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Landgericht Köln, Urteil vom 17.12.2014
- 23 O 481/13 -
Kein Schadenersatzanspruch eines Gewerbetreibenden wegen Brandes aufgrund exzessiver Nutzung von elektrischen Heizlüftern
Schutz von privaten Nutzern durch Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Kommt es in einer Fabrikhalle zu einem Brand, weil der Gewerbetreibende einfache elektrische Heizlüfter den gesamten Tag über in Betrieb lässt, so steht ihm kein Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer der Heizlüfter zu. Zudem kann sich der Gewerbetreibende nicht auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz berufen, da dessen Vorschriften nur private Nutzer von Verbraucherprodukten schützen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Fabrikhalle stellte eine Firma Ventilatoren und medizinische Elektrokomponenten für Computertomographen her. Da die vorhandene Ölheizung die Halle nicht ausreichend beheizen konnte, kaufte der Firmeninhaber im November 2009 bei einem Baumarkt sechs elektrische Heizlüfter und stellte diese an die Außenwände. Im Januar 2011 kam es durch den Betrieb eines Heizlüfters zu einem Brand. Den dadurch entstandenen Schaden in Höhe von über 50.000 EUR verlangte die Versicherung des Firmeninhabers von der Betreiberin des Baumarkts ersetzt. Ihrer Ansicht nach sei es aufgrund eines fehlerhaften Temperaturschutzes... Lesen Sie mehr
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