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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Inhalieren“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 21.08.2023
- 14 ME 61/23 -
Kindersicherheit von elektronischen Einweg-Zigaretten erfordert keinen Schutz gegen Inhalieren
Erfordernis des Schutzes vor Hautkontakt und Verschlucken der nikotinhaltigen Flüssigkeit
Kindersicher im Sinne von § 14 Abs. 3 TabakerzG meint bei elektronischen Einweg-Zigaretten keinen Schutz vor dem Inhalieren, sondern vor dem Verschlucken der nikotinhaltigen Flüssigkeit und dem Hautkontakt. Entsprechende Produkte müssen also über keine Schutzvorrichtungen verfügen, um Kinder vor dem Inhalieren zu schützen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2023 wurde einem in Niedersachsen ansässigen Händler von elektronischen Einweg-Zigaretten mit sofortiger Wirkung untersagt, diese in den Verkehr zu bringen. Begründet wurde dies damit, dass die Produkte nicht kindersicher im Sinne von § 14 Abs. 3 TabakerzG seien, da sie über keine Schutzvorrichtungen verfügten, um das Inhalieren durch Kinder zu verhindern. Der Händler beantragte EilrechtsschutzDas Verwaltungsgericht Göttingen lehnte den Eilantrag ab. Es hielt die elektronischen Einweg-Zigaretten ebenfalls für nicht kindersicher. Der Begriff "kindersicher" beziehe sich... Lesen Sie mehr
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