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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hörhilfe“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 22.04.2015
- 3 E 271/14.WI -
Beamtin hat Anspruch auf volle Beihilfe für zwei Hörgeräte für ihr schwer hörgeschädigtes Kind
Versorgung mit empfohlenen Hörgeräten ist für sprachliche, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes von herausragender Bedeutung
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass eine Beamtin aus Hessen Anspruch auf Gewährung von Beihilfen in voller Höhe für zwei Hörgeräte für ihren 7-jährigen, schwer hörgeschädigten Sohn hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Sohn der Klägerin leidet seit seiner Geburt an hochgradiger bzw. an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit auf beiden Ohren. Er wurde bereits kurz nach der Geburt mit einem Hörgerätesystem versorgt, das nun erneuert werden musste. Zwei Systeme wurden nach einem stationären Aufenthalt an der Uniklinik in Mainz anschließend im häuslichen Umfeld sowie im Kindergarten weiter erprobt, von denen eines sich als geeignet erwies und beschafft wurde. Die Kosten für zwei Hörgeräte betrugen 3.268 Euro. Auf den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe wurde ihr Beihilfe aus den nach der Beihilfeverordnung geltenden Höchstsätzen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 05.10.2011
- S 5 KR 97/08 -
Krankenkasse muss Kosten für hochwertige Hörgeräteversorgung tragen
Bei unmöglichem Ausgleich des Hörverlustes mit Vertragsgeräten besteht Anspruch auf Versorgung mit hochwertigen Hörhilfen
Gesetzlich versicherte Schwerhörige haben Anspruch auf technisch hochwertige Versorgung mit Hörhilfen, wenn mit so genannten Vertragsgeräten kein optimaler Ausgleich des Hörverlustes erzielt werden kann. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.
Der 45-jährige Versicherte des zugrunde liegenden Falls ist von Kindheit an auf dem rechten Ohr ertaubt. Auf dem linken Ohr liegt eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vor. Der Akustiker ließ den Kläger zwei Geräte testen, die zum Vertragspreis der Krankenkasse angeboten wurden. Der Preis pro Gerät betrug 648,40 Euro. Mit diesen war jedoch in geräuschintensiver Umgebung eine... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.11.2009
- S 6 R 834/08 -
Rentenversicherter hat Anspruch auf Kostenübernahme für spezielles Hörgerät bei lautem Arbeitsplatz
Kostenübernahmeanspruch besteht nicht nur ausschließlich bei Berufen die besondere Anforderungen an das Hörvermögen stellen
Ein Rentenversicherter hat nicht nur dann einen Anspruch auf ein spezielles Hörgerät, wenn der Beruf besondere Anforderungen an das Hörvermögen stellt, wie etwa bei einem Musiker, sondern auch dann, wenn sich erhöhte Anforderungen an das Hören aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsplatzes ergeben, etwa aufgrund von Lärm. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der heute 51-jährige Kläger bei der Beklagten, der Deutschen Rentenversicherung Hessen, die Übernahme der Kosten für eine spezielle Hörgeräteversorgung. Der Kläger leidet an einer hochgradigen Innenohrschwerhörigkeit. Er ist als Industrieelektroniker bei einer Reifenfirma beschäftigt und ist dort für die Überwachung des Produktionsprozesses... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.04.2009
- S 13 R 161/07 -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für ein spezielles Hörgerät
Spezielle Hörgeräteversorgung nicht nur ausschließlich für die Berufstätigkeit erforderlich
Eine Kostenübernahme für ein spezielles Hörgerät durch die Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nur dann möglich, wenn beim ausgeübten Beruf besondere Anforderungen an das Hörvermögen gestellt werden und somit ein solches Hörgerät unabdingbar ist. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main.
Der an einer hochgradigen Innenohrschwerhörigkeit leidende Kläger arbeitet als Maschinenführer. Er erwarb ein Hörgerät, dessen Kosten die Krankenkasse zu etwa der Hälfte übernahm. Den Restbetrag von 1.101,45 € zahlte der Kläger aus eigenen Mitteln. Anschließend beantragte der Kläger bei der Rentenversicherung die Erstattung dieses von der Krankenkasse nicht übernommenen Betrages als... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Beschluss vom 13.08.2004
- 6 S 11128/04 -
Versicherung muss bessere Hörhilfe bezahlen
Zwischen einer privaten Krankenversicherung und ihrem Versicherungsnehmer entstand Streit darüber, ob die Versicherung für den mitversicherten Sohn eine spezielle drahtlose Hörhilfe (Mikroport-Anlage) bezahlen muss, die im Schulunterricht Nebengeräusche ausblendet.
Mit diesem Gerät kann der beidseitig schwerhörige Sohn dem Unterricht folgen. Es wurde deshalb ärztlich verordnet und kostete 2.037,88 €. Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme jedoch ab, da nach ihren Versicherungsbedingungen lediglich die Kosten für normale Hörgeräte, nicht aber für eine derartige Zusatzausstattung zu ersetzen seien.Das Amtsgericht München verurteilte... Lesen Sie mehr
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