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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hotelsafe“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.06.2016
- 142 C 63/16 -
Reiseveranstalter haftet nicht für Diebstahl des Zimmersafes
Bestimmte Art der Safebefestigung wird regelmäßig nicht geschuldet
Wird aus dem Hotelzimmer der Safe gestohlen, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Er schuldet regelmäßig keine bestimmte Art der Safebefestigung, so dass eine Befestigung des Safes mittels Schrauben an der Rückwand eines Schranks in der Regel keinen Reisemangel darstellt. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau hatte für sich und ihren Ehemann für September 2015 einen Urlaub in Hurghada (Ägypten) gebucht. Während des Urlaubs wurde der komplette Safe aus einem Schrank des Hotelzimmers gestohlen. Der Safe war mit zwei Schrauben an der Rückwand des Schrankes befestigt. In dem Safe befanden sich neben den Reisepässen auch mehrere Wertgegenstände. Insgesamt entstand ein Schaden in Höhe von fast 3.000 EUR. Die Frau klagte daher nach der Rückkehr nach Deutschland gegen die Reiseveranstalterin auf Zahlung von Schadensersatz. Sie warf der Reiseveranstalterin eine unzureichende Befestigung des Safes vor. Zumindest... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 06.08.2015
- 275 C 11538/15 -
Diebstahl aus Hotelsafe gehört zum allgemeinen Lebensrisiko
Auch bei Beeinträchtigung des Erholungserfolgs stellt Diebstahl keinen Reisemangel dar
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Diebstahl aus dem Hotelsafe in der Regel keinen Reisemangel darstellt, sondern zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.
Im zugrunde liegenden Verfahren buchte der Kläger aus Neuengönna für sich und seine Ehefrau am 31. Juli 2014 bei einem Münchner Reiseveranstalter eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik für die Zeit vom 25.November bis 9. Dezember 2014.Der Kläger behauptete, dass am 4. Dezember 2014 in das Hotelzimmer eingebrochen wurde und aus dem Safe 666 Euro und 108 US-Dollar... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 24.05.2004
- 233 C 7824/03 -
Hotelsafe zu klein - Verwahrung von Gegenständen im Hotelzimmer auf eigene Gefahr
Reiseveranstalter bei Diebstahl nicht haftbar
Passen bei einer Reise mitgenommene Wertgegenstände nicht in einen vom Hotel zur Verfügung gestellten Safe üblicher Größe, so erfolgt die Aufbewahrung der Wertgegenstände im Hotelzimmer auf eigenes Risiko des Reisenden.
Der Kläger buchte bei einem Münchner Reiseveranstalter eine 2-wöchige Reise vom 13.09. - 27.09.2003 nach Tunesien. Zum Leistungsumfang der Beklagten gehörte auch die Bereitstellung eines Safes im Hotel. In ihrem Katalog hatte die Beklagte darüber hinaus ausdrücklich in allgemeiner Weise vor der erhöhten Diebstahlsgefahr in Tunesien gewarnt.Der Kläger nahm eine über 2.000,00... Lesen Sie mehr
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