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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Honig“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 03.05.2018
- 20 BV 16.1961 -

Honig-Portionspackungen müssen Hinweis auf Ursprungsländer enthalten

Kennzeichnungspflicht verstößt nicht gegen Grundsatz des freien Warenverkehrs

Einzelne Honig-Portionspackungen müssen auch dann mit den Ursprungsländern des Honigs gekennzeichnet werden, wenn diese nicht zum Einzelverkauf bestimmt sind, sondern in einem Sammelkarton in den Verkehr gebracht werden. Damit wurde die Berufung eines Unternehmens im Bereich der Herstellung und Abfüllung von Honig gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bekanntgegeben.

Im hier zu entscheidenden Fall stellt die Klägerin Honig-Portionsbecher her, die in größerer Stückzahl in verschlossenen und mit Ursprungsangabe versehenen Sammelkartons an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, wie z.B. Hotels, Seniorenheime oder Krankenhäuser, verkauft werden. Sie begehrt die gerichtliche Feststellung, dass die einzelnen Honigpackungen hierbei keiner gesonderten Kennzeichnung mit dem Ursprungsland bedürfen.Im Berufungsverfahren legte der BayVGH die Frage der Kennzeichnungspflicht zunächst dem Europäischen Gerichtshof vor, der entschied, dass Honig-Portionspackungen nach der Lebensmittel-Etikettierungsrichtlinie... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.10.2013
- BVerwG 7 C 13.12 -

Imker können keine weiteren Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais verlangten

Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat die Revisionen mehrerer Imker zurückgewiesen, die wirksame Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais verlangten, um eine Verunreinigung ihres Honigs mit dessen Pollen zu verhindern.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft baute in den Jahren 2005 - 2008 auf einem Versuchsgut gentechnisch veränderten Mais an. Die Bienenhäuser der Kläger sind zwischen 1und 3 km von der Anbaufläche entfernt. Nachdem im Honig eines Klägers gentechnisch veränderte DNA nachgewiesen worden war, erhob dieser Klage, der sich die übrigen... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.03.2012
- 22 BV 11.2175 -

Imker haben keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen Honig-Verunreinigung durch Anbau von Gen-Mais

Anspruch auf Schutzmaßnahmen nicht aus Gentechnikgesetz in Verbindung mit Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung herleitbar

Imker aus Bayern haben keinen Anspruch darauf, dass der Freistaat Bayern geeignete Maßnahmen ergreift, um den Verlust der Verkehrs- und Verzehrfähigkeit ihres Honigs durch die Verunreinigung mit Pollen des Maises der Linie MON 810 zu verhindern. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und verneinte zudem auch die von den Imkern begehrte Feststellung, dass der Anbau des Maises MON 810 durch den Freistaat Bayern zu Forschungszwecken spätestens ab dem Jahr 2005 rechtswidrig gewesen sei.

In dem vorausgegangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg hatte das Gericht festgestellt, dass die Imkereiprodukte, soweit sie nachweisbar Bestandteile von Pollen des Maises MON 810 enthalten, wesentlich beeinträchtigt seien. Die darauf gerichtete Klage, den beklagten Freistaat zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Honig in Folge des Anbaus von genetisch verändertem... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.09.2011
- C-442/09 -

EuGH: Mit Genmais-Pollen verunreinigter Honig darf nur mit Genehmigung in den Verkehr gebracht werden

Pollen stellen nur bei Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und Unfähigkeit zur Übertragung genetischen Materials keinen GVO mehr dar

Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die genetisch veränderte Pollen enthalten, dürfen als Produkte nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil bekannt gegeben.

Die Richtlinie über genetisch veränderte Organismen (GVO)* sieht vor, dass diese nur nach einer Zulassung absichtlich in die Umwelt freigesetzt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen. Außerdem bestimmt die Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel**, dass zur Verwendung als Lebensmittel oder in Lebensmitteln bestimmte GVO, Lebensmittel, die GVO enthalten oder aus solchen... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2009
- 22 BV 08.1968 -

Gefährdung von Imkereiprodukten durch genetisch veränderten Mais?

