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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht München II“ veröffentlicht wurden

Landgericht München II, Urteil vom 13.01.2017
- 10 O 3458/16 Ver -

Voll­kasko­versicherung haftet für Schäden aufgrund Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle

Kein Vorliegen eines nicht versicherten Betriebsschadens

Eine Voll­kasko­versicherung muss für Schäden, die aufgrund des Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle entstehen, einstehen. Denn in diesem Fall liegt ein versicherter Unfall vor und nicht ein unversicherter Betriebsschaden. Dies hat das Landgericht München II entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Urlaubsreise in Italien im November 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es mit einer Geschwindigkeit von erlaubten 50 km/h über eine quer zur Fahrbahn vorhandenen Bodenschwelle fuhr. Die Schwelle war für den in Deutschland wohnhaften Fahrer des Wohnmobils nicht erkennbar. Es befanden sich auch keine Warnhinweise vor Ort. Am Wohnmobil entstand ein Schaden in Höhe von ca. 12.250 EUR. Der Wohnmobilfahrer beanspruchte aufgrund dessen seine Vollkaskoversicherung. Diese lehnte aber eine Schadensregulierung ab, da ihrer Meinung nach ein unversicherter Betriebsschaden vorliege. Der Schaden... Lesen Sie mehr

Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016
- 12 O 1482/16 -

VW-Abgasskandal: Käufer eines mit Schummel-Software ausgestatten VW kann Kaufpreis vom Vertragshändler zurückfordern

Käufer steht wegen Sachmangels Rücktrittsrecht zu

Der Käufer eines mit der Schummelsoftware ausgestatteten VW kann wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis vom Vertragshändler zurückfordern, da das Fahrzeug angesichts der manipulativen Software mangelhaft ist. Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf es nicht. Zudem ist der Sachmangel nicht unerheblich. Ein Schaden­ersatz­anspruch gegen die VW AG besteht dagegen mangels behaupteter Unkenntnis des Vorstands von den Manipulationen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München II hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2012 kaufte eine Frau bei einer VW-Vertragshändlerin einen gebrauchten Golf Plus 1.6 TDI mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 EU5 zum Preis von 17.900 Euro. Das Fahrzeug befand sich zuvor im Besitz der VW AG und war mit der sogenannten Schummel-Software ausgestattet. Durch diese war es möglich, dass das Fahrzeug die nach der... Lesen Sie mehr

Landgericht München II, Urteil vom 08.05.2014
- 10 O 4590/13 -

Brand aufgrund Weihnachts­dekoration in der Sauna: Betätigung eines Saunaschalters ohne Kenntnis der Funktionsweise ist grob fahrlässig

Versicherung ist zur Kürzung der Versicherungs­leistung berechtigt

Gerät die in einer Sauna gelagerte Weihnachts­dekoration in Brand, weil der Saunaschalter aufgrund der fehlenden Kenntnis zur Funktionsweise falsch bedient wurde, so liegt darin ein grob fahrlässiges Verhalten. Die Versicherung kann in diesem Fall nach § 81 Abs. 2 VVG ihre Leistung kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München II hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im März 2013 stellte eine Frau eine Kiste mit Weihnachtsdekorationen in der im Keller befindlichen Sauna ab. Diese sollte dort bis zur Renovierung des Dachgeschosses verbleiben. Um das Licht in der Sauna einzuschalten, betätigte sie den außerhalb der Sauna befindlichen Drehschalter nach rechts. Der Schalter wies drei Stufen auf.... Lesen Sie mehr

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Landgericht München II, Urteil vom 13.03.2014
- W5 KLs 68 Js 3284/13 -

Steuerhinterziehung von 28,5 Mio Euro: Landgericht München II verurteilt Ulrich Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft

Uli Hoeneß verzichtet auf Revision / Auch die Staatsanwaltschaft legt keine Revision ein

Ulrich Hoeneß ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München II sprach Hoeneß der Steuerhinterziehung in sieben Fällen schuldig.

