Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „grober Undank“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „grober Undank“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2022
- 17 U 125/21 -
Kein Ausgleichsanspruch für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil nach Beendigung einer unehelichen Lebensgemeinschaft
Grober Undank für Schenkungswiderruf erforderlich
Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. Die dafür erforderliche Verfehlung von gewisser Schwere und eine die Dankbarkeit vermissende Gesinnung konnte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) nach der Trennung eines im gehobenen Lebensstil lebenden Paares nicht feststellen. Es wies Ausgleichsansprüche des Mannes u.a. im Zusammenhang mit Kreditkartenabhebungen über die überlassene Zweitkarte und übergebener Diamant-Ohrringe zurück.
Die sich bereits aus Kindertagen bekannten Parteien hatten über einen Zeitraum von 1 ½ Jahren eine intime Beziehung geführt. Der Kläger überließ der Beklagten eine American Express Platinum Zweitkarte für einen Zeitraum von 10 Monaten. Sie belastete das Konto mit gut 100.000,00 €. Zudem hatte der Kläger u.a. Reisen und Einkäufe bei Chanel bezahlt und ihr Diamant-Ohrringe geschenkt. Im Rahmen der Trennung kam es u.a. zu Sachbeschädigungen durch den Kläger; die Beklagte erstattete Strafanzeige; es wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen. Nunmehr begehrt der Kläger Zahlung von gut 200.000 € sowie die Rückgabe der Diamant- Ohrringe. Das Landgericht hat die Ansprüche zurückgewiesen. ... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 30.09.2014
- 11 O 204/14 -
Anfechtung einer Schenkung wegen groben Undanks: Schenkender muss Gründe für ungebührlich verhalten des Beschenkten beweisen können
LG Coburg zur Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung einer Schenkung wegen groben Undanks
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anfechtung einer Schenkung wegen Undanks eines Beschenkten vom Schenker vollständig bewiesen werden müssen. Darüber hinaus verwies das Gericht darauf, dass auch bei Verträgen unter Familienmitgliedern auf die vollständige schriftliche Niederlegung eventuell mündlicher Zusagen Wert gelegt werden sollte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte insgesamt 14 Grundstücke jeweils zur Hälfte auf seine beiden Kinder übertragen, jedoch ohne sich ein Wohnrecht zusichern zu lassen oder eine Vereinbarung über Wart- und Pflegeleistungen mit seinen Kindern getroffen zu haben, obwohl er vom Notar darauf hingewiesen worden war. Auf einem dieser Grundstücke, auf dem auch der Kläger lebt,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.03.2014
- X ZR 94/12 -
Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
Bevollmächtigter hat personelle Autonomie des Schenkers zu respektierten
Der Widerruf einer Schenkung setzt objektiv eine Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere und subjektiv voraus, dass die Verfehlung Ausdruck einer Gesinnung des Beschenkten ist, die in erheblichem Maße die Dankbarkeit vermissen lässt, die der Schenker erwarten darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens verlangen als Erben der vormaligen Klägerin von deren Sohn die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung.Die Mutter des Beklagten schenkte diesem das Grundstück im Jahr 2004, wobei sie sich ein lebenslanges Wohnrecht an allen Räumen des Hauses vorbehielt. Nach einer Vorsorgevollmacht... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2012
- X ZR 80/11 -
Widerruf einer Schenkung aufgrund groben Undanks verlangt Gesamtwürdigung aller zur Schenkung geführten Umstände
BGH betont Pflicht zur Dankbarkeit
Der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks setzt eine Gesamtwürdigung aller Umstände voraus, die zur Schenkung geführt haben. Was der Schenker an Dankbarkeit erwarten kann, richtet sich nach dem Gegenstand und der Bedeutung der Schenkung sowie nach den Umständen, die zur der Schenkung geführt und deren Durchführung bestimmt haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann schenkte seiner Freundin im Jahr 2000 ein kostenloses unbefristetes Wohnrecht auf seinem mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück. Das Wohnrecht sollte auch nach einer Trennung weiterbestehen. Die Freundin war, als der Mann sie kennenlernte, als Prostituierte tätig. Zur Zeit der Schenkung lebten sie in einer Lebensgemeinschaft.... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „grober Undank“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »