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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.09.2024
- 8 U 40/24 -
Mietvertrag mit GmbH zwecks Überlassung der Räume an Arbeitnehmer stellt kein Wohnraummietvertrag dar
Keine Anwendung der Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts
Mietet eine GmbH eine Wohnung an, um dort Arbeitnehmer von ihr unterzubringen, so stellt dies kein Wohnraummietvertrag dar. In diesem Fall gelten die Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2023 erklärte die Vermieterin einer Wohnung gegenüber ihrer Mieterin die
Kein berechtigter Grund für Kündigung erforderlich
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Vermieterin stehe der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
Kein Vorliegen eines Wohnraummietverhältnisses
Nach Auffassung des Kammergerichts liege kein Wohnraummietverhältnis im Sinne des § 549 Abs. 1 BGB vor. Vielmehr sei von einem Mietverhältnis über andere Räume gemäß § 578 Abs. 2 BGB auszugehen. Wohnraummiete liege nur vor, wenn die Räume dem Mieter vertragsgemäß zur Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse bzw. der Wohnbedürfnisse seiner Familie dienen soll. Da die Mieterin hier eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2024
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin II, Urteil vom 06.03.2024
[Aktenzeichen: 37 O 219/23]
- BGH bejaht unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.01.2018
[Aktenzeichen: VIII ZR 241/16]) - Vermietung von Wohnraum an sozialen Träger zwecks Weitervermietung an Bedürftige unterliegt Gewerbemietrecht
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.12.2014
[Aktenzeichen: 8 U 117/14])
Jahrgang: 2024, Seite: 1096 GE 2024, 1096
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Dokument-Nr. 34611
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