Das Landgericht München II bewertete die Selbstanzeige Hoeneß' als ungültig. Mit dem Strafmaß von dreieinhalb Jahren blieb das Gericht zwei Jahre unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Diese hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hielt in ihrem Plädoyer höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen. Ausschlaggebend für eine Bestrafung Hoeneß' war,... Lesen Sie mehr

Landgericht München II, Beschluss vom 11.07.2008
- 12 S 1118/08 -

Unzulässigkeit von Besichtigungen zwecks Untersuchung der Wohnung auf Allgemeinzustand

Zulässige Besichtigung muss begründet werden

Eine mietvertragliche Regelung wonach der Vermieter ein regelmäßiges Besichtigungsrecht zwecks Prüfung des Zustandes der Mietsache hat, ist gemäß § 307 Abs. 2 BGB unwirksam. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts München II hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Vermieter einer Mietwohnung begehrte von dem Mieter Zutritt zu der Wohnung. Nachdem der Vermieter zunächst einen Grund zur Besichtigung nicht nannte, sagte er später, er wolle die Wohnung auf ihren Allgemeinzustand und im Hinblick auf eventuell sich abzeichnende Mängel überprüfen. Eine Regelung im Mietvertrag gestatte dem Vermieter die... Lesen Sie mehr

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Landgericht München II, Urteil vom 18.11.2009
- 1HL4 O 4243/09 -

LG München II: Wasabi-Erbsen müssen Wasabi enthalten

Werben mit "Wasabi" bei Verwendung von Wasabi-Aroma stellt irreführende und damit unzulässige Produktbezeichnung dar

Das Landgericht München II hat einem Unternehmen verboten, für "Wasabi-Erbsen" zu werben, obwohl das Produkt kein Wasabi enthält. Eine solche Werbung führt zur Irreführung der Verbraucher.

Wasabi, auch japanischer Meerrettich genannt, ist ein Gewürz, das vor allem in der japanischen und thailändischen Küche verwendet wird.Die getrockneten Erbsen, die von der Firma Kattus auf der Verpackung als "Wasabi-Erbsen" angepriesen wurden, enthielten jedoch kein Wasabi, sondern lediglich Wasabi-Aroma. Daher liege eine irreführende und damit unzulässige Produktbezeichnung... Lesen Sie mehr

Landgericht München II, Urteil vom 27.10.2005
- 8 S 3428/05 -

Dachrinne defekt: Glatteisunfall durch gefrierendes Tropfwasser

Hauseigentümer hat bei schadhafter Dachrinne erhöhte Verkehrssicherungspflicht

Wenn einem Hauseigentümer bekannt ist, dass infolge eines Defektes seiner Dachrinne Wasser auf den Gehweg tropft, so ist er dazu verpflichtet, den Bürgersteig bei Frost auf Eisbildung zu kontrollieren. Dies hat das Landgericht München entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war eine über 80-jährige Frau (spätere Klägerin) auf dem Gehweg vor einem Haus gestürzt, weil sie auf einer schlecht erkennbaren Eisfläche ausrutschte. Diese war dadurch entstanden, dass aus einer defekten Dachrinne Wasser auf den Bürgersteig tropfte und dort gefror. Bis auf diese Stelle war der Gehweg geräumt, eisfrei und gefahrlos zu begehen. Die alte Dame... Lesen Sie mehr

Landgericht München II, Urteil vom 03.11.2003
- 5 O 5454/03 -

Fußball in Nachbars Garten

Ball darf nicht einfach selbst zurück geholt werden

Wenn der Fußball im Garten des Nachbarn landet, darf man ihn nicht einfach eigenmächtig zurückholen. Der Nachbar darf den Ball aber auch nicht behalten und muss ihn herausgeben, wie ein Urteil des Landgerichts München II zeigt.

Im zugrunde liegenden Fall spielte ein Junge auf dem Grundstück der Eltern Fußball. Der Nachbarin missfiel dies, weil der Junge schon zweimal den Ball auf ihr Grundstück geschossen hatte. Beim ersten Mal holte er sich den Ball schnell selbst wieder zurück. Beim zweiten Mal war die Frau schneller. Sie behielt einfach den Ball und verlangte vor Gericht, dass das Fußballspielen unterlassen wird.... Lesen Sie mehr

Landgericht München II, Urteil vom 28.11.2006
- 2 S 4550/06 -

Dunkelheit: Fahrer haftet nicht bei spät erkennbaren Hindernissen

Landgericht München II zum "Fahren auf Sicht"

Ein Autofahrer muss bei spät erkennbaren Hindernissen nicht haften. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München II hervor.

Im Fall hatte eine Autofahrerin einen Unfall bei Dunkelheit verursacht. Sie war auf der Autobahn unterwegs und fuhr in einen vor ihr liegenden Busreifen hinein, den ein Omnibus zuvor verloren hatte. Der Bus hatte eine kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Das Busunternehmen meinte, dass die Autofahrerin eine Mitschuld an dem Unfall trage.Dies sah das Gericht anders.... Lesen Sie mehr