Bayerischer VGH legt EuGH Fragen zur Auslegung der Verordnung zu genetisch veränderter Lebensmittel vor

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren einiger Erzeuger von Imkereiprodukten, die beanstandeten, dass ihre Imkereiprodukte durch Pollen des Maises der Linie MON 810 wesentlich beeinträchtigt werden, ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Den Klägern geht es um die Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit ihrer Imkereiprodukte (Honig und Pollen), die sie durch den Eintrag von Pollen der genetisch veränderten Maislinie MON 810 gefährdet sehen. Sie begehren vom Freistaat Bayern in erster Linie Maßnahmen, die verhindern sollen, dass ihre Bienen mit Pollen des Maises der Linie MON 810 in Berührung kommen und hilfsweise die Feststellung... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.06.2007
- OVG 11 S 54.07 -

Bio-Imker hat keinen Anspruch auf Maßnahmen gegen "Gen-Mais"

Kein Anspruch auf Pollenentfernung

Ein Brandenburger Bio-Imker unterlag auch in zweiter Instanz in einem verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsstreit um den Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Er befürchtet, dass seine Bienen die von den Bienenständen ca. 900 bis 2.500 Meter entfernten Anbauflächen anfliegen, von den Maispflanzen Pollen sammeln und in den Honig eintragen. Um dies zu verhindern, verlangte er von der zuständigen Behörde, von den Maisbauern Maßnahmen zu fordern, die die Freisetzung von Maispollen verhindern.

Diese könnten beispielsweise den Mais vor der Blüte ernten oder die Pollenfahnen jeweils zurückschneiden. Nachdem die Behörde derartige Ordnungsverfügungen abgelehnt hatte, verfolgte der Imker sein Begehren vergeblich mit einem Eilantrag weiter.Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, ist nunmehr auch... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2007
- 22 CE 07.1294 -

Imker hat keinen Anspruch auf Abernten von Gen-Maisfeld

Ein Imker aus dem Landkreis Donau-Ries hat keinen Anspruch darauf, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810 auf einer von seinem Bienenhaus ca. 1,5 bis 2 km entfernt gelegenen staatlichen Versuchsfläche zu untersagen bzw. darauf, dass die Anbaufläche vor der Blüte abgeerntet wird. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden und damit einen Eilantrag des Imkers abgelehnt, der befürchtet, dass in seinem Honig gentechnisch veränderte Pollen der Maispflanzen der Linie MON 810 gelangen könnten.

In seiner Begründung weist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darauf hin, dass im Eilverfahren nicht geklärt werden könne, ob im Honig eingeschlossener Pollen überhaupt noch unter den Begriff des gentechnisch veränderten Organismus (GVO) fallen könnte. Zudem führt das Gericht aus, dass nach den einschlägigen EU-Vorschriften das Inverkehrbringen des Honigs - mit unbeabsichtigten und... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 04.05.2007
- Au 7 E 07.259 -

Imker hat Anspruch auf Schutz vor Pollen gentechnisch veränderten Maises

Landwirtschaftsverwaltung muss Mais vor der Blüte ernten

Ein Imker aus dem Landkreis Donau-Ries erzeugt Honig zum Eigenverbrauch und zum Verkauf. Im Jahr 2005 stellte er in dem von seinen Bienen gesammelten Pollen Erbgut von gentechnisch verändertem Mais fest. Für das Jahr 2007 wurden in einer Entfernung von 1500 bis 2200 m vom Bienenhaus des Imkers entfernt Anbauflächen für gentechnisch veränderten Mais der Linie MON 810 gemeldet.

Der Imker rief daraufhin das Verwaltungsgericht Augsburg an und beantragte, die Landwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern als Betreiberin des Maisanbaus zu verpflichten, für das Anbaujahr 2007 geeignete Maßnahmen zu treffen, damit der vom Antragsteller produzierte Honig nicht infolge des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais seine Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit verliert.... Lesen Sie mehr