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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.09.2024
- 4 StR 163/24 -
Gullydeckel von Brücke Herunterwerfen als versuchter Mord strafbar
Verurteilung wegen Gullydeckelwürfen auf die Bundesautobahn 7 rechtskräftig
Wer Gullydeckel von einer Autobahnbrücke auf ein Auto wirft, macht sich wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung strafbar. Der Bundesgerichtshof hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hildesheim bestätigt.
Das Landgericht hat den zur Tatzeit zwanzig Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung jeweils in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie wegen versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt, Maßregeln hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis verhängt und eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Zwei Gullydeckel mit Gewicht von je ca. 24 kg in von Brücke auf Autobahn geworfen
Nach den Feststellungen des Landgerichts luden der Angeklagte und seine - nicht revidierenden - Mitangeklagten in der Nacht auf den 20. August 2022 in einem Industriegebiet vier
BGH verwirft die Revision
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit auch gegen diesen Angeklagten rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2025
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)
- Landgericht Hildesheim, Urteil vom 27.11.2023
[Aktenzeichen: 14 KLs 26 Js 34096/22]
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Dokument-Nr. 34674
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