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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Katzenurin“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 11.12.2023
- 30 C 86/23 -
Urinieren lassen der Katzen im Treppenhaus rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Nachhaltige Störung des Hausfriedens
Lässt ein Wohnungsmieter zu, dass seine Katzen im Treppenhaus frei herumlaufen und dort urinieren, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Denn in einem solchen Verhalten liegt eine nachhaltige Störung des Hausfriedens. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 erhielt der Mieter einer Wohnung in Brandenburg eine fristlose Kündigung, weil er unter anderem seine Katzen im Treppenhaus frei herumlaufen ließ und diese vor den Wohnungstüren der anderen Mieter fast täglich urinierten. Der Mieter weigerte sich die Kündigung zu akzeptieren, so dass der Vermieter Räumungsklage erhob.Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem stehe gemäß § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die fristlose Kündigung sei gemäß § 569 Abs. 2 BGB wirksam. Der Mieter habe den Hausfrieden... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 15.06.2022
- 49b C 505/21 -
Besuche von der Freigängerkatze eines Nachbarn sind in einer Wohnhaussiedlung zu dulden
Verschmutzung durch Katzenkot und Beschädigungen durch Katze müssen nachgewiesen werden
Ein Grundstückseigentümer muss in einer Wohnhaussiedlung den Besuch einer Freigängerkatze eines Nachbarn dulden. Macht er geltend, dass es durch die Katze zu Verschmutzungen in Form von Katzenkot und Beschädigungen kam, so ist er dafür beweispflichtig. Dies hat das Amtsgericht Ahrensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 erhob die Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks vor dem Amtsgericht Ahrensburg Klage auf Unterlassung gegen eine ihrer Nachbarrinnen. Die Klägerin machte geltend, dass die Katze der Beklagten ihr Grundstück betreten habe und in ihr Haus eingedrungen sei, wenn sie die Terrassentür zum Lüften offen lasse. Die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.01.2015
- 20 U 106/14 -
Fehlender Versicherungsschutz durch Haftpflichtversicherung bei Beschädigung von Wohnräumen durch Katzenurin
Kein Versicherungsschutz aufgrund übermäßiger Beanspruchung im Sinne einer Ausschlussklausel
Der Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung kann durch eine Klausel ausgeschlossen werden, wonach Mietsachschäden durch Haustiere dann nicht gedeckt sind, wenn sie auf einer übermäßigen Beanspruchung beruhen. Eine solche übermäßige Beanspruchung kann vorliegen, wenn aufgrund einer mangelnden Beaufsichtigung eine Mietwohnung durch Urin von vier Katzen erheblich beschädigt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da eine vermietete Doppelhaushälfte durch Katzenurin erheblich beschädigt wurde, klagte der Vermieter gegen seine ehemalige Mieterin auf Schadensersatz in Höhe von über 17.480 Euro. Die Mieterin hielt in der Doppelhaushälfte vier Katzen und war nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Katzen ausreichend zu beaufsichtigen. Aufgrund der... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2013
- 5 W 72/13 -
Parkettbeschädigung durch Katzenurin: Kein Versicherungsschutz bei Schäden durch drei in Mietwohnung gehaltene Katzen
Ausschluss des Versicherungsschutzes aufgrund übermäßiger Benutzung der Mietsache
Hält der Mieter einer Wohnung in einer Drei-Zimmer-Wohnung drei Katzen und lässt er diese am Tag für mehrere Stunden unbeaufsichtigt, so liegt eine übermäßige Nutzung der Mietsache vor. Verursachen die Katzen in einem solchen Fall Schäden an der Wohnung, muss die Haftpflichtversicherung dafür nicht aufkommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Mietvertragsende verlangte der Vermieter einer Drei-Zimmer-Dachgeschoßwohnung von seiner ehemaligen Mieterin Schadenersatz, da ihre drei Katzen das Parkett eines Zimmers durch Urin beschädigt hatten. Die Beschädigung erforderte nicht nur den vollständigen Austausch des Parkettbodens, sondern zudem das Abfräsen der betroffenen Betondecke.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 26.07.2012
- 411 C 6862/12 -
Vermieter darf grundsätzlich Katzenhaltung durch eine Klausel im Mietvertrag untersagen
Katzen sind keine Kleintiere mehr, so dass deren Haltung ohne Einwilligung des Vermieters nicht zulässig ist
Katzen sind keine Kleintiere, so dass grundsätzlich eine Klausel im Mietvertrag zulässig ist, wonach die Haltung von Katzen der Einwilligung des Vermieters bedarf. Dieser darf seine Zustimmung allerdings nur verweigern, wenn Beeinträchtigungen der Wohnung oder Störungen oder Gefährdungen anderer Personen zu befürchten sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Münchnerin hatte eine 1 ½-Zimmer-Wohnung angemietet. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass Tierhaltung in den Mieträumen ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet ist. Davon ausgenommen wurden allerdings Kleintiere im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Die Mieterin schaffte sich dann allerdings zwei Katzen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Kiel, Urteil vom 19.09.1990
- 7 C 56/90 -
Mietminderung um 5 % aufgrund von Hundekot im Treppenhaus, verdrecktem Sandspielplatz und mutwillig zerstörten Briefkästen
Vermieter trägt Verantwortung für ausreichende Überwachung der Wohnanlage durch den Hausmeister
Auch wenn eine Wohnanlage aufgrund ihrer Größe nur schwer von einem Hausmeister überschaut werden kann und es zu regelmäßigen, vom Vermieter nicht verschuldeten mutwilligen Verunreinigungen und Beschädigungen kommt, trägt er hierfür die Verantwortung. Mietminderung aufgrund der beeinträchtigten Wohnqualität muss er damit hinnehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kiel hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Rechtmäßigkeit einer von einem Mieter vorgenommenen Mietminderung. Der Mann hatte aufgrund verschiedener Mängel der Wohnanlage einen um 5 % geminderten Mietzins gezahlt, wogegen sich der Vermieter gerichtlich wehrte und behauptete, die Voraussetzungen für eine Mietminderung hätten nicht vorgelegen.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
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