gleichstellungsbeauftragte sich auf die Stellen selbst beworben hatte. Die Klage ist in beiden Vorinstanzen ebenso wie nunmehr auch im Revisionsverfahren erfolglos geblieben.Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) enthält zwar keine ausdrückliche Regelung über den Ausschluss einer Gleichstellungsbeauftragten von der Ausübung... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2023
- 7 Sa 770/22 -
Generell Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten zu Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft ausreichend
Fehlende Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten über Befristung steht Wirksamkeit der Befristung nicht entgegen
Die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Lehrkraft ist wirksam, wenn eine generell erteilte Zustimmungserklärung der Gleichstellungsbeauftragten zu befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen geschlossen worden ist. So hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.
Der Kläger war zunächst von 07.09.2015 bis zum 02.12.2015 als Lehrkraft bei dem beklagten Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Es erfolgten ab dem 30.11.2020 mehrere Arbeitsverträge als Lehrer an einer Gesamtschule, wobei der erste Vertrag bis zum 24.03.2021 befristet war. Es folgten befristete Verlängerungen bis zum 17.08.2021 und bis zum 09.11.2022. Zuletzt wurde der Arbeitsvertrag... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.02.2023
- 16 Sa 671/22 -
LAG zur Benachteiligung bei der Stellenbesetzung eines Gleichstellungsbeauftragten
Keine Entschädigung für nicht-binäre Person wegen Ungleichbehandlung
Das LAG hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nicht vorliegt, wenn eine Stelle ausschließlich für Personen weiblichen Geschlechts ausgeschrieben worden ist.
Die Beklagte – eine Hochschule – schrieb eine Stelle als Gleichstellungsbeauftragte aus. Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) sieht für die Besetzung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten eine Frau vor. Der Kläger – der sich als keinem Geschlecht zugehörig ansieht – bewarb sich hierauf und beschrieb sich in seiner Bewerbung als nicht-binäre Person. Er wurde von der Hochschule... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.08.2022
- 5 A 2.21 -
Begrenzte Klagemöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten im Organstreitverfahren
Organrechte der Gleichstellungsbeauftragten nicht betroffen
Die Gleichstellungsbeauftrage einer Behörde kann nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienststellenleitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleichstellungsrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage angreifen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin, die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes (BND), beanstandete die Änderung der verwaltungsinternen Förderungsrichtlinie des BND durch den beklagten Dienststellenleiter. Nach dieser setzte die Beförderung in eine A 16-Führungsposition ursprünglich die Absolvierung einer dreijährigen A 15-Sachgebietsleitung voraus. Mit der angegriffenen Änderung ist... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2020
- VG 5 K 50.17 und VG 5 K 237.18 -
Gleichstellungsbeauftragte hat Anspruch auf Teilnahme an Leistungsklausur und Beteilung im Stellenbesetzungsverfahren
Bundesministerium hat Rechte seiner Gleichstellungsbeauftragten verletzt
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Beteiligungsrechte seiner Gleichstellungsbeauftragten in zwei Fällen verletzt. Das hat das Verwaltungsgericht in zwei Klageverfahren entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist die Gleichstellungsbeauftragte im BMFSFJ. Mit einer von ihr 2017 beim Verwaltungsgericht erhobenen Klage rügt sie, nicht zur Leitungsklausur des BMFSFJ im Jahr 2016 eingeladen worden zu sein. Sie sieht sich dadurch in ihrem Beteiligungsrecht verletzt. Mit einer weiteren, 2018 erhobenen Klage wendet sie sich als Gleichstellungsbeauftragte... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.05.2014
- VG 5 K 50.12, VG 5 K 141.12 und VG 5 K 412.12 -
Besetzungspraxis im Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt
Bestehende Uneinigkeit zwischen den Beteiligten begründet Wiederholungsgefahr
Die bei drei Stellungsbesetzungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2011 und 2012 geübte Praxis zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Gleichstellungsbeauftragten im Ministerium entschieden.
In dem seinerzeit von der Bundesministerin Schröder geleiteten BMFSFJ waren in den Jahren 2011 und 2012 drei herausgehobene Stellen zu besetzen, nämlich diejenige des Pressesprechers des Ministeriums, die des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die eines beamteten Staatssekretärs. Die hierzu getroffenen Auswahlentscheidungen wurden der Klägerin entweder... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 14.08.2013
- 2 K 2669/11 -
Nordrhein-Westfalen: Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist mit einer Frau zu besetzen
Auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gestützter Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch eines männlichen Bewerbers erfolglos
Die Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten kann in Nordrhein-Westfalen nur mit einer Frau besetzt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg und wies damit die Klage eines Klägers ab, der Entschädigung beziehungsweise Schadensersatz verlangt hatte, weil seine Bewerbung um die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten nicht berücksichtigt worden war.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Kreisverwaltung vom Ennepe-Ruhr-Kreis dem Kläger mitgeteilt, seine Bewerbung könne nicht berücksichtigt werden, da die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten zwingend mit einer Frau zu besetzen sei. Daraufhin machte der Kläger einen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gestützten Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch geltend.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.02.2013
- BVerwG 2 C 62.11 -
Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren
Gesetz unterscheidet zwischen Beteiligungsrecht und Mitwirkung bei bestimmten Maßnahmen
Die Erhebung der Disziplinarklage unterfällt nur dann dem Mitwirkungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), wenn durch die Klageerhebung im Einzelfall ihr gesetzlicher Aufgabenkreis (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BGleiG) berührt ist; das sind die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten sind im BGleiG differenziert ausgestaltet. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten in Form von frühzeitiger Unterrichtung und aktiver Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen in näher beschriebenen Angelegenheiten einerseits und der Mitwirkung bei bestimmten Maßnahmen andererseits. Das... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.04.2010
- BVerwG 6 C 3.09 -
Gleichstellungsbeauftragte hat Anspruch auf Teilnahme an „Führungsklausur“
Gleichstellungsbeauftragten muss Gelegenheit zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen des Unternehmens haben
Eine Gleichstellungsbeauftragten hat Anspruch darauf, an Führungsklausuren ihrer Dienststelle teilzunehmen, um auf Entscheidungsprozesse in personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten aktiv Einfluss nehmen zu können. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin, die Gleichstellungsbeauftragte bei einem Hauptzollamt ist, wollte geklärt wissen, dass sie an so genannten Führungsklausuren ihrer Dienststelle teilnehmen darf. Dabei handelt es sich um jährlich einmal stattfindende Besprechungen für Führungskräfte, in denen künftige Schwerpunkte des Verwaltungshandelns festgelegt und überprüft werden. Gegenstand der Führungsklausuren sind auch personelle,... Lesen Sie mehr