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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kaufvertragsentwurf“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hanau, Urteil vom 31.01.2024
- 39 C 111/23 -

Fahrzeughändler kann sich nicht beliebig lange Lieferzeit vorbehalten

Zu lange Lieferzeit berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag

Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass sich der Verkäufer über eine Klausel in dem Fahrzeugkaufvertrag nicht von der Pflicht befreien kann, den PKW zumindest innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern.

In einem Kaufvertrag über ein noch herzustellendes Fahrzeug befand sich eine Klausel, nach der es wegen Lieferschwierigkeiten für Bestellungen keinen Liefertermin gebe. Nach mehrfachen Anfragen und einer Fristsetzung erklärte der Käufer knapp ein Jahr nach Kaufabschluss den Rücktritt von dem Vertrag. Hierfür forderte der Händler sodann Schadensersatz in Form von „Storno-Gebühren“ von über 3,000,00 €, da er ausdrücklich keinen Liefertermin zugesagt habe.Das Amtsgericht hat entschieden, dass dem Händler keine Stornierungskosten zustehen. Denn die Regelung in dem Kaufvertrag sei eine vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingung,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.06.2016
- 15 W 367/15 -

Gescheiterter Grundstückskauf: Kaufinteressent muss Notarkosten trotz fehlender Beauftragung aufgrund von Änderungswünschen tragen

Keine Kostenpflicht bei Übermittlung der Änderungswünsche an Makler

Zwar muss ein Kaufinteressent nach einem gescheiterten Grundstückskauf dann nicht die Notarkosten tragen, wenn er den Notar nicht beauftragt hat (§ 29 Nr. 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes - GNotKG). Dies gilt jedoch dann nicht mehr, wenn der Kaufinteressent Änderungswünsche gegenüber dem Notar äußert. Übermittelt er stattdessen dem Makler Änderungswünsche, die dieser an den Notar weiterleitet, besteht keine Kostenpflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2014 scheiterte der Kauf einer landwirtschaftlichen Immobilie. Nachfolgend stritten die Beteiligten an dem gescheiterten Grundstückskauf über die Notarkosten in Höhe von ca. 1.685 EUR für die Anfertigung eines Kaufvertragsentwurfs. Den Notar hatte der Makler der Grundstückseigentümerin eingeschaltet, der sodann einen Entwurf erstellte.... Lesen Sie mehr